Gesetz über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer beschlossen
Das Kabinett hat heute beschlossen, einen Gesetzentwurf über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer in den Thüringer Landtag einzubringen. Die Thüringische Waisenstiftung wurde 1926 per Gesetz errichtet, so dass auch deren Auflösung per Gesetz erfolgen muss. Beide Stiftungen sind öffentlich-rechtliche Stiftungen, die bereits seit mehr als 70 Jahren eng miteinander verbunden sind. Seit 1947 steht die Thüringische Waisenstiftung unter Verwaltung der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer und bedient sich derer Organe. Die Bedeutung der Thüringischen Waisenstiftung ist in den letzten Jahrzenten aufgrund der verbesserten sozialrechtlichen Absicherung von Waisenkindern und zuletzt auch wegen fehlender Nachfrage von Unterstützungsleistungen stark gesunken. Sofern Waisen in Zukunft Unterstützung außerhalb der öffentlichen Fürsorge benötigen, können sich diese an die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer wenden.
Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (ThürAUPAVO) vorgelegt
Mit der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO) legt das Land die Rahmenbedingungen für die Auszahlung des sogenannten Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige fest. Der Entlastungsbetrag ist eine Pflegeleistung der Pflegekassen nach § 45 Abs. 1 SGB XI.
Um das Angebot an niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten weiter auszubauen, wurde die ThürAUPAVO umfassend novelliert.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Einführung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe
- Erbringung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag auch durch Einzelpersonen
- Zulassung von digitalen Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag
- Zulassung der notwendigen Schulungen und Fortbildungen für Helferinnen und Helfer in digitaler Form
- Reduzierung der Schulungsstundenanzahl für sozialversicherungspflichtig angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie geringfügig Beschäftigte
Es wird erwartet, dass die Anzahl der Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag in Thüringen mit den Änderungen der ThürAUPAVO ansteigen wird, und so Pflegebedürftigen und deren Angehörigen in Thüringen künftig mehr Angebote zur Unterstützung und Entlastung im Pflegealltag zur Verfügung stehen.
Beitritt Thüringens zur Stiftung „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost–West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ beschlossen
Nach mehrjährigen Verhandlungen, in denen sich die Thüringer Landeregierung intensiv gegenüber dem Bund für die Errichtung eines Härtefallfonds eingesetzt hat, hat nunmehr die Landesregierung dem Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt.
In den nächsten Tagen wird es dazu noch Nachverhandlungen mit dem Bund geben, wie konkret und wann das Land seinen geplanten Beitrag von 35 Mio. Euro zur Abmilderung der Härtefälle in die dafür eigens errichtete Stiftung des Bundes „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost—West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ einbringen kann.
Die Länder können der Stiftung bis zum 31. März 2023 beitreten, wenn sie sich verpflichten, ihren finanziellen Anteil für eine sogenannte pauschale Abmilderungsleistung einzubringen. Weil Thüringen bis zuletzt noch versucht hatte, den Bund zu einer Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten zu erreichen, konnte im Landeshaushalt für 2023 noch keine Vorsorge getroffen werden. Dies wird erst mit dem 2024er Haushalt möglich sein. Ob der Bundesanteil in Höhe von 2.500 Euro und der jeweilige Landesanteil in gleicher Höhe in einer Summe von der Geschäftsstelle der Stiftung ausgezahlt werden kann oder der Landesanteil dann erst 2024 ausgezahlt wird, wird zwischen dem Land und dem Bund noch zu klären sein.
Es geht hier um Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und deren Renten der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nähe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegen.
Weitere Themen der heutigen Kabinettssitzung
Außerdem beriet das Kabinett eine Formulierungshilfe des TMIK zum Thüringer Gesetz zur vereinfachten Ausreichung von Leistungen zur Bewältigung der Energiekrise (Thüringer Ausreichungsvereinfachungsgesetz / Energiekrise – ThürAVG/E).