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Gruppenfoto des Wissenschaftlichen Beirats in der Staatskanzlei
Gruppenbild des wissenschaftlichen Beirats gemeinsam mit Ministerpräsident Bodo Ramelow aus dem Sommer 2020, noch mit Prof. Dr. Cornelia Betsch

Der Wissenschaftliche Beirat

Die Landesregierung hat in der Kabinettsitzung am 26. Mai 2020 die Einberufung eines Wissenschaftlichen Beirats mit 12 Mitgliedern zum Corona-Pandemiemanagement beschlossen. Der Beirat soll die Komplexität des Pandemiemanagements aus interdisziplinärer Perspektive erschließen und diskutieren und dabei sein Arbeitsprogramm nach den Notwendigkeiten des Pandemie- und Pandemiefolgenmanagements aufstellen.

Der Wissenschaftliche Beirat hat am 4. Juni 2020 seine Arbeit aufgenommen und tagt regelmäßig in der Gruppe und mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern.

Der Wissenschaftliche Beirat publiziert auf dieser Webseite seine Ergebnisse.

Aufgaben

Der Beirat zum SARS-2/CoVID-19-Pandemie- und Pandemiefolgenmanagement der Thüringer Landesregierung hat drei Aufgaben:

Erstens werden aktuelle Anfragen der Landesregierung, gesellschaftliche Entwicklungen und Diskussionen aufgenommen und hieraus Impulse, Fragestellungen und Konzepte (Policy Empfehlungen) in die politische Entscheidungsfindung eingebracht.

Zweitens bearbeitet der Wissenschaftliche Beirat eigenständig Themen in multidisziplinärer Perspektive und bringt sie in den politischen Diskurs ein.

Drittens wird eine Bilanz zum Pandemie- und Pandemiefolgenmanagement erarbeitet und wird der Beirat darauf aufbauend Empfehlungen für das Management ähnlich gelagerter zukünftiger Ereignisse aussprechen.

Kontakt

Geschäftsstelle des Beirates
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt

Tel: +49 (361) 57-3215225

Beirat-Corona@tsk.thueringen.de

Publikationen

Pandemiemanagement | Rückblick und Reflexionen | Strategien und Szenarien

Empfehlungen

  • Pandemiemanagement - Positionen des Wissenschaftlichen Beirats zu Maßnahmen in der vierten Welle - Winterstrategie

    8. Dezember 2021

    1. Situation

    1.1 Die Inzidenzentwicklung

    Die Inzidenzentwicklung schlägt sich auf die Belegung der Intensivstationen (ITS) nieder. Es wird davon ausgegangen, dass zwischen 0,6-0,8 % der Neuinfektionen intensivpflichtig werden. Dabei ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr zeitlich etwa 4-6 Wochen vorgezogen.

     

    Grafische Darstellung, Status- und Prognosebericht der Forschungsgruppe Pandemiemanagement am UKJ
    Vorjahresvergleich | Quelle: Status- und Prognosebericht der Forschungsgruppe Pandemiemanagement am UKJ vom 1.12.2021 | Status- und Prognosebericht der Intensivkapazitäten in Thüringen; Forschungsgruppe Pandemiemanagement (UKJ, IPHT, Uni Erfurt; Leitung: PD Dr. Dr. Dickmann, UKJ); Arbeitsgruppe Heintzmann (IPHT) | Datenstand: 01.12.2021

    1.2 Aktuell werden in Thüringen 220 COVID-19 Patient:innen auf Intensivstationen behandelt. COVID-19 Patient:innen belegen damit 34,3 % der aktuellen Gesamtzahl der ITSBetten (Erwachsene).

    grafische Darstellug, COVID19 Bettenbelegung Intensivstation
    Quelle: Status- und Prognosebericht der Forschungsgruppe Pandemiemanagement am UKJ vom 01.12.2021

    1.3 Der Anteil der Geimpften auf ITS beläuft sich auf durchschnittlich 5-10 %; der Anteil der Geimpften auf Normalstation beträgt etwa 30 %. Es wird eine Zunahme des Altersdurchschnitts beobachtet; Grund ist der nachlassende Impfschutz der älteren Menschen.

    1.4 Die neue Omikron-Variante ist klinisch-epidemiologisch noch schwer zu beurteilen. Es wird davon ausgegangen, dass Omikron die aktuelle Delta-Variante in absehbarer Zeit verdrängen wird. Für eine Einschätzung, wie sich das klinische Spektrum (Altersgruppen, Erkrankungsschwere) verändern wird, sind noch mehr Daten aus dem europäischen Raum notwendig.

    Die Omikron-Variante hat demonstriert, dass Varianten sich ausbreiten können, bevor sie registriert werden. Gezielte Maßnahmen kommen zu spät, um das Auftreten von Varianten zu verhindern. Deshalb ist es unerlässlich, insgesamt und breitflächig einen guten Infektionsschutz zu betreiben. Generell kann der Eintrag und die Ausbreitung neuer Varianten nur verzögert, aber nicht verhindert werden.

    2. Einschätzung

    Die Dynamik der ITS-Auslastung hat dazu geführt, dass in der letzten Novemberwoche neun und in der ersten Dezemberwoche weitere sechs ITS-Patient:innen im Rahmen des Kleeblatt- Prinzips in andere Bundesländer verlegt werden mussten. Die Regelversorgung ist eingeschränkt, um Kräfte für die Versorgung der ITS-Fälle zu mobilisieren.

    Das Gesundheitssystem ist in einer Überlastungssituation, während die Infektionszahlen weiter steigen. Die Impflücke ist immer noch signifikant, obwohl in den letzten Tagen vermehrt Erst- und Booster-Impfungen stattgefunden haben. Mit der neuen Omikron-Variante erhöht sich Handlungsbedarf weiter, den Infektionsschutz zu verstärken.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat weiterhin,

    • das Infektionsgeschehen zu kontrollieren,
    • den Impfschutz zu steigern und
    • eine schnelle Entlastung in Krankenhäusern zu ermöglichen.
    3. Empfehlungen

    Für eine Winterstrategie empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat als übergeordnetes Ziel die Verhinderung schwerer Erkrankungen, um einer weiteren Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken.

    ZIEL: Die Verhinderung von schweren Erkrankungen, um der weiteren Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken.

    Eine Eliminierung des Virus wird nicht mehr gelingen, so dass es nun darum geht, schwere Erkrankungen zu verhindern und das Infektionsgeschehen zu kontrollieren. Dabei sollen die Maßnahmen bis auf weiteres insofern inzidenzunabhängig sein, als dass Lockerungen nicht unmittelbar dann erfolgen, wenn Infektionszahlen nur kurzfristig rückläufig sind. Angesichts der mittlerweile gewonnenen Erkenntnisse zur Notwendigkeit längerfristiger Pandemiebekämpfungsmaßnahmen sollte ergänzend zu den bisherigen Eingriffskriterien auf weitere Kriterien wie z. B. die Impfquote und die jahreszeitlich bedingte Dynamik des Infektionsgeschehens
    zurückgegriffen werden.

    Infektionsgeschehen: Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sollte durchgehend

    • die 2G-Regel PLUS Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen eingeführt werden. Dabei sollten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von der 2G-Regel ausgenommen bleiben. Sie sollten aber Masken tragen. Die Verantwortung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens liegt bei den Erwachsenen, bei denen auch die höchste Krankheitslast vorliegt.
    • Weitere Kontaktbeschränkungen sollten erfolgen. Insbesondere sollten Indoor-Großveranstaltungen (>50 Personen) für die nächsten 4 Wochen ausgesetzt werden. Die Bevölkerung sollte aufgerufen werden, auf vermeidbare Kontakte zu verzichten.
    • Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird als eine hochwirksame Maßnahme eingeschätzt, mit der ein allgemeiner Infektionsschutz einfach umgesetzt
      werden kann. Die Wirksamkeit von Masken wurde aktuell wieder in einer großen Studie belegt. (Weitere Informationen in einer Studie/externer Link) Insbesondere ist die Wirksamkeit auch in Schulen und Kitas bei Kindern und Schüler:innen bestätigt worden, in deren Altersgruppen noch nicht geimpft werden kann.

    Impfangebote: Impfen ist der Weg aus der Pandemie. Daher sollten Impfangebote schnell, unbürokratisch und niederschwellig sowohl für Erst- und Zweitimpfungen als auch für die Drittimpfung (Booster-Impfung) erfolgen; es sollten dabei alle Gesundheitsberufsgruppen helfen können, die Impfquote zu steigern, z. B. Apotheker:innen und Orthopäd:innen.

    Eine politisch gerade vereinbarte Impfverpflichtung – zunächst für Einrichtungen, dann allgemein – unterstützt der Wissenschaftliche Beirat mehrheitlich. Die bisherige Impfkommunikation war nicht ausreichend erfolgreich, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Patient:innen auf ITS sind überwiegend nicht geimpft (in Thüringen wird von einem Anteil von über 90 % an Ungeimpften oder unvollständig Geimpften auf ITS ausgegangen). Daher muss ein paradigmatischer Wechsel in der Kommunikation erfolgen und die Zeit bis zum Einsetzen der Impfpflicht genutzt werden.

    Testungen: Diese sollten priorisiert zum Schutz von medizinisch vulnerablen Gruppen eingesetzt werden, wie z. B. in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Andere, anlasslose Tests von asymptomatischen Gruppen (z. B. in Kitas und Schulen) mit niedrigem Risiko der schweren Erkrankungen sollten nur erfolgen, wenn genügend Testkapazitäten vorhanden sind und – idealerweise – mit gepoolten PCRs Testungen.

    Schnelltests vermitteln ein Gefühl von Sicherheit. Dieser psychologische Aspekt um gefühlte Sicherheit ist wichtig für die Akzeptanz der Maßnahmen und sollte in die Kommunikation aufgenommen und weiter ausgebaut werden. Ein Negativeffekt könnte entstehen, wenn effektive Schutzmaßnahmen wie Masketragen, regelmäßiges Lüften, etc. vor dem Hintergrund einer Erhöhung der Testfrequenz weniger konsequent umgesetzt würden.

    Kontaktpersonen: Hilfreich für das Pandemiemanagement vor Ort wie auch für die breite Unterstützung der Maßnahmen durch die Bevölkerung sind einfache und wirksame Regeln zur Kontaktnachverfolgung. Es ist sinnvoll, bundesweit einheitliche Regeln zu erstellen, zu kommunizieren und zu praktizieren.

    Gesundheitssystem: Eine schnelle Entlastung der Krankenhäuser durch Ausgleichs-, Aufschlags-und Sonderzahlungen sollte erfolgen. Außerdem erscheint es sinnvoll, einen Indikator zu entwickeln, der die Einschränkung der Regelversorgung quantifizieren kann. Mit diesem Kriterium können einerseits Patientenverlegungen in andere Bundesländer besser gerechtfertigt und andererseits sog. Kollateralschäden in der Gesundheitsversorgung besser bemessen werden.

    Gesellschaftlicher Zusammenhalt: In den letzten Wochen hat sich die Diskussion um die verschiedenen Wege aus der Pandemie deutlich verschärft. Während in Krankenhäusern schwerstkranke COVID-19 Patient:innen behandelt werden, demonstrieren Menschen vor den Krankenhäusern gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Grenzüberschreitend werden diese Demonstrationen, wenn medizinisches Personal beleidigt, eingeschüchtert oder sogar körperlich angegriffen wird. Während in der Demokratie freie Meinungsäußerung ein hohes Gut ist, sollten entschieden Maßnahmen ergriffen werden, die Wissenschaftler:innen und andere Protagonist:innen der Pandemiemaßnahmen vor rechtsradikalen, antisemitischen und verschwörungserzählerischen Bedrohungen schützen. Während ein kleiner hochvokaler, gut organisierter und aggressiver Teil der Bevölkerung diese Grenzüberschreitungen tätigt, sollten Initiativen ins Leben gerufen werden, die darauf hinweisen und hinarbeiten, dass der gesellschaftliche Konsens in einem solidarischen Umgang miteinander den Weg aus der Pandemie weist.

  • „Move fast – have no regrets” (WHO)

    1. Situation

    1.1 Die Inzidenzentwicklung schlägt sich auf die Belegung der Intensivstationen (ITS) nieder.
    Dabei ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr zeitlich etwa 4-6 Wochen vorgezogen.

    1.2 Aktuell werden in Thüringen 141 COVID-19 Patient:innen auf Intensivstationen behandelt. Das entspricht einem Anteil von 21,7% der COVID-19 Patient:innen an der aktuellen Gesamtzahl der ITS-Betten (Erwachsene). Die Verdopplungszeit beträgt durchschnittlich etwa 11 Tage.

    Vorjahresvergleich der Inzidenzentwicklung als grafische Darstellung
    Vorjahresvergleich der Inzidenzentwicklung

    1.3 Der Anteil der Geimpften auf ITS beläuft sich auf durchschnittlich 5-10%; der Anteil der Geimpften auf Normalstation beträgt etwa 30%. Es wird eine Zunahme des Altersdurchschnitts beobachtet; Grund ist der nachlassende Impfschutz der älteren Menschen.

    Anteil der Geimpften auf ITS in Thüringen, grafische Darstellung als Kurve
    Anteil der Geimpften auf ITS in Thüringen

    2. Einschätzung

    Die Dynamik der ITS-Auslastung mit einer Verdopplungszeit von circa 11 Tagen bedeutet, dass in etwa einer Woche die Belastungsgrenze erreicht ist, bei der im letzten Jahr die Verlegung in andere Bundesländer erfolgte.

    Die Regelversorgung wird jetzt schon eingeschränkt, um Kräfte für die Versorgung der ITSFälle zu mobilisieren.

    Es sollten dringend Maßnahmen in die Wege geleitet werden, die

    • das Infektionsgeschehen senken,
    • den Impfschutz steigern und
    • eine schnelle Entlastung in Krankenhäusern ermöglichen.

    3. Empfehlungen

    Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt daher dringend, Maßnahmen einzuleiten, die geeignet sind, das Infektionsgeschehen zu senken und die Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der Intensivstationen, zu verhindern. Dabei mahnt der Beirat zur Eile – ganz nach dem Motto der Weltgesundheitsorganisation
    (WHO) „Move fast – have no regrets“. Jeder Tag, der verstreicht, ohne dass Entscheidungen
    getroffen und Maßnahmen eingeleitet werden, die die sich abzeichnende Überlastung des Gesundheitssystems
    verhindern, ist ein verlorener Tag.

    • Infektionsgeschehen: Zur Senkung des Infektionsgeschehens sollte durchgehend die 2GRegel PLUS Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen eingeführt werden. Außerdem sollten Kontaktbeschränkungen erfolgen. Insbesondere sollten Indoor-Großveranstaltungen (>50 Personen) für die nächsten 4 Wochen ausgesetzt werden. Die Bevölkerung sollte aufgerufen werden, auf vermeidbare Kontakte zu verzichten.
    • Impfangebote: schnell, unbürokratisch und niederschwellig sowohl für Erst- und Zweitimpfungen als auch für die Drittimpfung („Booster“-Impfung); gerade die Booster- Impfung ist besonders wichtig, da sie Impfwillige und aktuell vormals Priorisierte und damit insbesondere vulnerable Personen anspricht.(Motto: „An allen denkbaren Orten in alle Arme!“)
    • Gesundheitssystem: schnelle Entlastung der Krankenhäuser durch Ausgleichs-, Aufschlags- und Sonderzahlungen.

    Quelle der Grafiken:
    Status- und Prognosebericht der Intensivkapazitäten in Thüringen; Forschungsgruppe Pandemiemanagement (UKJ, IPHT, Uni Erfurt; Leitung: PD Dr. Dr. Dickmann, UKJ); Arbeitsgruppe Heintzmann (IPHT); Datenstand: 10.11.2021

  • 17. September 2021

    Empfehlung für ein 2G-Optionsmodell

    I. Empfehlung

    Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt der Landesregierung, schnellstmöglich ein 2G-Optionsmodell einzuführen.

    Bei dessen Ausgestaltung sollte berücksichtigt werden:

    • Größtmöglicher Anwendungsbereich: Nur im Bereich existentieller Daseinsvorsorge (Einkaufen, ÖPNV etc.) sollte es bei der unbeschränkten Zugangsmöglichkeit bzw. der 3G-Regelung bleiben. Außerhalb dessen (Konzerte, Gastronomie, Kultur, Tourismus etc.) sollen Veranstalter, Restaurantbetreiber etc. wählen können, ob sie den Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränken oder ihn auch für Getestete eröffnen.
    • Größtmögliche Freiheiten für Geimpfte und Genesene: Wird der Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränkt, entfallen die sonst geltenden Beschränkungen weitgehend. Das gilt insbesondere für Abstandsregelungen und Höchstteilnehmerzahlen. Soweit es zum Schutz vulnerabler Gruppen trotz Impfung erforderlich ist, bleiben die Beschränkungen bestehen (z.B. Maskenpflicht bei Zusammenkünften von oder mit alten Menschen).
    • Keine Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche: Soweit sie nicht geimpft sind, bleibt es bei 3G, d.h., sie sind auch ohne Impfung zugangsberechtigt, ggf. nach vorheriger Testung.
       
    II. Begründung

    1. Im Herbst 2021 sind wir in der vierten Welle der Corona-Pandemie. Die Lage ist eine andere als in früheren Wellen.

    Einerseits sind die Geimpften geschützt: Ihr Risiko, an Corona schwer zu erkranken und ggf. zu versterben, ist erheblich geringer als bei Ungeimpften. Von zehn Corona-Patienten in den Krankenhäusern sind acht bis neun Patienten ungeimpft. Offensichtlich geht von Geimpften also kein Risiko der Überlastung des Gesundheitssystems aus. 

    Andererseits sind viele Menschen noch ungeimpft: Weil sie sich nicht impfen lassen können oder wollen. Die, die sich nicht impfen lassen können, sind in besonderer Weise abhängig. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ist trotz aktuell geringer Hospitalisierungs- und ITS-Belegungszahlen zu befürchten, dass im weiteren Verlauf der Pandemie eine Überlastung des Gesundheitswesens eintreten kann. Dann wäre auch die medizinische Versorgung bei anderen als an Corona erkrankten Patienten gefährdet.

    2. In dieser Situation ist zweierlei nötig:

    Zum einen muss Geimpften ein möglichst großer Freiheitsraum wiedereröffnet werden. Sie sind geschützt und kein Risiko für das Gesundheitssystem.

    Zum anderen müssen Impfanreize gesetzt werden. Je höher die Impfquote, desto geringer das Risiko der Überlastung des Gesundheitssystems. Die Steigerung der Impfquote ist der Schlüssel zur Bewältigung der vierten Welle.

    3. Beides wird mit einem 2G-Optionsmodell gefördert. Der Freiheitsraum für Geimpfte (und Genesene) wird erweitert und es wird – über die bestehenden niedrigschwelligen Impfangebote hinaus – ein Impfanreiz gesetzt.

    4. Um diese beiden Effekte – Freiheitsraumerweiterung und Impfanreiz – zu erreichen, sollte das 2G-Optionsmodell möglichst viele Bereiche in der Veranstaltungswirtschaft, der Gastronomie, der Kultur, der Touristikbranche etc. erfassen und möglichst weitgehende Erleichterungen für Geimpfte und Genesene beinhalten.

    5. Kinder und Jugendliche sollten von Einschränkungen des 2G-Optionsmodells nicht betroffen sein. Zwar ist auch bei ihnen eine Impfung sinnvoll, soweit sie von der STIKO empfohlen ist. Aber ihr Anteil an den Hospitalisierten ist marginal und sie tragen nicht zum Risiko der Überlastung des Gesundheitswesens bei. Auch angesichts der von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie bereits abverlangten Einschränkungen sollte für sie der Zugang zum gesellschaftlichen Leben auch nicht teilweise von einer Impfung, sondern lediglich – soweit erforderlich – von einer (kostenlosen oder kostengünstigen) Testung abhängig gemacht werden.

    6. Die 2G-Optionsregelung muss schnellstmöglich kommen. Es reicht nicht, wenn die Impfbereitschaft erst dann steigt, wenn Ungeimpfte sich unter dem Eindruck stark gestiegener Infektionszahlen und der damit auch ihnen deutlich gewordenen Gefahrenlage zur Impfung entschließen und dann erst auf oder nach dem Höhepunkt der vierten Welle ihren Immunitätsschutz erhalten.

  • 31. August 2021

    Aktualisierung der Herbstempfehlung

    Der Wissenschaftliche Beirat hat Mitte Juli 2021 Empfehlungen zum Pandemiemanagement für den Herbst gegeben, die Ende August aktualisiert werden sollten.

    Mit der heutigen Aktualisierung unterstreicht der Wissenschaftliche Beirat seine bisherigen Empfehlungen und setzt auf der Grundlage der Erkenntnisse in den letzten Wochen vier Akzente:

    1. Die Risikobewertung hat sich geändert

    Durch die Verfügbarkeit von wirksamen Impfstoffen haben alle Menschen, die 12 Jahre oder älter sind, die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und für den eigenen Schutz vor einer schweren Erkrankung zu sorgen. Damit haben wir eine grundlegend veränderte Situation für die Bewertung der Maßnahmen in der Pandemie.

    Die aktuell dominant zirkulierende und sehr ansteckende Delta-Variante des Corona-Virus legt nahe, dass die Pandemie in eine endemische Phase übergeht, in der weiterhin mit relevanten Infektionsverläufen zu rechnen ist.

    Bisher wurden drei verschiedene Strategien im Pandemiemanagement angewendet:  

    Elimination: einzelne Fälle und strenge Public-Health-Maßnahmen, z. B. in Australien oder in Neuseeland;

    Mitigation: hohe Fallzahlen und strenge Public-Health-Maßnahmen, z. B. in Israel;

    Endemie: hohe Fallzahlen und wenig Public-Health-Maßnahmen, z. B. in UK.

    Bei einem Übergang in eine endemische Phase wird ein Paradigmenwechsel in der Konzeption der Pandemiemaßnahmen erforderlich. Es ist immer noch notwendig, die Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Intensivstationen, zu vermeiden. Dazu ist das Impfen aller Menschen über 12 Jahre das zentrale Element. Nicht-pharmazeutische Maßnahmen, wie z. B. Kontaktbeschränkungen („social distancing“), verlieren in einer endemischen Phase zunehmend an Bedeutung.

    Die wirksamste Maßnahme zum Schutz der Menschen und zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems ist die Impfung.

    2. Rolle der Kinder und Jugendlichen im Pandemiegeschehen

    Die Erfahrungen aus Ländern, die eine Mitigation (z. B. Israel) anstreben, ähneln den Erfahrungen aus Ländern, die den endemischen Verlauf des Pandemievirus akzeptieren (z. B. UK). Bei beiden Strategien zeigt sich das gleiche Muster: Kinder und Jugendliche tragen – wie andere nicht-geimpfte Erwachsene – zum Pandemiegeschehen bei, weil sie sich anstecken können und dann ansteckend sind. Im Gegensatz zu Erwachsenen erkranken Kinder und Jugendliche aber sehr selten schwer (im Zusammenhang mit anderen Risikofaktoren). Mediziner:innen erklären dieses Phänomen mit der sog. Immunseneszenz, d. h. der Physiopathologie der inadäquaten Immunantwort bei Älteren. Aufgrund dieser Physiopathologie ist auch die bisher noch nicht gut beschriebene Erkrankung Long-COVID bei Kindern eher unwahrscheinlich.

    Weil Kinder selbst nicht schwer erkranken, sind Quarantänemaßnahmen weder für den Eigen- noch für den Fremdschutz zu rechtfertigen: Erwachsene können sich impfen lassen. Daher sind auch Maßnahmen, die asymptomatische Erkrankte identifizieren können (z. B. anlasslose Testung), nicht mehr gut zu begründen.

    Zugleich verdichtet sich die wissenschaftliche Evidenz zu den negativen Auswirkungen von Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des Kita- und Schulbetriebs auf Kinder und Jugendliche.

    Kinder werden geschützt durch die Impfung der Erwachsenen.

    3. „Frühwarnsystem“ des Landes Thüringen

    Das „Frühwarnsystem“ des Landes Thüringen, das mit dem Eindämmungserlass vom 23. August 2021 übernommen wurde, hat die Schwäche, dass es die frühe Warnung vor einer eskalierenden Situation in den Krankenhäusern nicht ermöglicht. Die Sieben-Tagesinzidenz ohne Altersangabe und Impfstatus ist kein Indikator für eine erwartete Krankenhausbelegung; die Sieben-Tagesinzidenz der Hospitalisierung ohne Altersangabe und Impfstatus ist kein Indikator für eine erwartete Intensivauslastung.

    Problem: Bei Registrierung einer Überlastung anhand der Warnstufen der Hospitalisierung ist der „Bremsweg“ für wirksame Interventionen zu lang: Interventionen, die dann eingeleitet werden, zeigen erst nach ca.  3-4 Wochen einen Effekt.

    Für eine frühe Warnung vor der Überlastung des Gesundheitssystems sollte die Inzidenz mit Alter und Impfstatus für eine Vorhersage der Hospitalisierung genutzt werden – und diese wiederum für eine Vorhersage der Intensivauslastung. Die auf Basis solcher Modelle prognostizierten Auslastungen können dann zu Warnstufen führen, die Interventionen zu einer Vermeidung der Überlastung erlauben.

    Für eine frühe Warnung vor der Überlastung des Gesundheitssystems sollte die Inzidenz mit Alter und Impfstatus für eine Vorhersage der Hospitalisierung genutzt werden – und diese dann für die Vorhersage der Intensivauslastung.

    4. Risikokommunikation

    Die Kommunikation der Veränderung in der Pandemiebewertung ist von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz und damit für die Wirksamkeit der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen. Deshalb müssen auch die Gründe und Abwägungsprozesse für die Entscheidungen thematisiert werden – denn: durch den Wechsel der Pandemiephasen findet auch ein Paradigmenwechsel bei den Maßnahmen statt.

    Das, was letztes Jahr falsch war, ist es dieses Jahr nicht mehr unbedingt. So ist z. B. die Empfehlung des Beirats, Tests und Quarantänemaßnahmen in Kitas, Schulen und ggf. auch Universitäten zu unterlassen, ein Ergebnis dieses Paradigmenwechsels; es ist keine Aufforderung zur Durchseuchung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das Paradigma der frühen Pandemiephase war die frühe Testung mit rigoroser Kontaktnachverfolgung und Quarantäne; dieses Vorgehen verliert zunehmend an Bedeutung. Nun ist die Impfung die beste und effektivste Maßnahme.

    Eine glaubwürdige Risikokommunikation muss die Gründe und Abwägungsprozesse für die getroffenen Entscheidungen thematisieren und dabei deutlich machen, welche Erkenntnisse neue Bewertungen erfordern bzw. ermöglichen.

    Empfehlungen

    • Impfangebot weiter verstärken;
    • Drittimpfung bei nachlassendem Schutz bei Älteren und länger zurückliegenden Impfungen (> 6-8 Monate) erwägen;
    • Test- und Quarantänemaßnahmen in Kitas und Schulen (und ggf. Universitäten) unterlassen und das Impfangebot verstärken;
    • Kommunikation auf die grundsätzlichen Entscheidungen und die Pandemiephasen richten.
  • Herbst-Empfehlungen 2021

    Pandemiemanagement

    16. Juli 2021


    Zusammenfassung

    Die Risikobewertung hat sich geändert. Durch die Verfügbarkeit der Impfungen und der Abschwächung der Krankheitslast sind Risikopatienten besser geschützt und das Gesundheitssystem ist nicht überlastet. Deshalb verändert der Wissenschaftliche Beirat seine Position zum Kita- und Schulbetrieb und zum strategischen Testansatz. Die Pandemieentwicklung wird in den nächsten Wochen weiterhin intensiv beobachtet und die Empfehlungen werden Ende August aktualisiert.


    | Kinder | Jugendliche | Kita und Schulen

    1. Es ist jetzt mit einem tragfähigen Konzept sicherzustellen, wie schulischer Präsenzunterricht und die Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen personell, technisch und räumlich auch unter der Bedingung eines erhöhten Infektionsrisikos aufrecht erhalten werden kann. Dazu sollten Konzepte entwickelt werden, wie „sicherer“ Präsenzunterricht und die Weiterentwicklung digitaler Unterrichtsformate umgesetzt werden können.

    2. Generelle Einschränkungen des Präsenzunterrichts oder gar Schul- und Kitaschließungen sind keine sinnvollen Maßnahmen mehr, das Pandemiegeschehen zu kontrollieren. Stattdessen gewinnt Testen in Abhängigkeit vom  Infektionsgeschehen an Bedeutung.

    3. Die AHAL-Regeln sollten – auch wegen der anderen Infektionserkrankungen (z. B Influenza oder RSV) – von Beginn des Schuljahres an systematisch umgesetzt werden. So ist das Masketragen in Schulen und Kitas eine sinnvolle Maßnahme, das generelle Infektionsrisiko zu senken. Diese allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes sollten ab Schulbeginn bis zu den Herbstferien gelten und schon jetzt den Eltern und Kindern kommuniziert werden.

    4. Spezifische, chancenausgleichende, nicht stigmatisierende Förderangebote sind zu unterbreiten. Insbesondere sollen Kinder und Familien in benachteiligten Lebenslagen gezielt und in geeigneter Weise angesprochen werden.

    5. Eruiert werden sollten die Auswirkungen der Pandemie- und der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen für den Kinderschutz, um Strategien für wirksame Maßnahmen zum Kinderschutz zu entwickeln.


    | Infektionsschutz und Gesundheitswesen

    6. Keine Besuchsverbote oder erhebliche Besuchsbeschränkungen für Angehörige in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

    7. Ergänzung der Verwendung von Inzidenzzahlen zur Begründung beschränkender
    Maßnahmen: Aus der langfristigen Beobachtung der Hospitalisierung und der Auslastung der Intensivstationen kann gelernt werden, die aktuellen Inzidenzzahlen besser einzuschätzen und mit den daraus gewonnenen Zusammenhängen z.B. Schwellenwerte anzupassen. Dazu gehören noch die Impfquote nach Alters- und Risikogruppen sowie wissenschaftliche Hinweise zur Entwicklung von Long-COVID und die Morbidität und Mortalität beeinflussende Veränderungen des Virus. Diese Größen sind in ihrer Kombination zu berücksichtigen; isoliert betrachtet sind sie nicht als unmittelbare Anknüpfungspunkte für beschränkende Maßnahmen geeignet.

    8. Einbeziehung von Expertinnen und Experten, die den psychosozialen Bereich vertreten, in Beratungs- und Entscheidungsgremien (z. B. Krisenstäbe).

    9. Daten zu Infektionen, Hospitalisierungen, ITS-Belegungen, Impfungen (regional und nach Altersgruppen) sowie zu allen Testanlässen (Bürgertests, Screening-Tests, etc.) systematisch erheben und für die Wissenschaft zugänglich machen.

    10. Einrichtung eines Registers zur Hospitalisierung von COVID-19-Patientinnen und Patienten unter Einschluss der Intensivstationen analog zum DIVI-Register, eines Registers für Long-COVID-Erkrankungen, das auch den ambulanten Bereich (Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Neurologie, Innere/Rheumatologie, Psychologie/Psychotherapie) erfasst, sowie eines Registers für Quantifizierungen der unbeabsichtigten Folgeeffekte des Pandemiemanagements (sog. „Kollateralschäden“) im psychosozialen Bereich.

    | Impfen
    11. Kommunikation: Die Pandemie ist noch nicht vorbei, ein Impfschutz ist unverändert notwendig.

    12. Niedrigschwellige Impfangebote, z.B. durch mobile Impfangebote, insbesondere an Orten mit niedriger Impfquote.

    13. Strategisches Impfkonzept.

    14. Größtmögliche Aufhebung von Beschränkungen für Geimpfte.

    | Einordnung
    Der Wissenschaftliche Beirat wurde von der Landesregierung gebeten, Hinweise zum Pandemiemanagement für den kommenden Herbst zu formulieren. Dieser Bitte kommt der Beirat gerne nach und formuliert Positionen, die er im Laufe der letzten Wochen und Monate entwickelt und teilweise schon formuliert hat. In diesen Herbst-Empfehlungen berücksichtigt der Wissenschaftliche Beirat die aktuelle Entwicklung der Pandemie. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Es müssen jetzt Vorkehrungen getroffen werden, um dem Anstieg der Infektionen („vierte Welle“) zu begegnen. Dies ist insbesondere vor dem Beginn des neuen Schuljahres in Thüringen im Herbst (6. September 2021) relevant. Dabei ist den veränderten Rahmenbedingungen und dem Erkenntnisfortschritt seit Beginn der Pandemie Rechnung zu tragen.

    Die Entwicklung im Vereinigten Königreich (Impfung mit AstraZeneca) und Israel (Impfungen mit Biontech) sind etwa vier bis sechs Wochen unserer Situation voraus und erlauben Rückschlüsse für die weitere Entwicklung in Deutschland. Die nachfolgend formulierten Empfehlungen werden Ende August im Lichte der weiteren Entwicklung aktualisiert. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit der Impfungen ist eine neue Situation entstanden: Diejenigen (18 Jahre und älter), die sich impfen lassen wollen, können dies auch tun. Damit wurde ein wesentliches Ziel des bisherigen Pandemiemanagements – nämlich der Schutz derjenigen, die bei einer Infektion ein Risiko haben, schwer zu erkranken oder gar zu versterben, und dieser Situation schutzlos gegenüberstehen – weitgehend erreicht. Allerdings gibt es auch Menschen, für die noch kein Impfstoff zugelassen ist (Kinder bis 11 Jahre) oder für die bestimmte Impfstoffe zwar zugelassen sind, aber keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen wurde (Jugendliche von 12 bis 17 Jahre).

    Außerdem werden mit der zunehmenden Anzahl geimpfter Personen immer mehr Menschen – insbesondere solche aus den Risikogruppen – wirksam vor einer Infektion oder zumindest vor einem schweren Krankheitsverlauf (Krankenhauseinweisung) geschützt. Die neuen Varianten des Coronavirus sind zwar ansteckender als das ursprüngliche Virus und die bisherigen Varianten, aber die verfügbaren Impfstoffe schützen vor schweren Verläufen auch dieser neuen Varianten. Es wird bei der Delta-Variante sog. „Impfdurchbrecher“ geben,
    insbesondere in den Risikogruppen, die aufgrund eines schwächeren Immunsystems auch nach der Impfung einen schwächeren Impfschutz entwickeln. Für diese Gruppe wird aktuell die Option einer dritten Impfung erprobt und wissenschaftlich untersucht (Israel). Insgesamt ist nicht mit der in der zweiten und dritten Welle aufgetretenen Häufung von schweren Verläufen mit Krankenhausaufnahme und Aufnahme auf Intensivstationen zu rechnen. Damit wird auch das zweite Ziel des Pandemiemanagements – die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Überlastung der Intensivstationen – mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin erreicht.

    Die mittelfristigen Folgen der Pandemie und des Pandemiemanagements in allen Lebensbereichen können mit den Erfahrungen der letzten 16 Monate noch nicht abschließend, aber besser beurteilt werden als bisher. Eine wichtige Konsequenz ist, dass die psychosozialen Effekte der Pandemie und des Pandemiemanagements – insbesondere, aber nicht nur bei Kindern und Jugendlichen – bei der Abwägung über die zu treffenden Pandemiebekämpfungsmaßnahmen stärker zu berücksichtigen sind.

    Damit ändert sich die Risikobewertung: Die Ziele des Pandemiemanagements (Überlastung des Gesundheitssystems, Vermeidung von Tod und schwerer Erkrankung) dienten bislang dem Schutz der Bevölkerung vor nicht beherrschbaren und individuell nicht abwendbaren Gefahren. Mit der Abschwächung der Krankheitslast durch die Impfungen ist eine neue Situation entstanden, die einen Strategiewechsel erfordert. Die Abwägung bei staatlichen und insbesondere grundrechtsbeeinträchtigenden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz kann
    nunmehr zu anderen Ergebnissen kommen. Dementsprechend formuliert der Wissenschaftliche Beirat seine Empfehlungen für mehrere, im Folgenden ausgeführte, Themenkomplexe.

    | Themenkomplexe

    1. Kinder | Jugendliche | Kita und Schulen
    a) Die Situation
    Die Pandemie und das Pandemiemanagement hatten für Kinder und Jugendliche insbesondere durch die Einschränkungen und den kompletten Ausfall des Präsenzunterunterrichts erhebliche negative Konsequenzen. Die negativen Auswirkungen der Einschränkungen für Kinder und Jugendliche im Zuge der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen stehen nicht im Verhältnis zu dem Beitrag der Kinder und Jugendlichen für die Virusausbreitung („Kinder sind keine Pandemietreiber“) und ihrer Betroffenheit durch das Virus: Jüngere Kinder (bis 12 Jahre) erkranken nach wie vor sehr selten schwer; je älter Kinder (12 bis 17 Jahre) werden, desto mehr ähnelt ihr Risikoprofil denen von Erwachsenen der jüngsten Altersklasse. Dies kann mit der Immunpathologie erklärt werden, die für die schweren Krankheitsverläufe bei älteren Menschen verantwortlich ist (ähnlich wie bei der Sepsis). Die sog. „Immunseneszenz“ verläuft dabei u-förmig mit der
    Folge, dass bei Menschen zwischen 1 und 40 Jahren kaum schwere Krankheitsverläufe zu erwarten sind.

    Bei der Diskussion um Long-COVID bei Kindern stehen wir vor einer Güterabwägung. Einerseits gibt es Long-COVID auch bei Kindern: Es werden Zahlen zwischen 0 und 8% angegeben, wobei sich in Studien über einen längeren Zeitraum (6 Monate) zeigt, dass sich die Symptome bei fast allen Kindern von allein wieder zurückbilden. Allerdings macht die schlechte bisherige Datenlage eine genaue Einschätzung schwierig. Hinzu kommt, dass eine Falldefinition sowie eine systematische Erfassung der Häufigkeit und Schwere fehlen. Bisher erscheint das Phänomen vergleichbar mit anderen post-viralen Phänomenen. Auch sprechen die Immunseneszenz und das Profil des Sars-CoV2-Virus gegen eine erhöhte Betroffenheit der jüngeren Generation. Andererseits ist deutlich geworden, dass die pandemiebedingten Einschränkungen bei Kitas und Schulen die Ungleichheiten im Bildungsniveau und bei der gesellschaftlichen Teilhabe verstärkt haben und dem Wohl der Kinder in vielen Fällen geschadet haben. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sind besonders schwer von den negativen Folgen der Pandemie und der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen betroffen.

    b) Die Schlussfolgerungen
    „Finger weg von Schulen und Kitas“
    Der Wissenschaftliche Beirat spricht sich gegen Schulschließungen und Einschränkungen des Präsenzunterrichts aus.
    Auch bei steigenden Infektionszahlen müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Bildung, Erziehung und Betreuung in Kitas und den Präsenzunterricht in Schulen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Hier muss ein Umdenken stattfinden, das auch in den jeweils geltenden Verordnungen seine Entsprechung finden muss: Schule ist nicht der Ort für Maßnahmen zum Schutz von vulnerablen Gruppen. Generelle Einschränkungen des Schulbetriebs stehen nicht im Verhältnis zur Bedeutung des Infektionsschutzes für Kinder und Jugendliche und ihrer Rolle für den Infektionsschutz der Erwachsenen (Fremdschutz). Diejenigen (Altersgruppe ab 12 Jahre), die Sorge vor Ansteckung und Erkrankung haben, können sich impfen lassen. Alle zugelassenen Impfstoffe sind wirksam und sicher. Da zum Schulbeginn mit einer hohen Inzidenz bei nicht-geimpften Personen zu rechnen ist, sollte insbesondere bei Beschäftigten in Schulen und Kitas für die Impfung geworben werden.

