Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

1029. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2022

188/2022
Erstellt von Thüringer Staatskanzlei

Die letzte Plenarsitzung des Bundesrates im Jahr 2022 beginnt mit einem Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma, in dessen Rahmen Bundesratspräsident Peter Tschentscher eine Ansprache halten wird. Im Anschluss sieht die Tagesordnung eine Vielzahl von Gesetzen zur Befassung vor. Einige Regelungen sollen schon Anfang 2023 in Kraft treten, darum werden sie zum Teil in verkürzter Frist beraten. Zu den Gesetzen, bei denen die abschließende Befassung ansteht, gehören unter anderem das Haushaltsgesetz 2023, eine Änderung im Tierarzneimittelgesetz zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das Jahressteuergesetz 2022, welches auch eine Übergewinnabgabe für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft vorsieht, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche, das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, mit dem auch Pädiatrie und Geburtshilfe gestärkt werden sollen, eine Änderung des Europawahlgesetzes im Hinblick auf die Wahlberechtigung von 16- und 17-Jährigen ab dem Jahr 2024, das Chancen-Aufenthaltsgesetz für ein verbessertes Bleiberecht von langjährig geduldeten Ausländern in Deutschland, das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz oder das Gesetz zum Handelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA). Neben den Bundestagsbeschlüssen steht auch wieder eine Reihe von Länderinitiativen zur Beratung an, so zur Begrenzung von Mietsteigerungen, zur Forderung nach einem Gesundheitsdatennutzungsgesetz oder zum Vorkasseverbot bei Flugreisen. Darüber hinaus liegen Gesetzentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung sowie Vorlagen aus dem EU-Bereich vor. Stimmführer für den Freistaat Thüringen ist Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten.

Auf folgende Tagesordnungspunkte (TOP) der kommenden Sitzung möchten wir Sie besonders hinweisen:

TOP 7      Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)

Das Gute-KiTa-Gesetz wurde durch ein jährliches bundesweites und landesspezifisches Monitoring begleitet und zusätzlich evaluiert. Mit dem vorliegen KiTa-Qualitätsgesetz werden die Ergebnisse aus dem Evaluationsbericht aufgegriffen und für 2023 sowie 2024 ein 4-Milliarden-Euro-Programm des Bundes für eine Steigerung der Qualität der Kindertagesbetreuung auf den Weg gebracht. Bislang umfasste das Gute-KiTa-Gesetz zehn qualitative Handlungsfelder sowie Maßnahmen zur Beitragsentlastung, in die die Länder investieren können. Künftig sollen die Länder die Mittel überwiegend in sieben vorrangigen Handlungsfeldern einsetzen. Dazu gehört die Einrichtung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege, die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften, die Stärkung der KiTa-Leitung, aber auch Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung sowie zur sprachlichen Bildung.

Mit den vom Bundestag beschlossenen Änderungen zum Gesetzentwurf wurde unter anderem die ursprünglich von der Bundesregierung geplante und vom Bundesrat in seiner Stellungnahme insbesondere kritisierte bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung gestrichen. Vorgesehen ist nun zudem die vom Bundesrat geforderte Fortführung des Förderprogramms „Sprach-KiTas“ zumindest bis Sommer 2023.

Thüringen wird im Bundesrat sowohl dem Gesetz als auch der begleitenden Entschließung, in der die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, den Ländern dauerhaft Finanzierungsmittel für den Prozess der Qualitätsentwicklung und der Verbesserung der Teilhabe an Kindertagesbetreuung bereitzustellen, zustimmen.

 

Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:

https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0625-22

TOP 18    Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz)

Mit dem Gesetz wird ein Rechtsanspruch zur Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro für alle am 1. Dezember 2022 an einer inländischen Hochschule immatrikulierten Studentinnen und Studenten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowie Fachschülerinnen und -schüler geschaffen. Bei den Fachschülerinnen und -schülern soll die Anspruchsberechtigung an Ausbildungsstätten geknüpft werden, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz genannt sind. Im Vollzug des Gesetzes soll damit die Möglichkeit bestehen, auf vorhandene Verzeichnisse der Länder zurückzugreifen.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale soll jeweils auf - einen bis zum 30. September 2023 zu stellenden - Antrag über von den Ländern zu bestimmende zuständige Stellen erfolgen. Die Pauschalen, die die Länder den Studierenden und Fachschülerinnen und Fachschülern gewähren, werden den Ländern vom Bund bis zum 31. Dezember 2023 erstattet. Insoweit haben die Länder in Vorleistung zu treten.

Zum Gesetz liegt ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor, mit dem Ziel der Überarbeitung des Gesetzes.

Das Stimmverhalten von Thüringen wird im Wege pflichtgemäßen Ermessens im Vorfeld der Bundesratssitzung festgelegt.

 

Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:

https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0634-22

TOP 26    Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016

Das Wirtschafts- und Handelsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement -  CETA) zwischen der Europäischen Union und Kanada wird seit dem 21. September 2017 mit Einschränkungen auf solche Bereiche, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Union liegen, vorläufig angewendet. Von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind unter anderem Teile des Kapitels acht (Investitionen) sowie Teile des Kapitels dreizehn

(Finanzdienstleistungen), soweit sie andere Investitionen als ausländische Direktinvestitionen (unter anderem Portfolio-lnvestitionen), den Investitionsschutz oder die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten betreffen. Das in CETA vereinbarte Investitionsgericht ist im Vergleich zu den früheren Schiedsgerichten eine öffentlich Iegitimierte Instanz, vor der ein Investor die Verletzung der |nvestitionsschutzbestimmungen in CETA geltend machen kann. Zudem hat Bundesregierung zusätzliche Interpretationserklärungen vorgelegt, die unter anderem missbräuchliche Anwendungen von Investitionsschutzstandards begrenzen und Maßnahmen zum Klimaschutz verpflichtend machen sollen.

Es handelt sich um ein gemischtes Abkommen, bei dem neben der Europäischen Union auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, und das somit erst nach seiner Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten vollständig in Kraft tritt. Durch das vorliegende Gesetz soll das Abkommen nunmehr die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes erlangen.

Thüringen wird sich bei der Frage der Zustimmung zum Gesetz enthalten.

 

Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:

https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0639-22

TOP 71    Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Die Tagesordnung des Deutschen Bundestages für den 15. Dezember 2022 sieht den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zur Befassung vor. Anschließend wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet, wo es auf Bitten der Koalitionsfraktionen im Bundestag unter Verkürzung der gesetzlichen Frist in der Sitzung am 16. Dezember 2022 abschließend beraten werden soll.

Die angespannte Lage auf den Energiemärkten und im Bereich der Personal- und Baukosten hält vor allem durch die fortwährenden Angriffshandlungen Russlands auf die Ukraine weiter an. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 02. November 2022 hatten daher der Bundeskanzler und Regierungschefinnen bzw. Regierungschefs der Länder beschlossen, die Regionalisierungsmittel noch im laufenden Jahr zu erhöhen. Um den Ländern die Erhöhung um insgesamt 1 Milliarde Euro noch im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung stellen zu können, ist es erforderlich, dass der Bundesrat die abschließende Beratung des Gesetzes in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 vornimmt. Neben der Mittelerhöhung ist auch eine Steigerung der Dynamisierungsrate auf 3 Prozent (statt 1,8 Prozent) ab dem Jahr 2023 vorgesehen.

Das Stimmverhalten von Thüringen wird im Wege pflichtgemäßen Ermessens im Vorfeld der Bundesratssitzung festgelegt.

 

Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:

https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0661-22

TOP 72    Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2022 das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Der Bundesrat wird sich auf Bitte der Koalitionsfraktionen im Bundestag unter Verkürzung der gesetzlichen Frist in der Sitzung am 16. Dezember 2022 abschließend mit der Vorlage befassen.

Mit dem Gesetz wird eine Empfehlung der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ umgesetzt. Ziel ist eine Abfederung der hohen Belastungen durch die deutlich gestiegenen Energiepreise für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden, kleine und mittlere Verbraucher sowie größere Verbraucher (Verbraucher mit registrierender Leistungsmessung und einem Verbrauch über 1,5 Mio. kWh/Jahr), die nicht von der Dezember-Soforthilfe profitiert haben und die nun auch ab Januar 2023 entlastet werden sollen. Dazu ist es erforderlich, dass die Versorgungsunternehmen und Selbstversorger bereits zum 1. Februar 2023 die notwendigen Erstattungen der Kosten erhalten können. Um den notwendigen Vorlauf zur Bereitstellung der Antragsplattform für die Erstattungsanträge der Versorger und Lieferanten und für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auszuzahlende Stelle sowie für den Beauftragten zur Prüfung der Anträge zu gewährleisten, muss der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch im Dezember 2022 erfolgen.

Das Stimmverhalten von Thüringen wird im Wege pflichtgemäßen Ermessens im Vorfeld der Bundesratssitzung festgelegt.

 

Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:

https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0663-22

TOP 73    Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2022 ebenso das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen beschlossen. Die Vorlage ist ebenso als eilbedürftig gekennzeichnet und soll somit unter Verkürzung der gesetzlichen Frist in der Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2022 abschließend beraten werden.

Mit der Strompreisbremse sollen die steigenden Energiekosten und die negativen Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher, für die soziale Infrastruktur sowie für Unternehmen abgefedert werden. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz verbindliche Vorgaben der „Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 06. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ umgesetzt. Diese verlangt die Abschöpfung kriegs- und krisenbedingter Überschusserlöse in der Stromerzeugung bereits ab dem 01. Dezember 2022.

Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 erfolgen. Den Elektrizitätsversorgungsunternehmen muss zudem eine angemessene Vorbereitungszeit verbleiben, damit sie den entsprechenden Pflichten aus dem Gesetz nachkommen können.

Das Stimmverhalten von Thüringen wird im Wege pflichtgemäßen Ermessens im Vorfeld der Bundesratssitzung festgelegt.

 

Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:

https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0663-22

 

Tagesordnung und Abstimmungsverhalten des Freistaats Thüringen:

Die aktuelle Tagesordnung zur 1029. Sitzung des Bundesrates finden Sie unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1029/tagesordnung-1029.html?nn=4352766.

Ab 09:30 Uhr wird die Plenarsitzung live auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates übertragen.

Das Abstimmungsverhalten Thüringens im Plenum wird zeitnah nach der Plenarsitzung unter https://www.landesregierung-thueringen.de/thueringen-in-berlin/bundesrat/ veröffentlicht.

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: