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Bericht aus der Kabinettsitzung am 28. Februar 2023

25/2023
Erstellt von Thüringer Staatskanzlei

Ausbildungsplätze in der Landesverwaltung 2022 zum Stichtag 20. Oktober 2022

Zum Stichtag 20. Oktober 2022 gab es in der Landesverwaltung 1.535 Ausbildungsplätze für junge Menschen im ersten Ausbildungsjahr. Damit ist die Zahl der Ausbildungsplätze gegenüber 2021 (1.473) um 4,20 % (62 Ausbildungsplätze) gestiegen.

Dies ist auf die Steigerung der Einstellungszahlen von Anwärter/innen im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zurückzuführen. Im Einzelnen zeigt die Erhebung über die Ausbildungsplätze zum Stichtag, dass 246 Auszubildende und 1.260 Beamtenanwärterinnen und -anwärter im Jahr 2022 eingestellt wurden. Außerdem wurden 27 Ausbildungsplätze nach dem dualen Prinzip besetzt. Insgesamt befanden sich am 20. Oktober 2022 3.228 Nachwuchskräfte in einer Ausbildung in der Landesverwaltung (unter Berücksichtigung der Aufstiegsbeamten und Wiederholer). Mit Blick auf die hohe Qualität der Ausbildung und die hohe Anzahl der Altersabgänge in den kommenden Jahren in der Thüringer Landesverwaltung, liegt es grundsätzlich im besonderen Interesse der Landesregierung, die Ausbildungszahlen in den künftigen Jahren weiterhin stetig steigen zu lassen.

Energiesparmaßnahmen in den vom Land genutzten Liegenschaften – Bericht zu den erzielten Energieeinsparungen im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022

Ministerin Susanna Karawanskij berichtete zu den Ergebnissen der Energieeinsparmaßnahmen, die das Kabinett am 06.09.2022 für alle vom Land genutzten Liegenschaften beschlossen hatte. Hintergrund der Anstrengungen der Landesregierung, Energie einzusparen, waren die signifikanten Steigerungen der Energiepreise sowie die im 2. Halbjahr 2022 prognostizierte Energiemangellage. Die beschlossenen Energiesparmaßnahmen wurden im Zeitraum vom 1.10.2022 bis zum 31.12.2022 von allen Ressorts umgesetzt. Angestrebt wurde die Senkung des Energieverbrauchs (Wärmeenergie und Strom) in den vom Land genutzten Liegenschaften um bis zu 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dieses Ziel konnte sogar leicht übererfüllt werden. Dank der außerordentlichen Energieeinsparmaßnahmen gelang den Landesbehörden eine Einsparquote von 16 Prozent: Im 4. Quartal 2022 wurden insgesamt 15.100 MWh gegenüber dem Vorjahresquartal eingespart. Die Einsparungen lagen bei 19 Prozent für die Wärmeversorgung und bei 8 Prozent für die Elektroenergieversorgung.

Monitoring bzgl. der Richtlinien zum Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfsfonds

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat das Kabinett über die Entwicklungen im Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ informiert. Der Schwerpunkt lag dabei auf den nötigen Rechtsgrundlagen, um zügig Auszahlungen zur Bewältigung der Energiekrise zu ermöglichen.

Heike Taubert sagte: „Einige Richtlinien bestehen bereits, wie die für das Thüringer Existenzsicherungsprogramm. Bei einigen Maßnahmen wie dem ÖPNV konnte auf bereits bestehende Richtlinien zurückgegriffen werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir in ungefähr zwei Monaten einen Großteil der Maßnahmen mit Richtlinien untersetzt haben und dort, wo es notwendig ist, ergänzende Hilfen leisten können.“
Laut Thüringer Finanzministerin sind die tatsächlichen Bedarfe ausschlaggebend, wie die Richtlinien oder auch anderweitige Grundlagen für Auszahlungen ausgestaltet werden. Ein reines Gießkannenprinzip bei der Verteilung der Mittel könne und dürfe nicht der Maßstab sein.

„Auch aus anderen Gründen ist ein sorgsamer Umgang mit den Mitteln notwendig. Die Laufzeit des Sondervermögens wurde im Zuge der Zweckerweiterung im Oktober 2022 bis Ende 2025 verlängert. Die verfügbaren Mittel müssen somit über diesen Zeitraum von fast drei Jahren ausreichend sein. Und auch wenn die Corona-Pandemie überwunden scheint, bestehen auch hier nach wie vor Verpflichtungen, die zu leisten sind“, sagte Heike Taubert.

Daher ist es nicht möglich, Ausgaben für Maßnahmen zu veranschlagen, die nicht vom Zweck des Sondervermögens umfasst sind. Eine Ausdehnung auf anderweitige Bereiche komme laut Taubert nicht in Frage.

„Wir müssen uns auf tatsächliche Härtefälle beschränken. Der Zweck des Sondervermögens ist dabei klar definiert. Ebenso die Maßnahmen, die daraus finanziert werden können, insbesondere die Härtefallhilfen“, sagte Heike Taubert.

Hintergrund: Das Sondervermögen war in 2020 mit einer kreditfinanzierten Zuführung in Höhe von 695 Millionen Euro errichtet worden, um kurzfristig den Folgen der Corona-Pandemie begegnen zu können. Im Oktober 2022 wurde die Zweckbestimmung des Sondervermögens um den Teil „Bewältigung der Energiekrise“ erweitert, verbunden mit einer Zuführung von über 350 Millionen Euro.

“Europapolitische Schwerpunkte und Ziele der Landesregierung beschlossen

Das Kabinett hat heute die neuen Europapolitischen Schwerpunkte und Ziele der Thüringer Landesregierung beschlossen und damit seine bisherige Europapolitische Strategie weiterentwickelt. Die Landesregierung kommt damit auch ihrer Berichtspflicht gegenüber dem Thüringer Landtag für die verbleibende Laufzeit der 7. Legislaturperiode nach und setzt klare europapolitische Prioritäten, die bis zum Ende dieser Legislaturperiode gültig sein werden.

Die von der Landesregierung in enger Ressortabstimmung ausgewählten Schwerpunkte im Einzelnen:

  • Europäische Sozialpolitik
  • Lebenslanges Lernen
  • Demografie-Politik
  • Neues Europäisches Bauhaus
  • Stärkung des ländlichen Raums
  • Europäische Klimapolitik
  • Technologischer Wandel
  • Europäische Partnerschaften und Netzwerke

Zu dem Thema wird Staatssekretär Krückels außerdem in der heutigen Regierungsmedienkonferenz berichten.

Das vom Kabinett beschlossene Papier wird nun dem Landtag gemäß der Vereinbarung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union übersandt und dann auf der Website der Thüringer Staatskanzlei als elektronische Broschüre veröffentlicht.

Beitritt Thüringens zur Allianz zur Automobilregion (ARA)

Der Freistaat Thüringen tritt der Allianz der Automobilregionen (ARA) bei. Dabei handelt es sich um ein politisches Netzwerk europäischer Regionen, die von einer starken Automobil- und Zuliefererindustrie geprägt und vom Übergang zu emissionsfreier Mobilität besonders betroffen sind.

Das im Juni 2022 entstandene Netzwerk geht auf eine Initiative des Ausschusses der Regionen zurück und dient nicht nur der Vernetzung betroffener Akteure und der Erzeugung überregionaler Synergieeffekte, sondern auch der gemeinsamen Interessenvertretung gegenüber Entscheidungsträgern der EU.

Im Netzwerk der ARA sind bereits Regionen aus Frankreich, Italien, Österreich, Slowakei und Spanien vertreten.

Weitere Themen der heutigen Kabinettssitzung

Das Kabinett hat den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung Glücksspielstaatsvertrag 2023 zur Kenntnis genommen.

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