    Die AHAL-Regeln sollten – auch wegen der anderen Infektionserkrankungen (z. B. Influenza oder RSV) – von Beginn des Schuljahres an systematisch umgesetzt werden. So ist das Masketragen in Schulen und Kitas eine sinnvolle Maßnahme, das generelle Infektionsrisiko zu senken. Diese allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes sollten ab Schulbeginn bis zu den Herbstferien gelten und schon jetzt den Eltern und Kindern kommuniziert werden. Außerdem sind weitere kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Infektionsvermeidung geboten. Hierzu kann unter Berücksichtigung der erst kürzlich geänderten Einschätzung des Umweltbundesamtes insbesondere die Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen gehören.

    Darüber hinaus sind mittel- und langfristige Maßnahmen erforderlich, die den Schulbetrieb gegenüber Infektionserkrankungen resilienter machen; dazu gehören z. B. – an sich eine Selbstverständlichkeit – die durchgängige Ausstattung von Toiletten mit Seife und Desinfektionsmitteln, von Klassenzimmern mit zum Lüften geeigneten Fenstern und von Schulen mit Infektionsschutz erlaubenden (Abstand, Lüften) Gemeinschaftsräumen und Schulwegen.

    Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt, ein Testkonzept in Kitas und Schulen an das Infektionsgeschehen zu koppeln. Der Wissenschaftliche Beirat stellt eine Kontroverse bei der Beurteilung der Rolle der Schulen und einer Testroutine fest. Während eine Seite fordert, aufgrund der asymptomatischen Verläufe und der sehr geringen Krankheitslast bei Kindern und Jugendlichen vom Testen abzusehen, betont die andere Seite die Bedeutung von regelmäßigen Tests als Möglichkeit, ein besseres Bild über das Infektionsgeschehen zu bekommen und ggf. Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Aufgrund dieser Kontroverse empfiehlt der Beirat, den Testansatz an das Infektionsgeschehen zu koppeln.

    Die Krankheitslast nimmt insgesamt ab und ist nunmehr eher mit z. B. der saisonalen Grippewelle vergleichbar. Was zu Beginn der Pandemie eine Fehleinschätzung war („Corona ist wie eine Grippe“), wird durch die weitere Entwicklung der Pandemie und die zunehmende Impfquote realistisch.

    Der Wissenschaftliche Beirat spricht sich für nicht-invasiven Infektionsschutz an Schulen aus. Es wird mit einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen – gerade in der Bevölkerungsgruppe der Nicht-Geimpften und Noch-Nicht-Geimpften – im Herbst gerechnet. Masketragen reduziert das Infektionsrisiko; daher sollte es in Innenräumen weiterhin vorgeschrieben sein.

    Deshalb empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat in Abhängigkeit von Inzidenz und Impfquote diese nicht-invasive Maßnahme in Schulen und im Öffentlichen Nahverkehr.

    c) Die Empfehlungen:
    1. Es ist jetzt mit einem tragfähigen Konzept sicherzustellen, wie schulischer Präsenzunterricht und die Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungennpersonell, technisch und räumlich auch unter der Bedingung eines erhöhtennInfektionsrisikos aufrecht erhalten werden kann. Dazu sollten Konzepte entwickelt werden, wie „sicherer“ Präsenzunterricht und die Weiterentwicklung digitaler Unterrichtsformate umgesetzt werden können.

    2. Generelle Einschränkungen des Präsenzunterrichts oder gar Schul- und Kitaschließungen sind keine sinnvollen Maßnahmen mehr, das Pandemiegeschehen zu kontrollieren. Stattdessen gewinnt Testen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen an Bedeutung.

    3. Die AHAL-Regeln sollten – auch wegen der anderen Infektionserkrankungen (z. B. Influenza oder RSV) – von Beginn des Schuljahres an systematisch umgesetzt werden. So ist das Masketragen in Schulen und Kitas eine sinnvolle Maßnahme, das generelle Infektionsrisiko zu senken. Diese allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes sollten ab Schulbeginn bis zu den Herbstferien gelten und schon jetzt den Eltern und Kindern kommuniziert werden.

    4. Spezifische, chancenausgleichende, nicht stigmatisierende Förderangebote sind zu unterbreiten. Insbesondere sollen Kinder und Familien in benachteiligten Lebenslagen gezielt und in geeigneter Weise angesprochen werden.

    5. Eruiert werden sollten die Auswirkungen der Pandemie- und der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen für den Kinderschutz, um Strategien für wirksamen Maßnahmen zum Kinderschutz zu entwickeln.


    2. Infektionsschutz und Gesundheitswesen
    a) Die Situation
    Nach den zurückliegenden drei Wellen, die die Intensivmedizin stark beansprucht haben, rücken zunehmend psychosoziale Faktoren in den Blick. Der Fokus beim Pandemiemanagement lag in den vergangenen 16 Monaten vorwiegend auf der biomedizinischen Bewertung der Pandemie, die aufgrund fehlender kausaler Therapien und Prävention (Impfung) einen hohen Stellenwert hatte. Die Situation hat sich durch die Verfügbarkeit von Impfstoffen grundlegend geändert. Auch zeigen sich die psychosozialen Effekte der Pandemie und des Pandemiemanagements immer deutlicher. Die ausschließliche Bezugnahme auf die Sieben-Tages-Inzidenz für beschränkende Maßnahmen erweist sich angesichts der inzwischen erreichten und weiter steigenden Impfquote – insbesondere bei den vulnerablen Gruppen – als zunehmend zu eng. Die Datenlage für die wissenschaftliche Bewertung der Situation ist defizitär.

    b) Die Schlussfolgerungen:
    Der Wissenschaftliche Beirat spricht sich gegen Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeheimen aus. Bis zum Herbst wird die Verfügbarkeit von Impfstoffen ein Niveau erreicht haben, mit dem ein hinreichender Schutz von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen gewährleistet werden kann. Besuchsverbote bei COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf Intensivstationen sind dann ebenso wie Besuchsverbote oder zeitliche Besuchsbeschränkungen (wie zum Beispiel 1 Stunde am Tag) in Pflegeheimen nicht erforderlich, sondern sogar kontraproduktiv. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen kann die drei G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) von Besucherinnen und Besuchern gefordert werden.

    Die ausschließliche Anknüpfung an die Sieben-Tages-Inzidenz für beschränkende Maßnahmen zum Infektionsschutz sollte durch eine multifaktorielle Anknüpfung ersetzt werden. In Betracht kommen eine Sieben-Tages-Inzidenz der Hospitalisierten, die Auslastung der Intensivstationen, die Impfquote nach Alters- und Risikogruppen sowie wissenschaftliche Hinweise zur Entwicklung von Long-COVID und Veränderungen des Virus, die zu einer höheren Morbidität und Mortalität führen.

    Die Einbeziehung von Expertinnen und Experten, die den psychosozialen Bereich vertreten, in Beratungs- und Entscheidungsgremien (z. B. Krisenstäbe) kann helfen, diese Aspekte in die politischen Entscheidungsfindung einzubeziehen.

    Daten zu Infektionen, Hospitalisierungen, ITS-Belegungen, Impfungen (regional und nach Altersgruppen) sowie zu allen Testanlässen (Bürgertests, Screening-Tests, etc.) sollten systematisch erhoben und für die Wissenschaft zugänglich sein. Ebenso geboten ist die Einrichtung von Registern zur Hospitalisierung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten analog zum DIVI-Register, das die Intensivstationen erfasst. Schließlich bedarf es der Einführung eines Registers für Long-COVID-Erkrankungen, das auch den ambulanten Bereich (Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Neurologie, Innere/Rheumatologie, Psychologie/Psychotherapie) erfasst, und eines Registers für Quantifizierungen der unbeabsichtigten Folgeeffekte des Pandemiemanagements (der sog. „Kollateralschäden“) im psychosozialen Bereich. Dabei muss jeweils der Datenschutz gewährleistet werden, dieser darf aber der erforderlichen Datenerhebung und -verfügbarmachung nicht entgegenstehen.

    c) Die Empfehlungen:
    6. Keine Besuchsverbote oder erhebliche Besuchsbeschränkungen für Angehörige in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

    7. Ergänzung der Verwendung von Inzidenzzahlen zur Begründung beschränkender Maßnahmen:

    Aus der langfristigen Beobachtung der Hospitalisierung und der Auslastung der Intensivstationen kann gelernt werden, die aktuellen Inzidenzzahlen besser einzuschätzen und mit den daraus gewonnenen Zusammenhängen z.B. Schwellenwerte anzupassen.

    Dazu gehören noch die Impfquote nach Alters- und Risikogruppen sowie wissenschaftliche Hinweise zur Entwicklung von Long-COVID und die Morbidität und Mortalität beeinflussende Veränderungen des Virus. Diese Größen sind in ihrer Kombination zu berücksichtigen; isoliert betrachtet sind sie nicht als unmittelbare Anknüpfungspunkte für beschränkende Maßnahmen geeignet.

    8. Einbeziehung von Expertinnen und Experten, die den psychosozialen Bereich vertreten, in Beratungs- und Entscheidungsgremien (z. B. Krisenstäbe).

    9. Daten zu Infektionen, Hospitalisierungen, ITS-Belegungen, Impfungen (regional und nach Altersgruppen) sowie zu allen Testanlässen (Bürgertests, Screening-Tests, etc.) systematisch erheben und für die Wissenschaft zugänglich machen.

    10. Einrichtung eines Registers zur Hospitalisierung von COVID-19-Patientinnen und Patienten unter Einschluss der Intensivstationen analog zum DIVI-Register, eines Registers für Long-COVID-Erkrankungen, das auch den ambulanten Bereich (Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Neurologie, Innere/Rheumatologie, Psychologie/Psychotherapie) erfasst, eines Registers für Quantifizierungen der
    unbeabsichtigten Folgeeffekte des Pandemiemanagements (sog. „Kollateralschäden“) im psychosozialen Bereich.

    3. Impfen
    a) Die Situation
    Impfen ist unverändert der wichtigste Schlüssel zur Bekämpfung der Coronapandemie. War das Problem bislang der Mangel an Impfstoffen, droht nunmehr ein Mangel an Impfwilligen.

    b) Die Schlussfolgerungen:
    Der Wissenschaftliche Beirat spricht sich dafür aus, Impfangebote niederschwelliger anzubieten. Die Impfbereitschaft sollte gefördert werden. Das kann geschehen zum einen durch die deutliche Kommunikation, dass ungeachtet zurzeit niedriger Infektionszahlen die Pandemie noch nicht vorbei ist, so dass ein Impfschutz unverändert notwendig ist. Und es kann geschehen durch niedrigschwellige Angebote, z.B. mobile Impfangebote insbesondere an Orten mit bisher niedriger Impfquote, die eine Impfung ohne Voranmeldung ermöglichen.

    Schließlich dürften deutliche Anreize für Geimpfte, insbesondere durch die – verfassungsrechtlich ohnehin gebotene – größtmögliche Aufhebung von Beschränkungen für Geimpfte, hilfreich sein. Von finanziellen Impfanreizen oder Ähnlichem rät der Wissenschaftliche Beirat ab. Deutliche Schritte der Rückkehr zur Normalität für Geimpfte dürften der wirksamste Impfanreiz sein. Der Ertrag einer hierdurch bewirkten höheren Impfquote für den Infektionsschutz dürfte größer sein als das hiermit verbundene Risiko der Virusverbreitung auch durch bereits Geimpfte.

    Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt einen strategischen Impfansatz. Aus den Informationen aus Inzidenz und Impfrate ergeben sich wichtige Erkenntnisse zur Einstellung der Bevölkerung zur Pandemie, die im Rahmen eines strategischen Testansatzes genutzt werden sollten. Zum Beispiel gibt es Landkreise, die eine hohe Inzidenz und eine niedrige Impfrate aufweisen. Hier sollte ein strategisches Impfkonzept Abhilfe schaffen und in die geltende Eindämmungsverordnung mit aufgenommen werden.

    c) Die Empfehlungen:
    11. Kommunikation: Die Pandemie ist noch nicht vorbei, ein Impfschutz ist unverändert notwendig.

    12. Niedrigschwellige Impfangebote, z.B. durch mobile Impfangebote, insbesondere an Orten mit niedriger Impfquote.

    13. Strategisches Impfkonzept.

    14. Größtmögliche Aufhebung von Beschränkungen für Geimpfte.

  • Empfehlungen und Anregungen zur Gestaltung des Hochschulbetriebs, insbesondere des Vorlesungs- und Prüfungsbetriebs an den Thüringer Hochschulen

    03.02.2021

    VORLESUNGS- UND PRÜFUNGSBETRIEB AN DEN THÜRINGER HOCHSCHULEN

    In Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 25.11.2020ff haben die Thüringer Hochschulen ihre Lehre im Wintersemester 2020/21 weitgehend auf online-Formate umgestellt. Für den kommenden Prüfungszeitraum sowie das Sommersemester 2021 gibt der Wissenschaftliche Beirat der Landesregierung die folgenden, die Hochschulen betreffenden Empfehlungen. 

    (Dem Wissenschaftlichen Beirat ist bewusst, dass die Situation an den Thüringer Hochschulen sehr unterschiedlich ist; an einigen Hochschulen sind die hier aufgeführten Empfehlungen schon umgesetzt bzw. ist ihre Umsetzung geplant.)

    EMPFEHLUNG 1
    Prüfungszeitraum: | Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt den möglichst vollständigen Verzicht auf Präsenzprüfungen in dem anstehenden Prüfungszeitraum des laufenden Wintersemesters 2020/21. Auch wenn die Durchführung von Präsenzprüfungen vorgesehen und gemäß der Hygienebestimmungen zulässig ist, sollte davon Abstand genommen werden;
    nur Prüfungen, die eine zwingende Anwesenheit an der Hochschule erforderlich machen – z.B. zum Nachweis praktischer Fertigkeiten –, sollten in Präsenz gestattet werden. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen für reine online-Prüfungen noch nicht gegeben sind, fordert der Wissenschaftliche Beirat die Landesregierung auf, diese zügig zu schaffen.

    Begründung: | Zum einen fällt der Beginn des Prüfungszeitraums an einigen Hochschulen noch in die Phase des harten Lockdowns, in dem Kontakte weitestgehend zu reduzieren sind. Zum anderen haben zahlreiche Studierende während des online-Lehrbetriebs ihren Hochschulort verlassen; ausländische Studierende sind teilweise in ihre Heimatländer zurückgereist. Diese Studierenden jetzt an ihren Hochschulort zurückzurufen, lässt sich mit einer effizienten Pandemieeindämmung nicht vereinbaren. Der Wissenschaftliche Beirat appelliert zudem an die Thüringer Hochschulen und die Landesprüfungsämter, sich ihrer Vorbildwirkung bewusst zu sein.


    EMPFEHLUNG 2
    Durchführung des Sommersemesters 2021: | Der Wissenschaftliche Beirat befürwortet eine vorausschauende Organisation des Sommersemesters 2021 als online-Semester. Sollte sich im Laufe des Semesters eine Möglichkeit zur Öffnung ergeben, kann in den Hybridbetrieb gewechselt werden.

    Begründung: | Aus jetziger Sicht kann eine Planbarkeit des kommenden Semesters nur auf Basis einer Fortführung der digitalen Lehre erreicht werden. Ein entsprechendes frühzeitiges Signal an Lehrende und Studierende verhindert die Friktionen des vergangenen Wintersemesters, das von vergleichsweise kurzfristigen Wechseln der Lehrformate gekennzeichnet war. Zudem wird es Studierenden mit der Festlegung auf eine digitale Studierbarkeit ermöglicht, im Sommersemester an ihrem Heimatort zu bleiben; dies gilt in besonderem Maße für internationale Studierende.


    EMPFEHLUNG 3
    Kommissions- und Gremiensitzungen: | Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt, Kommissionssitzungen (z.B. von Berufungskommissionen und Ethikkommissionen) und Gremiensitzungen (z.B. von Senat und Fakultätsräten) möglichst online abzuhalten.

    Begründung: | Online-Sitzungen dienen der Kontaktminimierung. Gerade bei Berufungskommissionssitzungen, zu denen die eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber teils von weit her, sogar aus dem Ausland anreisen müssten, ist dies von großer Bedeutung.


    EMPFEHLUNG 4
    Kommunikation: | Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt der Landesregierung eine offene und öffentliche Kommunikation mit den Hochschulen des Freistaats und in den Medien.

    Begründung: | Im Rahmen der Diskussion um das weitere Pandemiemanagement erscheint es sinnvoll, die Position der Landesregierung vor dem Hintergrund der zwar sinkenden, aber weiterhin hohen Infektionszahlen klar zu machen.

  • Empfehlungen und Anregungen zum Pandemiemanagement der Landesregierung

    16.02.2021

    1. Impfstrategie | Priorisierung

    Die Impfpriorisierung ist derzeit in einer Rechtsverordnung des Bundes – der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) - geregelt. Diese Rechtsverordnung folgt der Empfehlung der STIKO und regelt die Impfreihenfolge nach dem medizinischen Kriterium der Vulnerabilität, d.h. nach dem Risiko, selbst - im Hinblick auf Alter und Begleiterkrankungen - an COVID-19 zu versterben oder als insbesondere medizinische oder pflegerische Kontaktperson andere Personen aus einer solchen vulnerablen Gruppe zu infizieren.  Aus gesellschaftlicher Perspektive greift – unserer Einschätzung nach – diese ausschließlich am individuellen Sterberisiko orientierte Priorisierung zu kurz, da in der höchsten Priorisierung in der ersten Zeit die Personengruppe geimpft wird, die weder die Auslastung der Intensivstationen (als Begründung des Lockdowns) noch das Infektionsgeschehen maßgeblich beeinflussen. Um die erheblichen Schäden des Lockdowns zu mindern, sollten bei der Priorisierung stärker Angehörige solcher Berufe berücksichtigt werden, in deren Bereich die negativen Begleiterscheinungen der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen besonders schwerwiegend sind, und die als aktive Berufs- und Personengruppe einen relevanten Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben (z. B. durch für die Gesellschaft wichtige Tätigkeiten, bei denen individuelle Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sein könnten). Dies ist insbesondere der Bereich Kita und Schule. Überdies zeigen Studien, dass Erwachsene in Einrichtungen dieses Bereichs eine wesentliche Infektionsquelle sein können. Auch wenn bislang nicht klar ist, ob – und falls ja: welche – Impfstoffe eine “sterilisierende Immunität” vermitteln, deuten aktuelle Daten darauf hin, dass bei einer Infektion nach einer Impfung deutlich weniger Viren freigesetzt werden und die Infektiösität entsprechend niedriger ist. Deshalb sollten “Personen, die in Kinderbetreuungseirichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und als Lehrkräfte tätig sind” und bislang nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 CoronoaImpfVerst in der dritten von vier Prioritätsstufen eingeordnet sind, in der Priorität eine Stufe vorrücken. Mit der Impfung von Kita- und Schul-Personal kann die Wiederöffnung dieser Einrichtungen sicherer gestaltet werden. Gleichzeitig würde damit auch ein politisches Signal hinsichtlich der Bedeutung von Kindern und Jugendlichen für unsere Gesellschaft gesendet. Da die STIKO den Astra Zeneca (AZ)-Impfstoff nur für Menschen in einem Lebensalter unter 65 Jahren empfiehlt, könnten die neu eingeordneten Personen ohne Konkurrenz zu den in dieser Prioritätsstufe aufgeführten mindestens 70-Jährigen mit dem AZ-Impfstoff geimpft werden. Um einer “Gerechtigkeitsdiskussion” zwischen verschiedenen Berufen zu begegnen, sollte außerdem darauf hingewiesen werden, dass hierfür nicht der Eigen-, sondern der (Infektions-)Schutz Dritter - über die Familienangehörigen bis zu den vulnerablen Gruppen - maßgeblich ist. 

    Die Neuregelung muss rechtssicher sein. Wenn es dazu einer parlamentsgesetzlichen Grundlage bedarf, muss diese geschaffen werden.

    Empfehlung: Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt, das Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen im Rahmen einer rechtssicheren Neuregelung bei der Impfpriorisierung in einer höheren Prioritätsstufe einzuordnen.

    2. Strategisches Testen

    Um asymptomatische Personen – die aber gleichwohl das Virus weitergeben können – systematisch erfassen zu können, sollte ein strategisches Testen an sensiblen Orten (z.B. Schulen) erfolgen. Dies würde sowohl eine frühe Identifizierung von infizierten Personen als auch eine Schätzung der Anzahl der symptomlosen Virusträger ermöglichen, die das Infektionsgeschehen entscheidend mitbeeinflussen, aber in der bisherigen Teststrategie (symptomatische Patienten, ggf. Kontaktpersonen) nicht berücksichtigt sind.

    Zur Beurteilung des Infektionsgeschehens kann die Positivrate dieser “Surveillance-Testung” als weiteres Kriterium zur Einschätzung der Infektionsdynamik genutzt.

    Dieser Aspekt unterscheidet ein strategisches Testen von sog. Massentests oder Selbsttests für zuhause. Mit einer Analyse der Stichprobe, die z. B. aufgrund einer Testrate von 10% der Bevölkerung oder der Schüler*innen erfolgt, können Rückschlüsse auf diesen Personenkreis getroffen werden.

    Empfehlung: Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt strategische Testungen insbesondere in Schulen.

    3. Rationale zur Beurteilung des Infektionsgeschehens

    Die Sieben-Tages-Inzidenz ist der erste Messpunkt im Verlauf des Infektionsgeschehens. Neben diesem Inzidenzwert sind die Positivrate und die Art des Ausbruchsgeschehen relevante Größen, die das Infektionsgeschehen beschreiben. Neben der epidemiologisch-infektiologischen Beurteilung sollten auch die Infektionsrelevanz der sozialen Aktivität sowie Interventionsmöglichkeiten (z. B. persönliche oder strukturelle Infektionsschutzmaßnahmen) in die Beurteilung einfließen. Die Forschungsgruppe Pandemiemanagement am UKJ hat dafür einen ersten Vorschlag entwickelt, der neben dem Infektionsgeschehen auch die Infektionsrelevanz der sozialen Aktivitäten bewertet und gleichzeitig eine Reihe von Interventionsmöglichkeiten skaliert, die zur Reduktion des Infektionsrisikos beitragen können.

    Empfehlung: Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt, zur Beurteilung des Infektionsrisikos ergänzend zur Orientierung an Inzidenzwerten die Infektionsrelevanz der sozialen Aktivität und Interventionsmöglichkeiten zu berücksichtigen. 

    4. Belastung Kinder und Familien

    Studien, wie z. B. die COSPY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, zeigen sehr deutlich, dass Kinder, Jugendliche und Familien durch die sozialen und bildungsbezogenen Folgen der Corona-Pandemie zunehmend belastet sind. Es bedarf dringend nachhaltiger Konzepte, um Familien zu stabilisieren und den Druck von Kindern und Jugendlichen zu nehmen, der insbesondere durch schulische Leistungserwartungen und Befürchtungen von Nachteilen in der Bildungskarriere hervorgerufen wird. Erforderlich sind nicht nur Ad hoc-Maßnahmen wie beispielsweise bei der Gestaltung des Unterrichts und bei der Überprüfung von Lernfortschritten und -leistungen. Es geht auch darum, eine angemessene Perspektive für das „Danach“ zu entwickeln, also für die Zeit, in der sich der schulische Alltag stabilisiert hat. Ziel sollte es sein, dass

    1. Kindern und Jugendlichen eine Phase der Rekonvaleszenz eingeräumt wird, in der sie aktiv darin unterstützt werden, die gemachten Erfahrungen und Unsicherheiten zu be- und verarbeiten.
    2. Kinder und Jugendliche nicht für Lernversäumnisse stigmatisiert werden, z. B. indem eine Verlängerung der Lernzeit nicht als Nachweis fehlender Kompetenz eingeordnet werden kann.
    3. die herkömmliche Leistungsorientierung der Schule, die sich insbesondere in Bewertungs- und Zertifizierungsvorgängen manifestiert, auf den Prüfstand gestellt wird. Weder sollte der Eindruck entstehen, dass Schulabschlüsse im Jahr 2021 weniger „wert“ sind, noch sollten Schülerinnen und Schüler dem Druck ausgesetzt werden, zeitlich verdichtet die gleiche Quantität an Lernleistung zu erbringen. Hier sollte versucht werden, über die Verbesserung schulischer Struktur- und Prozessqualität auf die Ergebnisqualität schulischer Bildungsbegleitung einzuwirken (z. B. Verkleinerung der Lerngruppen, Team-Teaching-Konzepte usw.).   

    Empfehlung: Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt, ergänzend zu den kurz- und mittelfristigen Öffnungsszenarien für Kitas und Schulen im Rahmen einer Langzeitstrategie Maßnahmen für einen chancengerechten Schulbetrieb zu ergreifen.

    5. Kollateralschäden

    Kollateralschäden der Pandemie und der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen treten in verschiedenen Lebensbereichen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf.

    Es gibt Kollateralschäden der Pandemie im medizinischen Bereich. Denn ab einer 20%-igen Auslastung der Intensivstationen mit COVID-19-Patienten müssen andere Stationen geschlossen und geplante Operationen und Behandlungen abgesagt bzw. verschoben werden. Außerdem werden – vermutlich aus Angst vor Infizierung - Notaufnahmen später aufgesucht und Präventionsmaßnahmen seltener wahrgenommen (Tumorscreenings, Impfungen etc.). Ein weiterer Kollateralschaden entsteht durch das Krankheitsbild des sog. „Long COVID“, das  mittel- und langfristig zu einer Belastung des Gesundheitssystems und zu negativen ökonomischen Auswirkungen (chronische Verläufe; langfristige Krankschreibung) führen kann. Auch mehren sich aktuell Hinweise auf eine Zunahme neurodegenerativer Erkrankungen (wie z. B. Parkinson).

    Deshalb ist es wichtig, das Infektionsgeschehen so früh wie möglich entschieden zu unterbrechen.

    Es gibt außerdem in gravierendem Umfang Kollateralschäden der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen in der gesamten Gesellschaft. Das betrifft insbesondere die Bereiche Bildung, Familie, Wirtschaft und Kultur. Es drohen langfristige unerwünschte strukturelle Veränderungen, z.B. schlechtere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bei jetzigen Schulkindern, Überforderung von Familien, eine große Zahl von Unternehmensschließungen – insbesondere im Einzelhandel, der Gastronomie und der Tourismuswirtschaft –, die Verödung der Innenstädte. Die finanziellen Lasten der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen werden die öffentlichen Haushalte über viele Jahre belasten und die politischen Gestaltungsmöglichkeiten einschränken.

    Deshalb ist es wichtig, diese Kollateralschäden bei der Entscheidung über Pandemie-bekämpfungsmaßnahmen in die – wegen der mit diesen Maßnahmen verbundenen Eingriffe  in die Grundreche der Betroffenen ohnehin erforderliche – Abwägung einzubeziehen. Soweit Kollateralschäden mit staatlichen Hilfen vermieden werden können, sollte dies trotz der damit verbundenen weiteren Belastung der öffentlichen Haushalte in der Regel geschehen. Sinnvoll erscheint es auch, die nötigen Anpassungen an das Pandemiegeschehen mit innovativen und nachhaltigen Anreizen zu untersetzen, so dass staatliche Hilfe nicht nur Überbrückung, sondern auch Anreiz ist, strukturelle Veränderungen zu beginnen.

    Empfehlung: Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt, die Kollateralschäden der Pandemie und der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen mit dem ihnen zukommenden Gewicht bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu berücksichtigen.

  • Ad-hoc Positionierung des Wissenschaftlichen Beirats zur Impfthematik

    26.02.2021

    Positionierung

    Position 1
    Impfgeschwindigkeit: | Der Wissenschaftliche Beirat appelliert an die Landesregierung, die Impfgeschwindigkeit zu erhöhen. Die Impfpriorisierung darf einer schnellen und vollständigen  Verimpfung des vorhandenen Impfstoffs nicht entgegenstehen.

    Position 2
    Impforganisation: | Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt, zur Beschleunigung und Verbesserung der Impforganisation weitere Organisationen, Institutionen und Berufsgruppen  einzubinden (Kulturbranche, Reisebüros, etc.), die einerseits durch die Pandemiebedingungen ihrer Tätigkeit im Moment nur eingeschränkt nachgehen können und die andererseits  Kernkompetenzen im Bereich Organisation haben. Insbesondere sollten die Kontaktmöglichkeiten (z.B. Call Center) massiv ausgebaut werden. Langes Warten in Telefonwarteschleifen ist  für das Vertrauen der Bevölkerung in die Impforganisation äußerst kontraproduktiv. Der Blick auf die Gesamtkosten der Pandemie sollte zeigen, dass an dieser Stelle nicht gespart werden darf.

    Position 3
    Impfeinteilungen: | Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt, von einer Unterteilung der Prioritätsgruppen in Untergruppen abzusehen. Solche Untergruppen können eine zügige und  vollständige Verimpfung des verfügbaren Impfstoffes behindern und außerdem in der Kommunikation Unzufriedenheit erzeugen.

     

Hinweise und Bewertungen

  • Lageeinschätzung und Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats - Strategieanpassung

    Die Omikron-Variante erfordert eine Strategieanpassung: Vom „Flatten the Curve“ zum „Cocooning“

    Angesichts des vermehrten Auftretens der Omikron-Variante hält der Wissenschaftliche Beirat eine Strategieanpassung im Pandemiemanagement für geboten.

    Hintergrund

    Die hohe Ansteckungsfähigkeit der Omikron-Variante, die auch Geimpfte (mit Booster-Impfung) und Genesene betrifft, führt zu hohen Infektionszahlen. Vollständig - also dreifach - Geimpfte können mit dem Virus infiziert werden; allerdings führen diese Infektionen bei ihnen nur sehr selten zu schwerwiegenden Verläufen. Für ungeimpfte Erwachsene und diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen keine oder nur eine schwache Immunität ausbilden können (Immunsupprimierte, ältere vorerkrankte Menschen, etc.), begründen Infektionen mit der Omikron-Variante ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Auf den Intensivstationen in England und Israel sind weitgehend ungeimpfte Erwachsene; Patient:innen, die eine ECMO-Behandlung zum Überleben benötigen, sind zum weitaus größten Teil ungeimpft. Weiterhin vollzieht sich aktuell eine Veränderung in der Infektionsausbreitung. Während sich bisher Hotspots in eher abgelegenen, kleinen Gemeinschaften oder an Orten mit hoher sozialer Kohärenz entwickelt haben (z. B. Hildburghausen, Neustadt am Rennsteig, etc.), ist nunmehr durch die Ansteckungsfähigkeit der Omikron-Variante eine Infektion quasi im Vorübergehen möglich. Dies hat andere Ausbreitungsmuster zur Folge, insbesondere eine starke Infektionsausbreitung in den Ballungsräumen. (Dieser Hinweis und der Erklärungsansatz stammen von der Forschungsgruppe Pandemiemanagement am Universitätsklinikum Jena (UKJ).)

    Diese sehr hohen Infektionszahlen mit einer besonderen Dynamik in Ballungsräumen und einem hohen Anteil schwerer Verläufe bei Ungeimpften erfordern eine grundsätzliche Anpassung des Pandemiemanagements.

    Strategieanpassung: Von der Verhinderung der Infektion zur Verhinderung schwerer Erkrankungen
    1. „Cocooning“-Konzept zur Verhinderung der schweren Erkrankung

    Vor dem Hintergrund der hohen Ansteckungsfähigkeit des Virus sind Maßnahmen weniger effektiv, die darauf abzielen, Infektionen in der Breite zu verhindern. Vielmehr ist es sinnvoll, vorhandene Ressourcen zum Schutz medizinisch vulnerabler Gruppen mit dem Ziel der Verhinderung schwerer Erkrankungen zu nutzen. Dazu sollte das Public-Health-Konzept des „Cocooning“ verfolgt werden, wonach die („stärkere“) Umgebung einen besonderen Schutz und Schutzwall für medizinisch vulnerable Gruppen herstellt. Zu den medizinisch vulnerablen Gruppen gehören diejenigen Personen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Immunschutz aufbauen können, wie z. B. Immunsupprimierte und/oder ältere Menschen. Zum Schutz dieser Gruppen sollte die Umgebung einen hohen Impfschutz haben und die höchsten Hygienestandards (inkl. regelmäßiger Tests des Personals und der Besucher: innen) befolgen. Eine einrichtungsbezogene Impfverpflichtung kann ein sinnvoller Schritt sein, ebenso wie eine regelmäßige Testung der Umgebung von vulnerablen Gruppen. (Bei einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist allerdings zu beachten, dass auch Geimpfte das Virus übertragen können, obwohl das Risiko gegenüber Nicht-Geimpften durch eine um mehrere Tage verkürzte Virusausscheidung und einen schnelleren Abfall der Viruslast deutlich geringer ist. Die Kommunikation einer solchen Maßnahme sollte daher gut vorbereitet werden.)

    In Anbetracht einer drohenden Überlastung der Testlabore sollte dieser Bereich bei den Testungen priorisiert werden. Erwachsene, die ein Impfangebot und damit die Möglichkeit zum Selbstschutz nicht annehmen wollen, gehören nicht zu einer – unfreiwillig – vulnerablen Gruppe. Eine Impfung dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern trägt auch zum Schutz und der Gesundheit einer Gemeinschaft bei. Dies ist insbesondere in einer Pandemie relevant, in der es nicht nur um den individuellen Schutz vor der Erkrankung, sondern auch um die Minimierung der mit der Erkrankung Vieler einhergehenden Folgen für das Gesundheitssystem, das Bildungssystem, die Wirtschaft etc. geht. Eine hohe Impfquote ist ein wesentlicher Faktor für die Beendigung der Pandemie. Nicht geimpften Personen sollten daher weiterhin und verstärkt niederschwellige Impfangebote unterbreitet werden – auch um zu verhindern, dass sozialer Druck von der Impfung abhält.

    2. Randomisierter Personalausfall

    Wegen der hohen Ansteckungsfähigkeit und der veränderten Infektionsmuster ist von einem sog. randomisierten Personalausfall von Menschen auszugehen, die erkranken, die sich zu Hause um Erkrankte kümmern, die in Quarantäne sind oder die aufgrund von Störungen der Infrastruktur (z. B. öffentlicher Nahverkehr, Schulen und Kitas) nicht zur Arbeit kommen können. Dieser Arbeitsausfall wird auf ca. 30 % der Beschäftigten geschätzt. Allerdings ist der Ausfall randomisiert – im Unterschied z. B. zur Urlaubsplanung lässt sich also nicht vorhersehen, wer wann für wie lange ausfällt. Dies stört ebenso die normalen Betriebsabläufe wie die „übliche“ Notfallplanung. Sinnvoll ist es daher, diese zufällige Streuung der Ausfälle bei der Erstellung von Betriebs- und Notfallplänen zu berücksichtigen. Quarantäne-Maßnahmen für Kontaktpersonen (Kinder und Erwachsene) sind im Kontext der Omikron-Variante nicht mehr gut zu begründen.

    3. Veränderte Belastung im Gesundheitswesen

    Die Omikron-Variante wird zu einem veränderten Belastungsmuster des Gesundheitswesens führen. Während bislang die Intensivstationen ein Nadelöhr der Versorgung waren, werden nunmehr voraussichtlich Notaufnahmen und Normalstationen besonders belastet sein. Hinzu kommt, dass das Aufnahme-Screening in den Krankenhäusern viele Patient:innen mit einer asymptomatischen Infektion, die wegen einer nicht COVID-bezogener Diagnose hospitalisiert wurden, identifizieren wird. Diese Patient:innen müssen in Einzelzimmern untergebracht werden. Infolge dessen ist auf den Normalstationen mit einer reduzierten Bettenkapazität zu rechnen. Angesichts dieser Entwicklungen wird empfohlen, tagesaktuelle Meldungen von Hospitalisierungen durch die Krankenhäuser selbst und nicht – wie bisher – über die Gesundheitsämter ornehmen zu lassen. Verknüpft werden können diese Meldungen mit Informationen zu Personalausfällen in Krankenhäusern, um auf diese Weise einen aktuellen Indikator für die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems ableiten zu können und darauf aufbauend tägliche Veränderungen des Personalbedarfs besser prognostizieren zu können.

    4. Aufgaben der Gesundheitsämter – Priorisierung von Public Health-Maßnahmen

    Bei hohen Infektionszahlen sollten asymptomatische Patient:innen nicht mehr mit breiten Testungen identifiziert und Kontakte nachverfolgt werden. Die Überlastung der Gesundheitsämter und Testlabore erfordert vielmehr eine Priorisierung i. S. des oben erläuterten „Cocooning“. Public Health-Maßnahmen sollten nach ihrer Effizienz und ihrem Aufwand angegangen werden: Neben der Impfung ist die allgemeine – und kontrollierte – Maskenpflicht weiterhin die effektivste Maßnahme, um Infektionen zu verhindern und die Infektionsdynamik zu verlangsamen.

    5. Kommunikation

    Nach zwei Jahren der Pandemie hat die Bevölkerung bereits diverse Strategien und Handlungsempfehlungen aufgenommen und umgesetzt. Auch deshalb ist es wichtig, nicht allein die Maßnahmen zu kommunizieren, sondern auch ihre – fortbestehende oder neu entstandene – Notwendigkeit. Maßnahmen müssen einfach und nachvollziehbar sein.

    6. Zusammenfassung

    Wir befinden uns aktuell in einer Phase der Pandemie, die nach veränderten Maßnahmen des Pandemiemanagements verlangt. Prioritär ist der Schutz vor schwerer Erkrankung durch:

    • Impfungen;
    • Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen im Sinne eines Cocooning-Konzeptes: Impfverpflichtung im Gesundheitswesen sowie Testungen im Gesundheitswesen;
    • Priorisierung der Maßnahmen der Gesundheitsämter: keine Aufrechterhaltung von Kontaktnachverfolgungen;
    • keine Quarantäne mehr (Erwachsene und Kinder), keine breiten Testungen in Niedrig-Risiko-Bereichen;
    • Sinnvolle und praktikable Interventionen: Maskentragen (FFP2) in Innenräumen.
  • Vor allem in den sozialen Medien wird eine Publikation von Prof. Dr. Rolf Steyer und Dr. Gregor Kappler mit dem Titel „Je höher die Impfquote, desto höher die Übersterblichkeit“ vom 16.11.2021 verbreitet. Die Forschungsgruppe Pandemiemanagement des UKJ, IPHT Jena und der Universität Erfurt, gefördert durch die Thüringer Staatskanzlei im Rahmen des Corona Sondervermögens, hat sich mit dem Dokument ausführlich auseinandergesetzt. Der Beirat teilt die Einschätzung der Forschungsgruppe vom 21.11.2021 und hat sich entschlossen diese Einschätzung auf seiner Website nachfolgend zu veröffentlichen.

  • Hinweise des Wissenschaftlichen Beirats zum Pandemiemanagement für Juni und Juli 2021

    7. Juni 2021

    Der Wissenschaftliche Beirat wurde vor kurzem vom Kabinett gebeten, eine Prognose und Handlungsempfehlungen für den kommenden Herbst zu geben. Dieser Bitte wird der Wissenschaftliche Beirat gerne nachkommen. Zusätzlich und vorab sollen hiermit für die sensible Phase des Pandemiemanagements der nächsten vier bis sechs Wochen drei Hinweise gegeben werden:

    1. Verhältnis Impfgeschwindigkeit und Geschwindigkeit der Virusausbreitung

    Die Pandemieentwicklung wird auch in den nächsten vier bis sechs Wochen im Wesentlichen durch einen Wettlauf zwischen zwei Parametern bestimmt werden:

    1. Impfgeschwindigkeit
    2. Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus (R-Wert); diese wird im Wesentlichen durch zwei Faktoren bestimmt:
      1. Mensch: Pandemieschutzverhalten
      2. Virus: Virusvarianten mit hoher Gefährlichkeit

    Zentral für die Effektivität der Pandemiebekämpfung ist, dass der R-Wert unter 1 bleibt.

    Bei aller Freude über die sinkenden Fallzahlen bei den Neuinfektionen wie auch bei den Hospitalisierungen und Intensivbelegungen: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Thüringer Bevölkerung ist erst zu gut 20 % zweitgeimpft (und zu 6 % genesen und zu gut 40 % erstgeimpft), so dass immer noch viele Menschen – die Mehrheit – gefährdet sind.

    Daraus ergibt sich folgende Problematik: Einerseits sind verfassungsrechtlich angesichts der aktuellen Fallzahlen die bisherigen Grundrechtseinschränkungen nicht mehr haltbar, also substantielle „Öffnungsschritte“ geboten. Andererseits ist die Gefahr noch nicht gebannt; besorgniserregend insbesondere für die nächsten vier bis sechs Wochen sind die Ausbreitung von Virusmutationen, die noch hohe Zahl von infizierbaren Menschen und – nach ersten Daten – der nachlassende Impfschutz bei Älteren und gegenüber Mutationen. Deshalb sind nach wie vor Anstrengungen zur Erhöhung der Impfquote und zur Verringerung der Infektionsrisiken erforderlich.[1]

    Daher appelliert der Wissenschaftliche Beirat an die Thüringer Landesregierung, insbesondere in den nächsten vier bis sechs Wochen darauf hinzuwirken, dass möglichst viele Menschen möglichst schnell geimpft werden können und dass das Bewusstsein in der Bevölkerung für die nach wie vor bestehende Notwendigkeit von Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung der Virusausbreitung geschaffen oder gestärkt wird.

    2. Datenverfügbarkeit

    Der Wissenschaftliche Beirat betont noch einmal, wie wichtig die Datengrundlage für die Beurteilung der Pandemiesituation in allen ihren Phasen ist. Er sieht deshalb mit Sorge, dass bei Siebentages-Inzidenzen unter 35 die Gesundheitsämter geringere Melde- und Berichtsverpflichtungen haben, als bei höheren Inzidenzen.

    Damit ein Anstieg der Infektionszahlen früher erkannt und schneller darauf reagiert werden kann, regt der Wissenschaftliche Beirat eine weitere Verbesserung der Datengrundlage und der Datenverfügbarkeit an. Denn zentrale Angaben sind immer noch nicht, nur teilweise oder nur schwer zugänglich, wie z. B.

    • regionale Verteilung und Altersangaben von Geimpften (alle Altersgruppen, nicht nur zwei Kategorien über und unter 60 Jahren);
    • Angaben zu Testungen: Ergebnisse von Schultestungen und Bürgertestungen;
    • Differenzierung der Positivrate bei PCR-Testungen: Derzeit ist die Positivrate nicht verwendbar, da nicht differenziert wird, ob es sich bei den PCR-Testungen um Screening, Kontaktpersonen, Verlaufskontrolle etc. handelt;
    • Meldungen von Hospitalisierung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Anlehnung an das DIVI-Register.

    Wichtig ist dem Wissenschaftlichen Beirat der Appell an die Landesregierung, auch und insbesondere bei niedriger Inzidenz die Gesundheitsämter an die Meldeverpflichtungen im Rahmen des IfSG zu erinnern (denen während des Hotspot-Geschehens kaum nachgekommen werden konnte) und ggf. auch auf einen erweiterten Datenaustausch hinzuwirken.

    3. „Justierte Inzidenz“ für interne Bewertung / Vorbereitung der Reisezeit

    Der Wissenschaftliche Beirat befürwortet eine Anregung aus der Forschungsgruppe Pandemiemanagement (UKJ), die eine justierte Inzidenz zur Bewertung des Gefährdungspotentials für die infizierbare Bevölkerung vorschlägt.

    Diese justierte Inzidenz soll die Siebentages-Inzidenz nicht ersetzen, sondern ergänzen. Sie soll einen besseren Schutz gefährdeter Personengruppen ermöglichen.

    Im Infektions-Modelling wird die Allgemeinbevölkerung in Genesene, Immune (Geimpfte) und Infizierbare unterteilt; dies möchte die Forschungsgruppe Pandemiemanagement nutzbar machen. Die Siebentages-Inzidenz bemisst die Anzahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner ohne die vorgenannte Unterscheidung. Als Ergänzung wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung des Impffortschritts (aktuell gut 20 % Zweitgeimpfte) und der Anzahl der Genesenen (aktuell gut 120.000; ca. 6 % der Thüringischen Bevölkerung) eine Siebentages-Inzidenz nur für die Gruppe der Infizierbaren (also aktuell ca. 74 % der thüringischen Bevölkerung) zu ermitteln, also pro 100.000 infizierbaren Einwohnern.

    Die justierte Inzidenz bildet die Infektionsdynamik in der Gruppe der Infizierbaren ab und kann für die Gefährdungsbeurteilung auch im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Gesundheitswesens herangezogen werden. Sie erleichtert politischen Entscheidungsträgern eine differenzierte Beurteilung bedenklicher Dynamiken und ermöglicht so zielgenaue Maßnahmen zum Schutz der (noch) Infizierbaren; sie kann z. B. auch für die Beurteilung der Notwendigkeit von beschränkenden Maßnahmen in der Reisezeit genutzt werden.

    Die Landesregierung wird gebeten, diese Vorschläge in ihre Überlegungen einzubeziehen und ggf. entsprechend initiativ zu werden (Bund, RKI).

     


    [1] Israel hat z. B. erst gestern (6. Juni 2021) bei seit Wochen einstelligen Inzidenzwerten und einer Zweitimpfungsrate von knapp 60 % der Bevölkerung die Maskenpflicht in Innenräumen gelockert.

     

Eulengremien

  • EULENGREMIUM 1:
    Bildungssystem

    04. August 2020

    Vorab

    In dieser ersten Kurzeinschätzung beurteilt der „Wissenschaftliche Beirat des Freistaates Thüringen zum Pandemiemanagement“ wissenschaftliche Grundlagen für das Bildungssystem in der Pandemie, konkret: Schulen und Kindertagesstätten, in der neuen Methode eines „Eulengremiums“. DasEulengremium ist ein innovatives Instrument der wissenschaftlichen Politikberatung*, das den Grad der Kontroverse einer wissenschaftlichen Position in drei Stufen einteilt:

    1= Konsens
    2= Unentschieden
    3= Kontrovers

    Politische und administrative Entscheidungen, die vom wissenschaftlichen Konsens abweichen, unterliegen – z. B. im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung widerstreitender Rechtsgüter – erhöhten Begründungsanforderungen.

    So ist z. B. die Aussage „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung reduziert die Weiterverbreitung des Coronavirus“ eine wissenschaftlich konsensuelle Aussage (Eulengremium 1). Wenn eine politische Entscheidung von dem wissenschaftlichen Konsens abweicht, benötigt sie eine Begründung, um diese Abweichung zu rechtfertigen.

    Die “Eulengremium-Methode” ist ein Instrument für Entscheidungssituationen mit hoher Unsicherheit bei gleichzeitig kurzfristigem Bedarf an informierten Entscheidungen zu Fragenstellungen mit gesellschaftlicher Relevanz. Sie bietet in diesen Situationen einen raschen Überblick über den aktuellen wissenschaftlichen Konsens zu komplexen Fragen, der politischen und administrativen Entscheidungsträgern Orientierung geben kann (siehe dazu Impulspapier 1: Eulengremium).

    In diesem Eulengremium werden Kernfragen zu acht Bereichen aus der Beratung mit dem Bildungsministerium nach bestem aktuellem Wissen multidisziplinär beantwortet und bilden den Stand von Juli 2020 ab.

    1. Testung

    Zeit
    Wie viel Zeit liegt zwischen der Testung und der Ergebnisübermittlung bei geringem/regionalem/erweitertem/landesweitem Infektionsgeschehen?

    Die Durchführung einer PCR-Testung beträgt ca. 4-6 Stunden bis zum Vorliegen eines Ergebnisses. Die Zeit von der Probennahme bis zur Ergebnismitteilung kann durch verschiedene Faktoren verlängert werden, z. B. durch Transportzeiten der Proben oder durch das Prozessieren der Information und durch die Kommunikation der Behörden.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Testkapazität
    Welche Testkapazitäten stehen dem Freistaat Thüringen zur Verfügung?

    30.000/ Woche (1. Testkonzept, Stand Juni 2020);
    33.000/ Woche  (2. Testkonzept, Stand Juli 2020)

    Wie viele Testauswertungen sind pro Tag möglich?

    In Abhängigkeit von der Region: 4.200-4.700

    Wie werden die Pooltestungen umgesetzt?

    Geplant im Frühwarnsystem (s. unten)
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Warn-App
    Kann die Corona-App eine sinnvolle (freiwillige) Ergänzung sein?

    Ja.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    2. Infektiologie und Hygiene

    Kontagiösität von Kindern
    Wie ist der aktuelle wissenschaftliche Stand (Juli 2020) zu Kindern als Infektionsträgern bzw. -überträgern?

    Kinder unter 10 Jahren sind vermutlich weniger infektiös als Erwachsene, Kinder ab 10 Jahre sind vermutlich genauso infektiös wie Erwachsene. Die Datenlage dazu ist dünn.
    Eulengremium-Einschätzung: 2 (=Unentschieden)

    Altersgruppen
    Können Abstufungen nach dem Alter der Kinder vorgenommen werden (etwa bis 6, bis 12, bis 18 Jahre)?

    Es gibt Hinweise, dass zwischen Kindern unter und über 10 Jahren unterschieden werden kann. Die Datenlage dazu ist dünn.
    Eulengremium-Einschätzung: 2 (=Unentschieden)

    Schutzmaßnahmen in der Schule
    Ist bekannt, welche Schutzmaßnahmen wie wirksam sind?Ist erwiesen, dass das Infektionsrisiko bei Kontaktvermeidung / Maskennutzung / Händewaschen... merklich sinkt?

    Ja, Kontaktvermeidung und Abstandsregeln, das Tragen eines Mundnasenschutzes (MNS) sowie regelmäßige Händehygiene sind die Grundtechniken des Infektionsschutzes.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Das Maskentragen bei Kindern unter zwei Jahren wird nicht empfohlen.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Das Maskentragen von Kindern über zehn Jahre wird empfohlen.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Für das Maskentragen von Kindern zwischen zwei und zehn Jahren gibt es große Unsicherheit.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Zur Beurteilung, ob Maskentragen im Unterricht sinnvoll ist, findet gerade eine Bewertung aus unterschiedlichen Disziplinen (Pädagogik, Psychologie, Virologie, Public Health, u.a.) statt.
    Eulengremium-Einschätzung: 2 (=Unentschieden)

    Ist das Fiebermessen beim Betreten der Schul- bzw. Kindertagesstätten und ggf. die Isolation von fiebrigen Kindern eine sinnvolle Präventionsmaßnahme?

    Generell sind die genannten Maßnahmen sinnvolle Präventionsmaßnahmen zur Infektionsvermeidung bei kranken Kindern, nicht aber speziell für Coronavirus-Erkrankungen, weil Kinder ansteckend sein können, bevor sie Symptome entwickeln.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Wann und weshalb ist es sinnvoll, dass Schule und Kindertagesstätten auf allgemeine, regional steigende Infektionszahlen mit mehr Kontaktvermeidung reagieren?

    Schulschließungen sind temporär sinnvoll, wenn es in der Umgebung der Schule (Stadt, Stadtteil, Klasse) ein so dynamisches Infektionsgeschehen gibt, dass Infektionsverläufe nicht mehr nachverfolgt werden kann.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Wie ist auf Verdachtsfälle zu reagieren - sollte man sie registrieren?

    Begründete Verdachtsfälle betreffen Personen, die typische Symptome haben oder die Kontakt mit einem typisch oder positiv getesteten Erkrankten hatten. Begründete Verdachtsfälle sollten getestet werden. Das Gesundheitsamt registriert im Rahmen der Kontaktnachverfolgung diese Personen.
    Eulengremium-Einschätzung: 2 (=Unentschieden)

    Wann bzw. bei welcher Art und welchem Ausmaß von Infektionsgeschehen benötigen Menschen mit Risikomerkmalen besonderen Schutz?

    Menschen mit Risikomerkmalen benötigen besonderen Schutz, wenn sie in einer Umgebung sind, in der ein aktives, kontinuierliches (nicht nur sporadisches) Infektionsgeschehen stattfindet ohne epidemiologischen Zusammenhang (z. B. durch nachvollziehbaren Kontakt) und  die Nachverfolgungskompetenz der örtlichen Behörden überschritten ist.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Wie können Personen mit besonderen Risikomerkmale bei aktiven, kontinuierlichen Infektionsgeschehen geschützt werden?

    Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: entweder zieht sich die Person mit besonderen Risikomerkmalen aus dem sozialen Leben zurück („shieldung“) oder die Gesellschaft richtet für Menschen mit besonderen Risikomerkmalen geschützte Räume ein („cocooning“), z. B. gesonderte Einkaufszeiten. Die Datenlage zu einem Vergleich dieser beiden Strategien (shieldung vs. cocooning) ist noch dünn.
    Eulengremium-Einschätzung: 2 (=Unentschieden)

    Wie kann das individuelle Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf evaluiert werden?

    Derzeit kann das individuelle Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nur phänotypisch (alt, männlich, Übergewicht, Diabetes = wie bei Herzinfarktrisiko) ermittelt werden.
    Eulengremium-Einschätzung: 2 (=Unentschieden)

    3. Pädagogik

    Fällt jüngeren Kindern das Lernen in der Distanz schwerer als älteren?

    Ja, aus entwicklungspsychologischer Sicht fällt es jüngeren Kindern auf Grund der kognitiven Entwicklung etwas schwerer, aus der Distanz zu lernen, da höhere Abstraktion notwendig ist. Für jüngere Kinder sind die emotionale Zuwendung und die unmittelbare Begleitung wichtige motivierende Faktoren. Zugleich ist davon auszugehen, dass erfolgreiches Distanzlernen nicht nur vom Alter abhängt, sondern ebenso von den medialen Vorerfahrungen in Schule und Familie, der Digitalkompetenz des Kindes, der Aufgabenstellung und ihrer Einbettung in direkte Lernformate sowie der digitalen Präsenz der Lehrkraft. Entscheidend ist, dass bei jüngeren Kindern das Distanzlernen durch die Eltern organisiert werden muss. Aktuelle Studien zeigen, dass insbesondere Eltern mit jüngeren Kindern stark belastet sind und Homeschooling eine große Herausforderung darstellt.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Lässt sich feststellen, dass Präsenzunterricht besonders sinnvoll zur Prüfungsvorbereitung ist?

    Hierzu sind keine Studien bekannt. Es ist anzunehmen, dass dies von ähnlichen Faktoren abhängt wie beim Distanzlernen im Allgemeinen. Wichtig für die Lernmotivation ist regelmäßiges Feedback, insbesondere, wenn über Distanz gelernt wird.
    Eulengremium-Einschätzung: 2 (=Unentschieden)

    Verschärft das Distanzlernen die Abstände zwischen Kindern mit guten und schwierigen Lernbedingungen und -voraussetzungen?

    Ja, denn Kinder und Jugendliche aus Elternhäusern mit niedrigem Anregungsniveau profitieren von stärker strukturierten und angeleiteten Lernformaten.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Welche Kompetenzen können die Schülerinnen und Schüler gut im Distanzlernen erwerben?

    Die Kompetenzen, welche Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen gut erwerben, sind abhängig von der gewählten Methode und der Didaktik; zentraler ist jedoch die Frage nach anderen Faktoren, wie die digitale Vorbildung, der Zugang zur Technik und zu Ressourcen. Zusätzlich scheint es Geschlechtereffekte zu geben: Jungen nehmen weniger an digitaler sozialer Interaktion teil (und sind auch weniger involviert in Social Media), erledigen aber dennoch die Aufgaben, insbesondere in (virtuellen) Kleingruppen (hands-on-tasks). Wichtig erscheint also, dass die Lehrerinnen und Lehrer Methodenvielfalt zeigen, auch beim digitalen Lernen!
    Eulengremium-Einschätzung: 2 (=Unentschieden)

    Welche Kompetenzen des Lehrpersonals sind für das Distanzlernen besonders wichtig?

    Studien deuten darauf hin, dass insbesondere soziale Fertigkeiten wie Kommunikationsfähigkeit und Empathie wichtig sind. Regelmäßiges Feedback zum Lernstand und den erledigten Aufgaben ist essentiell. Dies legen auch Rückmeldungen der Eltern nahe. Gleichzeitig sollten die Lehrenden der Überzeugung sein, dass Distanzlernen effektiv sein kann; die eigene Einstellung überträgt sich auf den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Risikogruppen
    Wie geht man mit Lehrern um, die aufgrund ihres Alters zu einer Risikogruppe gehören, denen Distanzunterricht empfohlen wird, diese allerdings gleichzeitig Schwierigkeiten, ggf. auch Ängste bzgl. der Digitalen Lehre haben? 

    Ängste entstehen nicht direkt durch eine Situation, sondern über ihre subjektive Bewertung; insbesondere, wenn die Situation als negativ, unkontrollierbar und unsicher angesehen wird.

