Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Vollzugshinweise für die Denkmalfachbehörde und die unteren Denkmalschutzbehörden


Erstellt von Thüringer Staatskanzlei

Vollzugshinweise für die Denkmalfachbehörde und unteren Denkmalschutzbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen an bzw. auf Kulturdenkmalen nach § 2 Abs. 1 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG)

Weitere Themengebiete

Europa und Internationales

Weitere Informationen

Orden und Ehrungen

Weitere Informationen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: