Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Das Kabinett verabschiedete heute den Entwurf des "Thüringer Gesetzes zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts". Das sogenannte Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz soll Transparenz auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt herstellen, mit einer Preismissbrauchsbremse weiteren extremen Preissteigerungen vorbeugen, Spekulationen mit Agrarflächen verhindern und die regional verankerte Agrarstruktur Thüringens bewahren. Damit hat Thüringen erstmals ein Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz auf den Weg gebracht, das in dieser Form bundesweit einmalig ist.
"Die thüringische Landwirtschaft ist ganz überwiegend von regional verankerten Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben sowie von Agrargenossenschaften unterschiedlicher Größe geprägt. Diese historisch gewachsene Landwirtschaftsstruktur wollen wir bewahren", sagte Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Susanna Karawanskij. "Damit wir mehr Transparenz über Bodengeschäfte erhalten, wollen wir eine verpflichtende Anzeige von Kauf- und Pachtverträgen ab einem Hektar einführen. Mit der Anzeigepflicht und dem Genehmigungsvorbehalt bei Anteilskäufen, sogenannte Share-Deals, wollen wir Spekulationen mit Agrarflächen vorbeugen und den Einfluss von agrarfremden Investoren eindämmen. Uns ist es wichtig, dass Ackerboden als Grundlage der Lebensmittelproduktion in den Händen unserer heimischen Agrarbetriebe bleibt." Zudem werde mit dem Gesetzentwurf eine Preismissbrauchsbremse vorgeschlagen, um einer weiteren Preisexplosion bei Agrarflächen entgegenzuwirken.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Föderalismusreform. Im Zuge dieser Anpassung sollen Verfahrensvorschriften vereinheitlicht und mit dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz harmonisiert werden. Nicht mehr zeitgemäße bürokratische Anforderungen in diesen Gesetzen sollen auf das unverzichtbar Notwendige zurückgeführt werden. Da Thüringen mit dem Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz rechtliches Neuland betritt, wird die Wirkung des Gesetzes im Vollzug evaluiert und bewertet werden.
Dritte regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung
Am 31. Januar 2023 veröffentlichte das Thüringer Landesamt für Statistik die Ergebnisse der Dritten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für Thüringen. Regionalisiert bedeutet, dass zunächst die Berechnungen für die kreisfreien Städte und Landkreise durchgeführt wurden und sich das Ergebnis für Thüringen aus der Summe dieser Kreisberechnungen ergibt. Die Vorausberechnungen basieren auf dem fortgeschriebenen Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2021 und reichen bis zum Jahr 2042.
Nach den Berechnungen des Thüringer Landesamts für Statistik wird die Bevölkerung Thüringens von 2,1089 Millionen Personen im Jahr 2021 um rund 183.100 Personen bzw. rund 8,7 % auf 1,9257 Millionen Personen im Jahr 2042 zurückgehen. Der jährliche Rückgang der Bevölkerungszahl in den einzelnen Jahren schwankt von ca. 5.300 Personen (Minimum) bis ca. 11.300 Personen (Maximum). Für das Jahr 2022 wurde ein Anstieg der Bevölkerungszahl vorausberechnet, der insbesondere dem Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine zuzurechnen ist.
Mit der Beschlussfassung des Kabinetts wird die 3. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung als maßgebliche Planungsgrundlage für Planungen der Landesbehörden des Freistaats Thüringen mit einem Planungshorizont bis einschließlich des Jahres 2042 festgelegt. Dies spielt insbesondere bei der Erarbeitung von Vorlagen, Richtlinien, Gesetzentwürfen, Förderprogrammen und anderen strukturbestimmenden Maßnahmen und Projekten eine Rolle.
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen (LT-Beschluss DS 7/3301); Zweiter Umsetzungsbericht 2022
Das Kabinett hat den zweiten Umsetzungsbericht aus dem Jahr 2022 zur Umsetzung einer Gesamtstrategie gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zur Kenntnis genommen. Der Bericht wird nun dem Landtag zugeleitet.
Nähere Informationen zu dem Thema erhalten Sie in der heutigen Regierungsmedienkonferenz von der Gleichstellungsbeauftragten des Landes Thüringen, Gabi Ohler.