    Wir können die Pandemie nicht ändern, aber die Dinge, die damit zu tun haben, ergo: Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern soll die Lage so transparent wie möglich gemacht werden, Informationen müssen leicht zugänglich und Prozesse nachvollziehbar gestaltet sein. Konkret helfen FAQs, Flyer, aktualisierte Webseiten, Hotlines etc. Wichtig sind einheitliche Regelungen. Ein Frühwarnsystem als „Bewegungsmelder“ für Infektionsraten (siehe „Impulspapier Frühwarnsystem“) hilft, die Infektionslast zu erkennen. Es wird empfohlen, Hygienekonzepte mit eingängigen Formeln zu kommunizieren (z.B. AHA) und Aufgaben zu erteilen, so dass Selbstwirksamkeit (ich kann etwas tun, bin nicht hilflos) erlebt wird.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Interventions- und Eskalationskonzepte für die Pädagogik
    Welches sind aus pädagogischer Sicht Mindeststandards an die digitale Lehre, die bei einer On-Off-Regelung (z. B. lokalen Lockdowns oder 2. Welle) eingehalten werden sollten?

    Gute Kommunikation und kontinuierliches Feedback scheinen die wichtigsten Faktoren zu sein. Die Lehrerkräfte sollten verpflichtend angehalten werden, mindestens einmal wöchentlich den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern über Telekommunikation (individuell oder als Klasse) zu suchen. Neuer Lernstoff sollte gemeinsam besprochen werden und in regelmäßigen Abständen ein Feedback zu den erledigten Aufgaben erfolgen. Studien zeigen, dass andernfalls die Lernmotivation und somit auch die Leistungsfähigkeit (Noten) stark abfallen.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    4. Risikokommunikation

    Wie kann Ängsten bei Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern begegnet werden?

    Den Ängste der Betroffenen sollte mit guter Risikokommunikation begegnet werden. Siehe oben: Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern sollte die Lage so transparent wie möglich kommuniziert werden. Informationen müssen leicht zugänglich sein und Prozesse nachvollziehbar gestaltet. Konkret helfen FAQs, Flyer, aktualisierte Webseiten, Hotlines etc. Wichtig sind einheitliche Regelungen!
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Welche Informationen benötigt das pädagogische Personal?

    Schulleitungen besitzen großen Einfluss auf Interventionen innerhalb von Schulen; so sollte über partizipative Ansätze zunächst innerhalb der Schulen, dann innerhalb einer Konferenz der Schulleiterinnen und Schulleiter geklärt werden, welche Fragen bei den Lehrkräften in Thüringen bestehen.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Wie wichtig ist es für deren Akzeptanz, dass die für Kindertagesstätten und Schulen getroffenen Maßnahmen im Einklang mit den allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen stehen?

    Wichtig für die Akzeptanz der für Kindertagesstätten und Schulen getroffenen Maßnahmen ist eine konsistente und klar kommunizierte Strategie. Es geht hier um die Kommunikation sozialer Normen. Regelungen erfüllen das Bedürfnis nach Informiertheit. Immer wenn es Abweichungen gibt, müssen diese sehr gut begründet werden.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Welche Formen der Begleitung für Schulen werden empfohlen?

    Wir empfehlen ein stärkeres Einbinden der Einrichtungs- bzw. Schulleitungen. Die Leitung gestaltet und startet die notwendigen Prozesse, begegnet Widerständen und unterstützt die Pädagoginnen und Pädagogen, neue Methoden anzuwenden. Hierzu benötigt man auch eine schul- bzw. einrichtungsspezifische Gesamtstrategie, die sich den Entwicklungen der Pandemie flexibel anpassen kann. Die Strategie sollte partizipativ entworfen werden. Es hat sich gezeigt, dass eine starke Führungsebene in der Lage ist, ein Gefühl der Gemeinsamkeit und gemeinsamen Wirksamkeit zu generieren, so dass soziales Handeln allen zugutekommt.

    Mit anderen Worten: Pädagoginnen und Pädagogen sollen von über Einrichtungs- bzw. Schulleitungen  überzeugt werden; denn, wenn diese nicht überzeugt sind, dass Bildung so funktioniert, dann funktioniert sie auch nicht.

    Insgesamt sollten funktionierende Konzepte und Materialien stärker innerhalb und zwischen Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen geteilt werden.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    5. Digitalisierung

    Welche Rolle spielt die technische Infrastruktur bei einem Konzept zu den Interventionsstufen im Schulbetrieb bei einem Corona-Ausbruchgeschehen?

    Die technische Infrastruktur stellt eine wichtige Voraussetzung dar, um ein gestuftes Konzept, das je nach Infektionsgeschehen einen flexiblen Wechsel von Präsenz- und Online-Phasen zum Inhalt hat, erfolgreich zu implementieren.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Welche sind die wichtigsten Maßnahmen für eine effiziente und effektive Umsetzung von Online-Lernkonzepten (Fokus: Home-Schooling)?"

    Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen (sortiert):

    1. eine Strategie, wie – und eine Konkretisierung, was – die Digitalisierung zur Schul- und Unterrichtsentwicklung beitragen kann und soll,
    2. Weiterbildung und Kompetenzentwicklung bei der Umsetzung digitaler Lernkonzepte; das betrifft sowohl didaktische Konzepte, die technische Vielseitigkeit und datenschutzrechtliche Aspekte (Stichwort: DSGVO),
    3. die Festlegung von Standards bei Lernplattformen bzgl. Basisfunktionen, um Lernplattformen vergleichbar zu machen und um das Potenzial der verschiedenen existierenden Plattformentwicklungen auszunutzen und wieder zu kanalisieren, sowie
    4. der Ausbau der technischen Infrastruktur mit dem Schwerpunkt auf Netze (leitungsgebunden und funkbasiert)

    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    In welcher Reihenfolge (Priorität) und mit welchem Zeithorizont sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?

    Die Umsetzung sollte erfolgen durch

    1.   eine “faire” Bestandsaufnahme des Status quo (ohne Schuldzuweisungen; dass Deutschland große Versäumnisse hat, ist bekannt),
    2. eine Formulierung und Priorisierung von Zielen einer Digitalisierung der Schul- und Unterrichtsentwicklung hinsichtlich Schulform, Unterrichtsfach und Schulstufe,
    3. die Identifizierung und Einübung von “Basis/Minimalservices” zur schnellen Umschaltung von Präsenz- in Onlineunterricht,
    4. die Ablösung eines “undifferenzierten Digitalisierungsdrucks bzw. einer -erwartungshaltung” durch Anerkennung der Möglichkeiten und Grenzen von digitalem Unterricht – abhängig von Unterrichtsfach und Schulstufe,
    5. die Schaffung von Incentives sowohl auf Lehrkräfte- als auch Schulleitungsebene, um ausgewählte Digitalisierungsziele zu erreichen, sowie
    6. eine politische Rahmung der Digitalisierung nicht als notwendiges Übel, sondern als Chance für unsere Informationsgesellschaft.

    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    6. Ökonomie

    Hat eine längere Unterbrechung des Schulbesuchs (oder ein längerer nur eingeschränkter Schulbesuch) Auswirkungen auf den Kompetenzerwerb und somit auf das Humankapital der Schülerinnen und Schüler und ihren späteren Verdienst?

    Ja, wobei dieser Umfang individuell unterschiedlich ist und von sozio-ökonomischen Faktoren abhängt. Schulbesuch und damit einhergehend Kompetenzerwerb hat einen positiven Einfluss auf wirtschaftlichen Wohlstand. Ein eingeschränkter Schulbesuch schmälert den zukünftigen Arbeitsmarkterfolg (Erwerbseinkommen etc.).
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Hat eine längere Unterbrechung des Schulbesuchs (oder ein längerer nur eingeschränkter Schulbesuch) Auswirkungen auf die Arbeitsmarktbeteiligung der Eltern?

    Ja, es ist davon auszugehen,  dass 26% der Arbeitnehmer/innen in Deutschland Kinder bis 14 Jahre haben. Auch wenn man berücksichtigt, dass in Partnerhaushalten mit Kindern nicht beide Partner gleichzeitig für die Betreuung benötigt werden, lässt sich ableiten, dass etwa 10% der Beschäftigten von einer Kindertagesstätten- oder Schulschließung betroffen wären.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    7.Ethik

    Ausgangspunkt der ethischen Bewertung ist die Anerkennung von Menschenwürde und damit verbundenen Menschenrechten.

    Wie kann die Güterabwägung zwischen Recht auf körperliche Unversehrtheit für vulnerable Personen einerseits und Einschränkungen anderer Rechte wie das Recht auf Bildung, aber auch das Recht der Eltern, ihrer Arbeit nachgehen zu können, gelingen?

    Es handelt sich um Grundrechtekonflikte.

    Eulengremium-Einschätzung: 1 (= Konsens)

    Eine grundsätzliche Lösung des Konflikts ist im Allgemeinen nicht möglich. Beispielsweise ist es praktisch nicht möglich, gegeneinander ohne verlässliche Daten abschätzen zu können, ob es dem Lebenschutz von Bewohnern in Pflegeheimen mehr hilft, wenn sie zumindest eine vertraute Person treffen dürfen oder wenn sie davor geschützt wird, überhaupt eine Person zu treffen, die nicht für Pflege und Versorgung unabdingbar ist. Anders gewendet: Gefährdet Vereinsamung das Leben der Betreffenden mehr als die Möglichkeit sich anzustecken? Die Akzeptanz für ein „Aushalten” derartiger Konflikte kann durch glaubwürdige Kommunikation der Konfliktdauer erhöht werden.

    Eulengremium-Einschätzung: 3 (= Kontrovers)

    Nach welchen Kriterien sollten Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden, wenn nur eine beschränkte Zahl von ihnen aufgrund von Abstandsregeln zum Präsenzunterricht zugelassen werden können?“

    Hier besteht das Grundproblem darin, dass alle Parameter Gerechtigkeitsüberlegungen implizieren. Bis auf einen Konsens zur prozeduralen Gerechtigkeit sind alle übrigen Kriterien gesellschaftlich umstritten. Welche Berufe gelten als systemrelevant? Wer gilt als sozial benachteiligt? Usw.

    Sollte es eine allgemeine Corona-App-Pflicht für Lehrende und Schülerinnen und Schüler geben, in Analogie zum Impfpflichtnachweis bei Masern in der Kita?

    Hier gibt es einen Konflikt zwischen Selbstbestimmungsrecht versus Schutzpflichten. Problem: Es könnte gerade von denjenigen missbraucht werden, die die Schulpflicht ablehnen. Ferner gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die das Folgeverhalten absichern (z. B. Soll die Schulpflicht für diejenigen ausgesetzt werden, die eine Warnmeldung bekommen? etc.). Ferner ist eine App-Pflicht insgesamt nicht gut akzeptiert und möglicherweise auch nicht rechtskonform.

    8. Recht

    Ist die Schulpflicht in Zeiten der Corona-Pandemie eingeschränkt?

    Nein, insbesondere können Schülerinnen und Schüler – und/oder ihre Eltern – nicht nach eigener Risikobewertung entscheiden, ob sie am Präsenzunterricht teilnehmen oder nicht. Eine großzügige Handhabung durch Schule bzw. Schulverwaltung ist möglich.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Ist die Arbeitspflicht der Lehrerinnen und Lehrer in Zeiten der Corona-Pandemie eingeschränkt?

    Nein, es gibt keinen Anspruch auf einen absoluten Gesundheitsschutz. Allerdings gibt es eine Verpflichtung des Dienstherrn/Arbeitgebers zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes, insbesondere durch Hygienevorgaben. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Befreiung von der Verpflichtung zum Präsenzunterricht; lediglich in Ausnahmefällen gibt es einen Anspruch, statt Präsenzunterricht Distanzunterricht zu erteilen. Eine großzügige Handhabung durch Dienstherrn bzw. Arbeitgeber ist möglich.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

    Ist die Pflicht des Staates zur Beschulung im Präsenzunterricht in Zeiten der Corona-Pandemie eingeschränkt?

    Ja. Nach Maßgabe der staatlichen Einschätzung des Infektionsgeschehens und der Rolle der Kinder bei diesem Geschehen (Infektiösität der Kinder, Rolle der Kinder bei der Weiterverbreitung des Virus) kann ganz oder teilweise auf andere Unterrichtsformen übergegangen werden. Bei der Entscheidung darüber sind die Nachteile und Risiken ("Kollateralschäden") einer solchen Änderung zu berücksichtigen. Bei der Einschätzung des Infektionsgeschehens und der Abwägung der Entscheidungsalternativen kommt dem Entscheidungsträger ein Spielraum zu. Allerdings sind die Erfahrungen aus dem bisherigen Pandemiegeschehen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
    Eulengremium-Einschätzung: 1 (=Konsens)

     

    * Die Ursprünge dieser Methode beruhen auf dem Buch des Soziologien Harry Collins: „Why Democracies need Sciences“, das 2017 in Cambridge (polity Verlag) veröffentlicht wurde. Diese Grundidee wurde für die Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats abgewandelt und zum Instrument für die Beratung formuliert. Eulengremium steht dabei sinngemäß für die Fähigkeit von Eulen bis zu 180 Grad den Kopf zu drehen und so Fragestellungen von vielen Seiten zu betrachten.

  • EULENGREMIUM 2:
    Lockdown

    Kurzeinschätzungen der Wissenschaft zur Bedeutung von Lockdowns auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene

    16. Oktober 2020

    Vorab

    In dieser zweiten Kurzeinschätzung beurteilt der Wissenschaftliche Beirat des Freistaates Thüringen zum Pandemiemanagement wissenschaftliche Grundlagen für Szenarien eines erneuten Lockdowns mit der Methode des „Eulengremiums“.

    Das Eulengremium ist ein innovatives Instrument der wissenschaftlichen Politikberatung*, das den Grad der Kontroverse einer wissenschaftlichen Position in drei Stufen enteilt:

    1 = Konsens
    2 = Unentschieden
    3 = Kontrovers

    Politische und administrative Entscheidungen, die vom wissenschaftlichen Konsens abweichen, unterliegen – z. B. im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung widerstreitender Rechtsgüter – erhöhten Begründungsanforderungen.

    So ist z. B. die Aussage „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung reduziert die Weiter-verbreitung des Coronavirus“ eine wissenschaftlich konsensuelle Aussage (Eulengremium 1). Wenn eine politische Entscheidung von dem wissenschaftlichen Konsens abweicht, benötigt sie eine Begründung, um diese Abweichung zu rechtfertigen.

    Die „Eulengremium-Methode” ist ein Instrument für Entscheidungssituationen mit hoher Unsicherheit bei gleichzeitig kurzfristigem Bedarf an informierten Entscheidungen zu Fragenstellungen mit gesellschaftlicher Relevanz. Sie bietet in diesen Situationen einen raschen Überblick über den aktuellen wissenschaftlichen Konsens zu komplexen Fragen, der politischen und administrativen Entscheidungsträgern Orientierung geben kann (siehe dazu Impulspapier 1: Eulengremium).

    In dem vorliegenden 2. Eulengremium werden Kernfragen zu sieben Bereichen aus der Beratung mit politischen Entscheidungsträgern und innerhalb des Beirats nach bestem aktuellem Wissen multidisziplinär beantwortet; sie bilden den Stand von August 2020 ab. Eine Einschätzung zur Digitalisierung wurde bereits im ersten Eulengremium abgegeben.

    Lockdown-Begrifflichkeiten

    Der Begriff der Isolation bezieht sich auf die räumliche Separierung von infektiösen Erkrankten.

    Eine Quarantäne bezeichnet die befristete Isolierung von Personen, die möglicherweise infiziert sind.

    Ein Lockdown ist die Einschränkung des öffentlichen Lebens bis auf systemrelevante Bereiche, wie wir sie im März und April 2020 erlebt haben.

    1. Epidemiologie und Infektionsschutz

    National (Bundesgebiet)
    War der nationale Lockdown aus epidemiologischer Sicht erfolgreich?

    Eulengremium 1

    Erläuterung: Im Zuge des nationalen Lockdowns wurde das Ziel „flatten the curve“ erreicht. Nach verschiedenen Modellierungen, die unterschiedliche Länder und Regionen verglichen haben, war der Lockdown hocheffektiv und erfolgreich, insbesondere deshalb, weil er frühzeitig erfolgte. Auch die Krankheitslast durch andere respiratorische Viren (v.a. Influenza) und deren Komplikationen (Pneumonie, Sepsis, Myokardinfarkt etc.) wurde reduziert.

    Regional (Landkreis)
    Was kennzeichnet einen regionalen Lockdown?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Ein regionaler Lockdown bewirkt eine Eindämmung des Infektionsgeschehens und ermöglicht eine konzentrierte Nachverfolgung von Infizierten auch im Rahmen von Amtshilfe, wie z. B. in Gütersloh. Ein regionaler Lockdown kann die Ausweitung regionaler Hotspots effektiv eindämmen. Dies zeigt auch die „Neustadt-Studie“ (siehe S. 9). Da sich Infektionen einer Exponentialfunktion folgend ausbreiten gilt prinzipiell: Je früher ein Lockdown erfolgt, desto effektiver ist er. Eine begründende und vorbereitende Kommunikation ist essentiell.

    Lokal (Hot Spots, Gemeinschaften/Dörfer, Einrichtungen, Häuserblocks, Schlachthöfe, etc.)
    Was kennzeichnet einen lokalen Lockdown?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Ein lokaler Lockdown bewirkt eine noch stärker fokussierte Eindämmung gekoppelt mit einer konzentrierten Nachverfolgung von Infizierten. Er hat weniger nachteilige Effekte als ein regionaler Lockdown und kann, wenn er frühzeitig erfolgt, effektiver sein.

    2. Klinische Versorgung

    National
    Welche Bedeutung hatte der nationale Lockdown für die klinische Versorgung?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Der Lockdown auf nationaler Ebene hat eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden.

    Gleichzeitig hat er nachteilige medizinischen Begleit- und Folgeeffekte hinterlassen (bspw. die Nicht- oder Spätnutzung des Gesundheitssystems bei anderen Krankheiten, weniger Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen), die sich noch nicht quantifizieren lassen. Auffällig war ein Rückgang von Einweisungen aufgrund von Sepsis, Herzinfarkt und Schlaganfall. Inwieweit dies durch eine Reduktion der Krankheitslast und von Folgekrankheiten weiterer Atemwegsviren (z.B. Influenza), deren Übertragung durch den Lockdown ebenfalls unterbrochen wurde, bedingt war, wird derzeit untersucht.

    Regional (Landkreis)
    Wie ist ein regionaler Lockdown im Hinblick auf die klinische Versorgung zu beurteilen?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Ein regionaler Lockdown ermöglicht eine strukturierte Behandlung und Verlegung von COVID-19 Patienten. Außerdem haben betroffene Krankenhäuser die Gelegenheit, sich auf eine größere Anzahl von COVID-19-Patienten vorzubereiten. Aufgrund der Dynamik der Erkrankung ist in der Regel ca. 7-14 Tage nach Ansteckung mit einer klinischen Verschlechterung, die ggf. eine Einweisung erfordert, zu rechnen.

    Lokal (Punktbezogen/mikroräumlich: Hot Spots, Gemeinschaften/Dörfer, Einrichtungen, Häuserblock, Schlachthöfe, etc.)
    Wie ist ein lokaler Lockdown in Hinblick auf die klinische Versorgung zu beurteilen?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Ein lokaler Lockdown in Thüringen hat wenig Einfluss auf die klinische Versorgung, da die klinische Versorgung hier in flächendeckend abgestufte Behandlungs­konzepte nach Regionen organisiert wird.

