Auf folgende Tagesordnungspunkte (TOP) der kommenden Sitzung möchten wir Sie besonders hinweisen:
TOP 12 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
Das Gute-KiTa-Gesetz wurde durch ein jährliches bundesweites und landesspezifisches Monitoring begleitet und zusätzlich evaluiert. Der vorliegende Gesetzentwurf greift die Ergebnisse aus dem Evaluationsbericht auf. Im Mittelpunkt steht dabei die Steigerung der Qualität der Kindertagesbetreuung. Bislang umfasst das Gute-Kita-Gesetz zehn qualitative Handlungsfelder sowie Maßnahmen zur Beitragsentlastung, in die die Bundesländer investieren können. Künftig sollen die Länder überwiegend, d.h. über 50 Prozent der Mittel, in sieben vorrangigen Handlungsfeldern einsetzen. Dazu gehören die Einrichtung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege, die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften, die Stärkung der Kita-Leitung, aber auch Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung sowie die sprachliche Bildung.
Zwar sollen die Länder bereits begonnene Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen fortführen können, neue Maßnahmen dürfen aber ab dem 1. Januar 2023 nur solche zur Weiterentwicklung der qualitativen Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung sein. Somit könnten künftig keine neuen länderspezifischen Maßnahmen zur Beitragsentlastung mehr umgesetzt werden. Vorgesehen ist vielmehr, dass die Beiträge bundesweit verpflichtend nach dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der individuellen täglichen Betreuungszeit gestaffelt werden. Dazu enthält die Vorlage verbindliche Vorgaben sozialer Staffelungskriterien.
Thüringen wird in der Abstimmung die Ziffer in der Stellungnahme unterstützen, die auf einen Verzicht der im Gesetzentwurf vorgesehenen bundesweit verpflichtenden Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung nach vorgegebenen Kriterien abzielt, da eine solche verpflichtende Vorgabe unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingreift. Unterstützt werden darüber hinaus auch Forderungen zur Fortführung des Bundesprogramms Sprach-Kitas und zu einer dauerhaften finanziellen Unterstützung der Länder durch den Bund, die strukturell sichergestellt ist und Kostensteigerungen berücksichtigt.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=22-1025-12
TOP 29 Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen
Das Gesetz soll nach dem Auslaufen der bis zum 30. September 2022 befristeten Verordnungsermächtigungen für die Sonderregelungen möglichst nahtlos die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung sicherstellen. Damit können zum Beispiel bei Verschlechterungen im Pandemiegeschehen oder bei Verwerfungen in Folge der Energiekrise aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine weiterhin kurzfristig Sonderregelungen und Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld erlassen werden. Dazu gehören vor allem die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023 sowie vollständige oder teilweise Erstattung der vom Arbeitgeber während der Kurzarbeit allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung. Weiterhin enthalten ist die Möglichkeit der Verlängerung der maximalen Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bei Vorliegen außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt auf maximal 24 Monate und die Regelung von Verfahrensvereinfachungen für die Bundesagentur für Arbeit bei Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung ebenfalls bis zum 30. Juni 2023.
Thüringen wird dem Gesetz zustimmen.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=22-1025-29
TOP 33 Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
Die Novelle des Energiesicherungsgesetzes, das sogenannte „EnSiG 3.0“, umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen mit dem Ziel, in den kommenden beiden Wintern den Gasverbrauch weiter zu reduzieren und gleichzeitig die Stromversorgung sicherzustellen.
Mit dem zustimmungsbedürftigen Artikelgesetz wird zum einen das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) um klarstellende Vorschriften ergänzt. Darüber hinaus werden Regelungen in das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG 2021), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und das Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz) eingefügt, die insbesondere die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie für LNG-Anlagen verbessern sollen. Ziele sind zudem die Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie die Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes.
Das Stimmverhalten von Thüringen wird im Wege pflichtgemäßen Ermessens im Vorfeld der Bundesratssitzung festgelegt.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=22-1025-33
Für das Plenum angemeldete Reden:
Ministerin Anja Siegesmund zu TOP 33 - Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
Tagesordnung und Abstimmungsverhalten des Freistaats Thüringen:
Die aktuelle Tagesordnung zur 1025. Sitzung des Bundesrates finden Sie unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1025/tagesordnung-1025.html?nn=4352766.
Ab 09:30 Uhr wird die Plenarsitzung live auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates übertragen.
Das Abstimmungsverhalten Thüringens im Plenum wird zeitnah nach der Plenarsitzung unter https://www.landesregierung-thueringen.de/thueringen-in-berlin/bundesrat/ veröffentlicht.