Auf folgende Tagesordnungspunkte (TOP) der kommenden Sitzung möchten wir Sie besonders hinweisen:
TOP 1 Wahl des Präsidiums
Der Bundesrat wählt am 28. Oktober 2022 ein neues Präsidium für das nächste Geschäftsjahr, welches am 1. November 2022 beginnen wird. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wird der amtierende Bundesratspräsident Bodo Ramelow in einer Rede Bilanz über das Jahr seiner Präsidentschaft ziehen.
Dr. Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, soll neuer Präsident des Bundesrates werden. Er folgt auf Bodo Ramelow, den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, der im kommenden Geschäftsjahr als erster Vizepräsident weiterhin Teil des Präsidiums bleibt. Als zweite Vizepräsidentin ist Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vorgesehen. Gewählt wird traditionell per Aufruf der einzelnen Länder.
Die Wahl der Bundesratspräsidentschaft folgt dabei einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird und auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung aus dem Jahr 1950 zurückgeht. Auch die Wahl der Stellvertretung folgt einer festen Regel: Zum ersten Vizepräsidenten wird der Präsident des Vorjahres und zur zweiten Vizepräsidentin die designierte Präsidentin des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt.
Thüringen wird den Wahlvorschlägen zustimmen.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=22-1026-01
TOP 37 Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs
Abschließend und in verkürzter Frist befasst sich der Bundesrat mit dem Bundestagsbeschluss zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende.
Zum einen sollen laut Gesetz Personen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes und ihren Wohnsitz im Inland haben, eine Energiepreispauschale in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten.
Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt.
Darüber hinaus sind im Gesetz Regelungen enthalten, nach denen die Obergrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten Beitragsanteil zahlen müssen, von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat angehoben wird. Diese Entlastung wird sich nicht auf die Leistungsansprüche als Versicherte auswirken, so dass sich das Ausmaß der nicht beitragsgedeckten Leistungen der Sozialversicherung erhöht.
Im Ergebnis der Ausschussbefassung liegt eine Entschließung vor, die u. a. auch auf Antrag von Thüringen Forderungen nach Aufnahme bislang nicht berücksichtigter Gruppen sowie einen Prüfauftrag an die Bundesregierung zur Identifizierung weiterer einzubeziehender Personen für die Energiepreispauschale enthält, denen Thüringen zustimmen wird. Zur ebenfalls angeführten strikten Kritik an der Ausweitung des Übergangsbereiches wird sich Thüringen hingegen enthalten, da der durch die Bundesregierung gewählte Weg zwar auch kritisch gesehen wird und nicht zielgenau erscheint, allerdings das grundsätzliche Anliegen zur Entlastung von Menschen mit geringem Einkommen unterstützt wird.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=22-1026-37
TOP 16 Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
Die Bundesregierung will die Grundsicherung zu einem Bürgergeld fortentwickeln und hat sich zum Ziel gesetzt, die staatliche Unterstützung bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter auszugestalten. Im Gesetzentwurf sind dazu unter anderem eine stärkere Konzentration auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche, die Ablösung der bisherigen Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan, die Entfristung des „Sozialen Arbeitsmarktes“, eine Änderung der Fortschreibung der Regelbedarfe in ein künftig zweistufiges Verfahren mit schnellerer Berücksichtigung von zu erwartenden Preisentwicklungen, Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen oder erhöhte Freibeträge unter anderem für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Erwachsene vorgesehen.
Thüringen wird in der Stellungnahme aus dem Ausschussverfahren besonders Ziffern unterstützen, die auf weitere Verbesserungen in Sinne der Berechtigten abzielen, darunter die aus einem Thüringer Antrag resultierende Forderung nach Erhöhung der Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Kostenübernahme durch den Bund im Rahmen der Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt, aber auch zum Erfordernis weiterer Verbesserungen der sozialen Sicherung sowie zur Schaffung eines eigenen Leistungsanspruchs auf einen Zuschuss neben dem Regelbedarf für Energiekosten und Haushaltsgroßgeräte.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
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TOP 23 Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)
Mit dem geplanten Wohngeld-Plus-Gesetz will die Bundesregierung ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen.
Mit dieser Reform soll unter anderem eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt werden, um mit einem Zuschlag die seit 2021/2022 stark steigenden Heizkosten auch im Wohngeld zu berücksichtigen. Vorgesehen ist ebenso die Einführung einer Klimakomponente, um strukturelle Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich auch oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigen zu können. Weiterhin soll eine Anpassung der Wohngeldformel erfolgen, mit dem Ziel der Erhöhung des Wohngeldes und um zusätzlichen Haushalten einen Anspruch auf Wohngeld zu eröffnen. In diesem Zusammenhang soll unter anderem auch die Möglichkeit vorläufiger Wohngeldzahlungen in das Wohngeldgesetz aufgenommen werden.
Thüringen wird in der Abstimmung insbesondere die Forderungen in der Stellungnahme unterstützen, die auf eine Vereinfachung der Antragstellung sowie eine Beschleunigung und Entbürokratisierung der Bearbeitung der Wohngeldanträge abstellen.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
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TOP 46 Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Fristverkürzt und unter Verzicht auf Ausschussberatungen wird der Bundesrat abschließend zum schon vom Bundestag am 21. Oktober beschlossenen „Abwehrschirm“ in Höhe von 200 Milliarden Euro beraten, mit dem den Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise begegnet werden soll. Finanziert werden sollen die Maßnahmen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Das Sondervermögen des Bundes soll dazu mit einer entsprechenden Kreditermächtigung ausgestattet werden und um Regelungen zur Finanzierung der Vorhaben ergänzt werden. Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen dabei eine „Gaspreisbremse“, eine „Strompreisbremse“ sowie Hilfen für aufgrund der Krise in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Diese finanziellen Unterstützungen sollen auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt werden können. Das Maßnahmenpaket soll bis zum 30. Juni 2024 laufen.
Die Kreditaufnahme durch das Sondervermögen ist auf die Nettokreditaufnahme des Bundes gemäß der Schuldenregel des Grundgesetzes in Artikel 115 anzurechnen.
Thüringen wird dem Gesetz zustimmen.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=22-1026-46
Für das Plenum angemeldete Reden:
Bundesratspräsident / Ministerpräsident Bodo Ramelow zu TOP 1 – Wahl des Präsidiums
Minister Prof. Dr. Hoff (zu Protokoll) zu TOP 16 – Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
Ministerin Karawanskij zu TOP 23 – Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)
Minister Prof. Dr. Hoff zu TOP 43 – Entschließung des Bundesrates für ein Energiesperren-Moratorium zur Abwendung von Energiesperren
Tagesordnung und Abstimmungsverhalten des Freistaats Thüringen:
Die aktuelle Tagesordnung zur 1026. Sitzung des Bundesrates finden Sie unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1026/tagesordnung-1026.html?nn=4352766.
Ab 09:30 Uhr wird die Plenarsitzung live auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates übertragen.
Das Abstimmungsverhalten Thüringens im Plenum wird zeitnah nach der Plenarsitzung unter https://www.landesregierung-thueringen.de/thueringen-in-berlin/bundesrat/ veröffentlicht.