    3. Psychologie

    National

    Würden Menschen einen zweiten nationalen Lockdown mittragen?

    Eulengremium2

    Erläuterung: Hierfür werden Daten aus COSMO herangezogen (www.corona-monitor.de), die eine Befragung von ca. 1000 Personen pro Woche umfasst. Im Mai dieses Jahres hielten 70 % aller Befragten eine zweite Welle für eher wahrscheinlich. Je wahrscheinlicher oder näher eine zweite Welle der Corona-Epidemie eingeschätzt wurde, desto länger würden sich Personen bei einer zweite Welle noch einmal einschränken und desto größer wäre auch die Bereitschaft, sich in den kommenden zwei Wochen häufiger an die Maßnahmen zu halten. Mit steigenden Fallzahlen stieg zwar kurzfristig auch die Risikowahrnehmung und die Akzeptanz stärker einschränkender Maßnahmen, aber inwiefern ein deutschlandweiter Lockdown erneut akzeptiert werden wird, ist aktuell unklar. Gleichzeitig ist die Akzeptanz lokaler Maßnahmen relativ hoch (siehe nächsten Punkt).

    Regional / lokal
    Würden Menschen einen zweiten regionalen Lockdown mittragen?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Bei einem Lockdown werden eher kurze und lokal beschränkte Regelungen bevorzugt. Dabei zeigen die im Rahmen von COSMO befragten Personen, die in einem aktuellen Ausbruchsgebiet wohnten, tendenziell eine größere Bereitschaft, sich wieder einzuschränken, als Personen aus Gebieten, in denen es keinen solchen größeren Ausbruch gab. Stabil seit vielen Wochen ist die Zustimmung von ca. 60 % der ca. 1000 Befragten für die Regelung, bei erhöhtem Ausbruchsgeschehen (35-50 Fälle pro 100.000 Einwohner/Landkreis) lokale Maßnahmen zu ergreifen; 70 % sind in dieser Situation bereit, sich wieder einzuschränken.

    Generell lässt sich sagen, dass kleinteilige einschränkende Lösungen vor großflächigen Lockdowns bevorzugt werden. Es sollte erwogen werden, für Gebiete mit größeren Ausbrüchen einheitliche Regelungen zu finden. Die Maßnahmen von vor dem 6.05.2020 sind gut akzeptiert und die Bevölkerung ist auch bereit, diesen Schritt erneut zu gehen, sofern die Situation dies erfordert.

    Fazit: Es existiert ein Bewusstsein dafür, dass restriktive Regeln sinnvoll sind; zudem gibt es eine hohe Bereitschaft, sich notfalls wieder einzuschränken – vor allem bei einem lokalen Ausbruchsgeschehen. Dennoch ist die Bereitschaft dazu nicht 100%, d.h., es bedarf einer transparenten Risikokommunikation, um die Akzeptanz der Maßnahmen und das Vertrauen in ihre Angemessenheit zu unterstützen. Dabei kann eine Normkommunikation hilfreich sein („Die überwiegende Mehrheit befürwortet eine solche Regel.“).

    Eine Übersicht der Studie "Welche Maßnahmen halten Sie am ehesten für angemessen?" von der Uni Erfurt

    Was lässt sich aus den lokal durchgeführten Maßnahmen in Neustadt am Rennsteig lernen?

    Eulengremium1

    Die Befragung des Dorfes Neustadt am Rennsteig, das als Ganzes unter Quarantäne stand, ergab ("Neustadt-Studie“): Die Quarantäne wurde gut akzeptiert und als sinnvoll erachtet, allerdings wurden Wünsche hinsichtlich einer besseren Kommunikation und Organisation geäußert.

    Über 83 % der Befragten wären bereit, sich notfalls wieder mindestens bis zu zwei Wochen einzuschränken. Über ein Drittel würde eine erneute Schließung von Schulen und öffentlichen Orten und Restaurants von bis zu sechs Wochen akzeptieren (noch unveröffentlicht, Stand: Juli/August 2020).

    National
    Welche weiteren Konsequenzen eines nationalen Lockdowns sind zu beachten?

    Eulengremium1

    Erläuterung:Personen mit Care-Aufgaben, wie der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen, sind stärker belastet (emotionale Erschöpfung) als Personen ohne solche Aufgaben; auch haben sich vermehrt Rollenkonflikte gezeigt. Insbesondere Alleinerziehenden hat der Lockdown emotional geschadet. Langfristige Folgen (Stichwort: Re-Traumatisierung) sind noch nicht erforscht.

    Hat sich die Flexibilisierung der Arbeit im Zuge der Corona-Epidemie als Vorteil erwiesen?

    Eulengremium2

    Erläuterung: Die Flexibilisierung der Arbeit wurde eher als Unterstützung angesehen, insbesondere von Männern. Bei Frauen ließ sich teils ein Rückfall in klassische Rollenstereotype und damit zusammenhängende Konflikte erkennen. Die Flexibili­sie­rung der Arbeit wird als Unterstützung angesehen und ist unproblematisch bei Personen ohne Care-Aufgaben im Vergleich zu Personen mit Care-Aufgaben wie z.B. berufstätigen Eltern. Im Homeoffice erleben Väter tendenziell weniger Rollenkonflikte als Mütter; sieempfinden die Homeoffice-Situation jedoch als eine stärkere psychische Belastung. Dies sollte von politischen Entscheidungsträgern und Arbeitgebern anerkannt und durch Maßnahmen zur Verbesserung organisatorisch unterstützt werden.

    4. Pädagogik

    Wie sind Einrichtungs- und Schulschließungen zu bewerten?

    Eulengremium2

    Erläuterung: Aus pädagogischer Sicht sind Einrichtungs- und Schulschließungen zu vermeiden bzw. hinsichtlich ihres Ausmaßes so gering wie möglich zu halten. Ziel muss es sein, die Kontinuität von Bildungsprozessen aufrecht zu halten und die sozialen Kontakte sowie das Lernen in der „Peer-Gemeinschaft“ zu ermöglichen. Dieses Ziel gilt allerdings nur so lange, wie eine angemessene Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der pädagogischen Arbeit sichergestellt ist.

    Welche Präferenz findet sich zu Einrichtungs- und Schulschließungen in der Bevölkerung?

    Eulengremium1

    Erläuterung: In der Bevölkerung besteht hinsichtlich Einrichtungs- und Schulschließungen keine eindeutige Präferenz- Das Schließen einer ganzen Schule, einer betroffenen Klasse oder der Ausschluss eines betroffenen Kindes mit Quarantäne der Kontaktpersonen sind gleichermaßen akzeptiert. Eltern sehen dies ähnlich wie nicht-Eltern (COSMO-Daten von Ende Juli 2020). 

    Grafik über die Studie "Welche Maßnahmen halten Sie am ehesten für angemessen?" von der Uni Erfurt
    Quelle: https://projekte.uni-erfurt.de/cosmo2020/archiv/17-01/cosmo-analysis.html

    National
    Welche Aspekte sind im Falle eines nationalen Lockdowns von Relevanz?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Ein einheitliches bzw. abgestimmtes Vorgehen bzgl. der Frage, welche Berufsgruppen systemrelevant sind und damit Anspruch auf durchgehende Notbetreuung haben, ist wichtig, um die Akzeptanz für diese Entscheidungen bei den Betroffenen zu erhöhen.

    Es sollten Forschungsvorhaben initiiert und unterstützt werden, die evaluieren, wie sich der Lockdown im Frühjahr 2020 auf Fragen des Kinderschutzes und der Bildungsgerechtigkeit ausgewirkt hat.

    Regional:
    Welche Aspekte sind bei einem regionalen Lockdown hinsichtlich des Distanzlernens zu beachten?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Das Distanzlernen sollte einheitlichen bzw. abgestimmten Qualitätsstandards folgen, um Kindern eine stabile, verlässliche Lernumgebung bereit zu stellen. Die angemessene Begleitung von Bildungsprozessen im Distanzlernen sollte keine Frage des individuellen Engagements der jeweiligen Lehrkräfte sein. Zugleich gilt es mit diesen Standards einen realistischen Rahmen der erwartbaren Lernbegleitung abzustecken, der die Kapazitäten der Lehrkräfte nicht überfordert.

    Wie ist der Kindesschutz bei einem regionalen Lockdown zu berücksichtigen?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown zu Fragen des Kinderschutzes müssen reflektiert werden, um Schwachstellen zu identifizieren und Strategien zu entwickeln, die zu vermeiden helfen, dass Meldewege oder der Zugang zu Vertrauenspersonen abgeschnitten sind.

    Inwiefern sind Personen mit Benachteiligungen besonders zu berücksichtigen?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Bei der Festlegung von Regelungen muss eine besondere Berücksichtigung von Lebens-, Lern- und Arbeitssituationen von Menschen mit Behinderung sowie von Kindern und Jugendlichen, die von Bildungsbenachteiligungen betroffen sind, erfolgen, da der Erfolg einer Frühförderung oder von therapeutischen Maßnahmen von der Kontinuität abhängt. Es hat sich gezeigt, dass Kinder, die von Bildungsbenachteiligungen betroffen sind, größere Schwierigkeiten haben, eigen­motiviert und selbständig zu lernen.

    Lokal:
    Welche Aspekte spielen aus pädagogischer Sicht bei einem lokalen Lockdown eine Rolle?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Ein einheitliches bzw. abgestimmtes Vorgehen bzgl. der realisierten Maßnahmen ( Betreuungszeiten, Gestaltung des Kontaktes und der Bildungsangebote auf Distanz) ermöglicht es, Irritationen, Unsicherheiten und Ärger zu vermeiden, die unterschiedliche Umsetzungsweisen von Einrichtungsschließungen und -öffnungen bei den Betroffenen verursachen.

    Die Aufrechterhaltung von Zugängen, z. B. zu therapeutischen Maßnahmen, Förder- und Regelangeboten für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen muss gewährleistet werden.

    5. Risikokommunikation

    Lassen sich unterschiedliche Kriterien der Risikokommunikation für nationale, regionale und lokale Lockdowns formulieren?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Kriterien, die den politischen Entscheidungen zugrunde liegen, sollten in einer sichtbaren und anschaulichen Weise kommuniziert werden. Hierzu gehören insbesondere die gesellschaftlichen und politischen Abwägungsprozesse, also die Fragen, welche Maßnahmen der Eindämmung des Infektionsgeschehens (z.B. Maske tragen) Eingriffe in das Öffentliche Leben (z.B. einkaufen nur mit Maske) und die Freiheit des Einzelnen rechtfertigen. Wichtig ist hierbei zu betonen, dass es in der Pandemie keine Risikoeinschätzung gibt, die nur individuell ist, sondern dass Maßnahmen und Verhalten, die Individuen zeigen, gleichzeitig die Risikosituation der Gemeinschaft begründen. Dies erfordert ein grundlegend anderes Narrativ in der Kommunikation (siehe dazu Impulspapier 7 des Wissenschaftlichen Beirats).

    Können neue soziale Normen durch Risikokommunikation aufgestellt werden?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Soziale Normen etablieren sich langsam. Je mehr Menschen sich an bestimmte soziale Normen halten, desto eher nehmen andere dieses Verhalten als „das richtig Verhalten“ wahr.

    Wie sind Empfehlungen für freiwilliges Einschränken von Verhalten zur Pandemie-Eindämmung zu bewerten?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Verhaltensveränderungen, die zeitnah umgesetzt werden müssen, sollten über eine Regulierung erzielt werden; Empfehlungen werden als weniger effektiv wahrgenommen.

    6. Ökonomie

    National
    Welche ökonomischen Folgen lassen sich  abschätzen?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Auch wenn es in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern keinen vollständigen nationalen Lockdown gab, so hat die starke Einschränkung der wirtschaftlichen Aktivitäten im 2. Quartal 2020 zu einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) geführt, der für das Jahr 2020 auf mehr als 6 % geschätzt wird. Bereits für das 3. Quartal 2020 wird von einer Erholung ausgegangen.  Aber erst frühestens für 2022 wird erwartet, dass das BIP des Vor-Pandemie-Niveaus erreicht wird. Um die Konjunktur zu stützen, sind auf Bundes- und Länderebene umfangreiche kreditfinanzierte Konjunkturprogramme verabschiedet worden.

    Regional / lokal
    Wie ist die Fähigkeit zur Reaktion zur sozioökonomischen Erholung von lokalen/ regionalen Lockdowns ausgeprägt?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Die Fähigkeit ist unterschiedlich ausgeprägt. Bei der Vorbereitung regionaler Lockdowns ist zu beachten, dass regionale Unterschiede existieren hinsichtlich

    • der Möglichkeiten, Patienten passend zu versorgen,
    • der Möglichkeiten, mit den Folgen von Schulschließungen umzugehen (bspw. aufgrund unterschiedlicher Vereinbarkeiten von Beruf und Familie),
    • von Arbeitsmarkt- und Unternehmensstrukturen,
    • der Möglichkeit, "Fernarbeit" (Digitalisierung) zu realisieren,
    • der Möglichkeit, Maßnahmen umzusetzen.

    Um diesen Unterschieden zu begegnen, sollten systematisch sowohl die Infektionsseite als auch die Reaktionsseite  beachtet werden, da Covid-19 das Risiko birgt, zu einer Verfestigung bzw. schlimmstenfalls zu einer Verstärkung sozialräumlicher Disparitäten und damit zu einer verstärkten Polarisierung unserer Gesellschaft beizutragen.

    Es sollte darauf geachtet werden, dass aufgrund ungünstiger Anreizstrukturen (a) die Verantwortung für die Entscheidungsfindung über lokale/regionale Lockdowns möglichst nicht „nach unten“ delegiert wird  und (b) der Bevölkerung gegenüber transparent kommuniziert wird.

    Können Lockdowns bestehende sozialräumliche Disparitäten verstärken?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Kurzfristig scheint dies eher unwahrscheinlich; im Fall längerer Lockdowns ist dies aber zu bejahen, z. B. infolge von Lockdown-bedingten Unternehmensschließungen in einer bestimmten Region. Das Beispiel Gütersloh vermittelt den Eindruck, dass ein Risiko besteht, dass selbst kurzfristige Maßnahmen das Gefühl aufkommen lassen können, stigmatisiert bzw. abgehängt zu sein. Im ungünstigsten Fall kann dies zur Verstärkung politischer Radikalisierungen beitragen.

    Ist bekannt, welche Einrichtungen in besonderer Weise zur Verbreitung von Covid-19 beitragen?

    Eulengremium 1

    Erläuterung: Die betreffenden Orte als solche sind bislang nur bedingt bekannt (z. B. Schlachthöfe), hier besteht folglich erheblicher Forschungsbedarf, bspw. hinsichtlich des Einflusses von Dialyse-Praxen oder Orten von Massenveranstaltungen.

    7. Recht

    National
    Wie würden die Gerichte einen erneuten nationalen Lockdown beurteilen?

    Eulengremium1

    Erläuterung: Bei einem erneuten Lockdown könnten die Gerichte der Exekutive möglicherweise einen geringeren Spielraum belassen, als beim ersten Lockdown. Sie würden von der Exekutive vermutlich eine Darlegung darüber erwarten, dass man die Erfahrungen – insbesondere zu "Kollateralschäden" – aus dem ersten Lockdown ebenso in die Entscheidung einbezogen hat wie neuere wissenschaftliche Erkenntnisse z. B. zu Infektionswegen. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen wäre im Hinblick auf die beim ersten Lockdown sichtbar gewordenen Kollateralschäden zu begründen.

    Regional / lokal
    Ist eine andere Beurteilung bei einem regionalen bzw. lokalen Lockdown zu erwarten?

    Eulengremium1

    Erläuterungen: Die Kriterien für die rechtliche Beurteilung eines regionalen oder lokalen Lockdowns sind die gleichen wie bei einem nationalen Lockdown. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ist jedoch wegen der geographischen Begrenztheit leichter begründbar.


    * Die Ursprünge dieser Methode beruhen auf dem Buch “Why Democracies need Sciences“ des Soziologien Harry Collins, das 2017 in Cambridge (polity Verlag) veröffentlicht wurde. Diese Grundidee wurde für die Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats angepasst und zum Instrument für die Beratung formuliert. Der Begriff „Eulengremium“ leitet sich von der Fähigkeit der Eulen ab, ihren Kopf um bis zu 270 Grad drehen zu können und steht als Metapher dafür, Fragestellungen von vielen Seiten betrachten zu können.

  • EULENGREMIUM 3:
    Impfung

    Kurzeinschätzungen der Wissenschaft zu Kernaspekten der Corona-Impfung

    26. Februar 2021

    Vorab

    In dieser dritten Kurzeinschätzung beurteilt der Wissenschaftliche Beirat des Freistaates Thüringen zum Pandemiemanagement wissenschaftliche Grundlagen zum Thema "Impfen" mit der Methode des „Eulengremiums“.

    Das Eulengremium ist ein innovatives Instrument der wissenschaftlichen Politikberatung*, das den Grad der Kontroverse einer wissenschaftlichen Position in drei Stufen enteilt:

    1 = Konsens
    2 = Unentschieden
    3 = Kontrovers

    Politische und administrative Entscheidungen, die vom wissenschaftlichen Konsens abweichen, unterliegen – z. B. im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung widerstreitender Rechtsgüter – erhöhten Begründungsanforderungen.So ist z. B. die Aussage „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung reduziert die Weiterverbreitung des Coronavirus.“ eine wissenschaftlich konsensuelle Aussage (Eulengremium - Einschätzung: 1). Wenn eine politische Entscheidung von dem wissenschaftlichen Konsens abweicht, benötigt sie eine Begründung, um diese Abweichung zu rechtfertigen.

    Die „Eulengremium-Methode” ist ein Instrument für Entscheidungssituationen mit hoher Unsicherheit bei gleichzeitig kurzfristigem Bedarf an informierten Entscheidungen zu Fragestellungen mit gesellschaftlicher Relevanz. Sie bietet in diesen Situationen einen raschen Überblick über den aktuellen wissenschaftlichen Konsens zu komplexen Fragen, der politischen und administrativen Entscheidungsträgern Orientierung geben kann (siehe dazu Impulspapier 1: Eulengremium).

    In dem vorliegenden dritten Eulengremium werden in den ersten beiden Kapiteln in der Form von FAQs (FAQ = Frequently Asked Question) Grundlagen des Wirkprinzips und der Risikoprofile des Impfstoffs (Kapitel 1) sowie Impfstrategien (Kapitel 2) vorgestellt. Diese Kapitel beantworten häufig gestellte Fragen und enthalten keine Bewertungen nach Art des Eulengremiums. Mit der Methode des Eulengremiums widmen sich Kapitel 3 und 4 dann den Fragen der Priorisierung und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Eulengremium schließt mit einer Einschätzung zur Risikokommunikation (Kapitel 5). Kernfragen zur Corona-Impfung werden aus der Perspektive des multidisziplinären Wissenschaftlichen Beirats eingeschätzt.

    Diese Perspektiven umfassen die Fachrichtungen und Disziplinen der Immunologie und Infektiologie sowie der klinischen Versorgung und Public Health. Dazu zählen auch die Sicht der Sozialpsychologie und Risikokommunikation, der Sozialpädagogik, der Wirtschaftswissenschaften, der Wirtschaftsgeographie, der Rechtswissenschaften sowie der Ethik. Sie bilden den Stand von Mitte Februar 2021 ab.

    1. WIRKPRINZIP - RISIKOPROFIL DES IMPFSTOFFS

    Gibt es neue Impfstoffe?
    Zugelassen bzw. kurz vor Zulassung sind mRNA-Impfstoffe (Biontec, Moderna, Curevac) und Vektor-basierte Impfstoffe (AstraZeneca (AZ), Sputnik). mRNA-Impfstoffe sind neu, aber sie basieren auf einem Prinzip, das in der Krebsforschung als gut erforscht gilt. mRNA-Impfstoffe enthalten den genetischen Code des Spike-Proteins in Form von messengerRNA (mRNA).
    mRNA wird in Nanopartikel verpackt, die nach Injektion in die Zellen eindringen und dort die mRNA freisetzen. Die mRNA wird abgelesen, und das Spike-Protein wird durch die Zelle produziert und dem Immunsystem präsentiert.
    Vektor-basierte Impfstoffe sind ebenfalls relativ neu; sie wurden erstmalig zur Bekämpfung von Ebola eingesetzt. Hier transportiert ein Adenovirus (Erkältungsvirus) den genetischen Code des Spike-Proteins als Vektor in die Zelle, der dort in mRNA umgeschrieben wird, die dann abgelesen wird.

    Welcher Impfstoff (mRNA vs. Vektor-basiert) ist besser?
    mRNA-Impfstoffe scheinen nach aktuellen Kenntnissen etwas wirksamer als Vektor-basierte Impfstoffe zu sein, da die injizierte mRNA vom Immunsystem als zusätzliches Gefahrensignal (Warnsignal für sich vermehrende Viren) wahrgenommen wird und auch das unspezifische Immunsystem („erste Abwehr”) stimuliert. Dies erklärt auch die stärkeren Impfreaktionen nach mRNA-Impfstoffen. Generell sprechen ältere Menschen schlechter auf Impfungen an (Stichwort: „Immunoseneszenz”). Daher kann es sein, dass insbesondere bei älteren Menschen die Impfantwort nach Vektor-Impfstoffen schwächer als bei mRNA ausfällt. Die europäische Zulassungsbehörde hat die Zulassung für alle Erwachsenen erteilt; die STIKO hat sie auf die unter 65-Jährigen beschränkt mit der Begründung, dass zu wenige Daten aus der Zulassungsstudie vorliegen.
    Wichtig: Eine Impfantwort ist nicht binär (ja / nein), sondern graduell. D.h., man sollte zumindest unterscheiden zwischen (a) der Verhinderung von schweren Verläufen bzw. Tod, (b) der Verhinderung leichter Infektionen und (c) der Verhinderung asymptomatischer Infektionen (= kein Überträger). Tatsächlich waren bereits 21 Tage nach der ersten AstraZeneca-Impfung in der Zulassungsstudie keine Krankenhausaufnahmen mehr zu verzeichnen (im Kontrollarm n = 10).

    Welche Erkenntnisse gibt es zum Risikoprofil?
    Vereinzelt allergische Reaktionen, die im erwartbaren Rahmen von Impfungen liegen. Die Impfreaktion (Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Fieber) nach der zweiten Dosis der mRNA Impfstoffe ist bei einigen Menschen ausgeprägt. Dies entspricht wahrscheinlich der unspezifischen Stimulation des Immunsystems und geht nach weniger als 24 Stunden vorüber.

    Warum gelingt die Impfstoffproduktion nicht schneller?
    Die Herstellungsverfahren für mRNA- und Vektor-basierte Impfstoffe sind sehr komplex und benötigen spezielle Apparaturen in den Impfstofffabriken. Der Durchlauf vom Beginn der Produktion bis zum fertigen Impfstoff dauert viele Wochen. Die Produktion kann nur mit langem Vorlauf an andere Orte verlagert werden. mRNA-Impfstoffe lassen sich schneller und zuverlässiger herstellen als Vektor-basierte Impfstoffe.

    Warum ist die Logistik (Impfstofflagerung und -verteilung) so aufwändig?
    mRNA ist instabil: Sie fungiert als Kopie eines DNA-Abschnittes („Blaupause”), den die Ribosomen („Proteinfabriken”) nutzen, um das Protein herzustellen. Nach der Produktion wird diese Blaupause sofort vernichtet. Jede Zelle enthält entsprechend viel an RNA-abbauenden Enzymen, die sich überall finden – sogar in Fingerabdrücken. Deshalb muss mRNA tiefgekühlt transportiert werden, um die RNA-abbauenden Enzyme zu inaktivieren. Vektor-basierte Impfstoffe hingegen sind viel stabiler und können deutlich einfacher über Hausärzte verimpft werden (in dieser Hinsicht ist die Altersbegrenzung für den AstraZeneca-Impfstoff, der nicht bei -70°C gelagert werden muss, ungünstig). Ohne Hausärzte, die nicht über entsprechende -80°C-Kühlschränke verfügen, wird eine flächendeckende Durchimpfung schwer erreichbar sein.

    2. IMPFSTRATEGIEN

    Wie wirksam ist die erste Impfung?
    Die Zulassungsstudie zu Biontech berichtet über eine Wirksamkeit von 82% bzgl. der Verhinderung symptomatischer Infektionen 12 Tage nach der ersten Dosis. Für den AZImpfstoff wurde für 21 Tage nach der ersten Dosis eine Wirksamkeit von 64% errechnet.
    Hervorzuheben ist, dass die schweren Infektionen/Hospitalisierungen 2-3 Wochen nach der ersten Dosis durch alle drei Impfstoffe reduziert wurden.

    Warum erfolgt eine Verimpfung von zwei Dosen im Abstand von drei Wochen?
    Man spricht hier von einer sogenannten „Boosterung”. Diese führt (a) zu einem länger andauernden immunologischen Gedächtnis, (b) zu einem erhöhtem Antikörperspiegel und (c) zu einer reduzierten Anzahl der Impflinge, die keine Antikörper entwickeln. Standard für den zeitlichen Abstand einer Boosterung sind vier Wochen. Biontech hat den Zeitraum auf drei Wochen verkürzt, um die Studie schneller zu Ende zu bringen. Eine Verkürzung unter drei Wochen hätte wahrscheinlich den Booster-Effekt reduziert, denn aus der AZ-Studie konnte man lernen, dass die Antikörperantwort umso höher war, je länger der Abstand zwischen erster und zweiter Impfung war (bis zu 12 Wochen). Diese Beobachtung ist nicht neu: Die STIKO hatte bereits vor Jahren publiziert „Jede Impfung zählt” – d. h. es gibt keine „zu langen Abstände”.

    Welche Länder verfolgen ein anderes Impfschema – und warum?
    UK verimpft alle Dosen so schnell wie möglich und stellt keine zweite Dosis zurück. Diese Strategie wird die Anzahl der schweren Fälle schnell reduzieren. Das Zurückstellen der zweiten Dosis resultiert aus der (eher theoretischen) Sorge, dass Menschen, die nur einmal geimpft wurden, bei einer Infektion zwar vor schweren Verläufen geschützt sind, aber die unzureichende Immunantwort „Impf-Escape-Mutanten" selektioniert. Da offenbar ein Impfabstand von bis zu 12 Wochen möglich ist (Vorbehalt: für mRNA gibt es Hinweise, dass ein längerer Abstand ebenfalls günstiger ist, aber dies wurde bislang nicht genau untersucht), ist der UK-Ansatz bezüglich verhinderter Todesfälle bei hohen Inzidenzen sicher zu rechtfertigen.

    Wirken Impfungen bei Virusmutationen?
    Die Wirksamkeit einer Impfung ist keine „alles-oder-nichts”-Frage. Bei der britischen Variante wirken die Impfungen genauso gut wie bei den älteren Varianten. Bei der südafrikanischen und brasilianischen Variante zeigt sich eine leichte Abschwächung der Wirkung. Vorteil der mRNA- und Vektor-basierten Impfstoffe ist, dass sie (zumindest theoretisch) sehr schnell an neue “Variants of Concern” (VoC) angepasst werden können. Gegebenenfalls muss man das Zulassungsverfahren ändern und dem bei der Influenza anpassen.

    Können oder sollen Kinder geimpft werden?
    Kinder unter 16 Jahren sind in den bisherigen Studien nicht eingeschlossen; es gibt keine Zulassung und die STIKO empfiehlt für Kinder keinen „off label”-Gebrauch.
    Ob Kinder perspektivisch geimpft werden müssen, um die Ausbreitung zu stoppen, wird derzeit diskutiert. Hierzu fehlen Daten (a) zum Effekt des Herdenschutzes, wenn alle Erwachsenen geimpft sind und (b) zum Nachweis, dass eine zweimalige Impfung auch vor asymptomatischen Infektionen schützt (hierzu sollten Daten vorliegen, wurden aber noch nicht publiziert).

    Können aktuell an COVID-19 Erkrankte geimpft werden, um den Krankheitsverlauf abzumildern?
    Es gab in allen Studien Teilnehmer, bei denen in eine nicht erkannte, asymptomatische oder noch nicht symptomatische Infektion “hineingeimpft” wurde. Unverträglichkeiten oder mehr Nebenwirkungen wurden hier nicht beobachtet. Von anderen Impfungen (z. B. Masern) weiß man, dass eine postexpositionelle Impfung – nach Ansteckung, aber vor Krankheitsausbruch – die Krankheit deutlich abschwächen oder verhindern kann. Ähnliche Verläufe beobachtet man derzeit in Altenheimen.

    Kann man „in Ausbrüche hineinimpfen”?
    Nach einem fachlichen Austausch hat die STIKO explizit im Dezember darauf verwiesen, dass es sinnvoll sein kann, schnell in Einrichtungen mit Ausbrüchen zu impfen. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) hat hierfür ein mobiles „Notimpfteam” eingerichtet. Erste Erfahrungen (z. B. aus Jena und Bremen) zeigen, dass mit diesem Vorgehen schwere Verläufe verhindert werden können.

    3. PRIORISIERUNG

    Wieso werden zuerst medizinische Risikogruppen geimpft?
    Die STIKO hat das Risiko, an COVID-19 zu versterben, anhand der publizierten Daten für Altersgruppen und Begleiterkrankungen berechnet und darauf basierend eine Rangreihenfolge vorgeschlagen. Diese wurde in eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums überführt. Die Priorisierung berücksichtigt dabei weder das Risiko von Langzeitschäden noch das Risiko, das von den jeweiligen Gruppen für Dritte ausgeht („Fremdschutz“). Das Alter ist der stärkste Risikofaktor für Tod durch COVID-19. Nach Daten des amerikanischen “Centers for Disease Control” (CDC) ist das Risiko, bei Erkrankung zu versterben, gegenüber der Referenzgruppe der 18- bis 29-Jährigen bei den 75- bis 84-Jährigen 220-fach erhöht und bei den über 85-Jährigen 630-fach erhöht (und für Kinder von 5 - 17 Jahre 16-fach niedriger). Das initiale Impfziel ist eine Reduktion der Todesfälle.
    Eine Empfehlung zur Impfung für „Fremdschutz“ kennt die STIKO auch (z.B. bei Influenza).
    Allerdings ist bislang unklar, ob die Impfung auch vor asymptomatischen Infektionen („kein Überträger mehr“) schützt. Aufgrund der Erfahrung bei anderen Impfungen (Pneumokokken, Masern) ist jedoch davon auszugehen, dass es einen solchen Schutz geben wird, der evtl. jedoch nicht so effektiv wie der Schutz vor symptomatischen Infektionen (Erkrankungen) sein wird.

    Eulengremium-Einschätzung: 2 (= Unentschieden)

    Warum werden zuerst Menschen in Alten- und Pflegeheime geimpft?
    Bewohner in Alten- und Pflegeheimen sind eine hochvulnerable Gruppe, d.h. sie haben bei Infektion ein hohes Risiko, an der Erkrankung zu versterben. Während in der ersten Welle Pflegeeinrichtungen gut vor COVID-19 geschützt werden konnten, gab es in der zweiten Welle bei deutlich höherer Umgebungsinzidenz vermehrt Einträge. Infektionen in Heimen sind aufgrund der Spezifika (niedriger Pflegeschlüssel, geringere Hygienekenntnisse des Personals, körpernahe Pflegetätigkeiten) schwerer als in Krankenhäusern zu begrenzen und verbreiten sich innerhalb mehrerer Wochen meist vollständig innerhalb der Einrichtung. Die Sterblichkeit beträgt nach publizierten Daten und eigenen Erfahrungen 25-48%. Daher hat die Impfung der Bewohner von Pflegeeinrichtungen einen sehr großen Effekt bzgl. der Verhinderung von Todesfällen. Dieser ist bereits nach der ersten Impfung erkennbar. Insofern ist das in Thüringen eingeführte Konzept der sogenannten „Riegelungsimpfung“ (ein mobiles Impfteam der KV impft priorisiert Einrichtungen mit ersten Fällen, die dies der KV umgehend melden) ein  hocheffizientes Konzept.

    Eulengremium-Einschätzung: 1 (= Konsens)

    Warum werden Schul- und Frühpädagog*innen bei der Impfung nicht priorisiert, um den Kita- und Schulbetrieb sicherer zu machen?
    Aus unserer Sicht ist die priorisierte Impfung von Schul- und Frühpädagog*innen sinnvoll, denn Schulen und Kindertagesstätten sollten bald wieder geöffnet werden. Gründe: (a) Die Daten deuten darauf hin, dass die Erwachsenen in diesem Kontext eher die Kinder infizieren. (b) Das Kindeswohl und das Recht auf Bildung aus Perspektive der Kinder sollten höchste Priorität genießen. (c) Es gilt, Eltern zu entlasten: Alle Erhebungen zeigen, dass diese Gruppe emotional die größte Belastung in der Pandemie trägt.
    Wichtig ist, dass die Priorisierung und ggf. vorgenommene Änderungen auch weiterhin von der Politik (mit) entschieden werden; von der STIKO werden Empfehlungen erarbeitet.

    Eulengremium-Einschätzung: 3 (= Kontrovers)

    4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

    Darf und muss man eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung einführen?
    Nein. Eine generelle Impfpflicht – also ungeachtet der Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen und auch für Kinder, Schwangere etc. – wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die  Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.

    Eulengremium-Einschätzung: 1 (= Konsens)

    Darf und muss man eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen einführen?
    1. Darf: Nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
    Eine Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Eine solche gibt es – zur Bekämpfung anderer Krankheiten – insbesondere bei Soldatinnen und Soldaten (vgl. § 17a Soldatengesetz; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2020 – 2 WNB 8.20) sowie bei Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, wie Erzieher*innen, Lehrer*innen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (Masernschutzgesetz).
    Eine Impfpflicht bedarf in formeller Hinsicht einer hinreichend bestimmten parlamentsgesetzlichen Grundlage; eine Rechtsverordnung genügt nicht.
    In materieller Hinsicht ist bei SarsCoV2 zunächst erforderlich, dass die Impfung nicht nur den Geimpften schützt, sondern auch eine Weiterübertragung des – „ursprünglichen“ und des  mutierten – Virus an andere sicher oder mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert. Das steht bislang noch nicht fest. Solange dies nicht positiv geklärt ist, kommt auch eine auf bestimmte Berufsgruppen beschränkte Impfpflicht nicht in Betracht.
    Außerdem müssen diese Berufsgruppen in besonderer Weise in Kontakt mit Personen aus den vulnerablen Gruppen stehen; nur dann kann eine die Impfpflicht rechtfertigende besondere Gefahrensituation bestehen. Das trifft zu etwa für das pflegerische Personal in Alten- und Pflegeheimen und das medizinische Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern. Es trifft nicht zu etwa für Personal in Supermärkten oder im öffentlichen Personenverkehr. Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher berufsbezogenen Impfpflichten befreit nicht von der sorgfältigen Prüfung  der Zulässigkeit einer Impfpflicht im konkreten Fall. Dabei dürften vor allem folgende Aspekte zu berücksichtigen sein, die gegen eine solche Impfpflicht sprechen: Zum einen die Gefahr, die (freiwillige) Impfbereitschaft insgesamt zu schwächen („Wenn der Staat schon Impfpflichten bei medizinischem und pflegerischem Personal begründet, weil dort die Impfbereitschaft zu  gering ist, zeigt das doch, dass der Impfstoff nicht ungefährlich ist!“).
    Und zum anderen der Respekt vor den Leistungen gerade dieser Berufsgruppen in der Pandemie, der Zwangsmaßnahmen ihnen gegenüber als untunlich erscheinen lässt – zumal das die Attraktivität dieser Berufsgruppen nicht steigern würde. Und schließlich: Je mehr der Personen aus den vulnerablen Gruppen geimpft sind, desto geringer wird die Notwendigkeit der Impfung der sie pflegenden und behandelnden Personen.

    Eulengremium-Einschätzung: 1 (= Konsens)

    2. Muss: Nein.
    Das Recht auf Leben und Gesundheit, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, insbesondere der vulnerablen Gruppen und die daraus resultierende Schutzpflicht des Staates beinhaltet keine staatliche  Verpflichtung, Impfpflichten zu begründen.

    Eulengremium-Einschätzung: 1 (= Konsens)

    Dürfen oder müssen die geltenden Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte aufgehoben werden?
    Unter bestimmten Voraussetzungen: ja.
    Wenn sich erweisen sollte, dass Geimpfte das Virus gar nicht weitergeben können oder nur in einer solch geringen Viruslast weitergeben können, dass eine Infektion anderer ausgeschlossen oder sehr unwahrscheinlich ist, gibt es keine Rechtfertigung mehr für die Aufrechterhaltung der pandemiebedingten Grundrechtseinschränkungen ihnen gegenüber. Ein Geimpfter, der das Virus sicher nicht oder mit großer Wahrscheinlichkeit nicht übertragen kann, ist – pandemisch gesehen – nicht mehr gefährlich. „Solidarität“ (der Geimpften mit den Nicht-Geimpften) ist  kein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund für die Aufrechterhaltung von zur Zielerreichung (Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems) nicht mehr erforderlichen  Grundrechtseinschränkungen; das gilt auch dann, wenn der anderen Gruppe ihrerseits Solidarität abverlangt wird, wie hier durch die normativ verordnete Impfpriorisierung. Auch Aspekte der Praktikabilität, etwa wegen Nichtunterscheidbarkeit der beiden Personengruppen, scheiden als Rechtfertigung für die Beibehaltung der Grundrechtseinschränkungen von vornherein aus: Der Impfnachweis kann ohne Weiteres geführt werden.
    Es handelt sich insoweit nicht um „Privilegien“ oder „Sonderrechte“, sondern um die Rückkehr zu verfassungsmäßiger Normalität der Freiheit zur uneingeschränkten  Grundrechtsbetätigung.
    Hier liegt auch der Unterschied zu Grundrechtsbeschränkungen für solche Personen, die eine – symptomatische oder asymptomatische – Virusinfektion bereits hinter sich haben. Diese  Personen haben zwar möglicherweise ebenfalls einen Immunschutz und können deshalb für eine gewisse Zeit selbst nicht mehr oder jedenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr  schwer erkranken und mit großer Wahrscheinlichkeit andere Personen nicht mit einer so hohen Viruslast versehen, dass diese schwer erkranken. Jedenfalls und vor allem aber rechtfertigt  das Ziel, zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems einer zielgerichteten Selbstinfektion vieler – zum Zwecke der Befreiung von den Kontaktbeschränkungen –  entgegenzuwirken, die Aufrechterhaltung von Kontaktbeschränkungen für Personen, die ihre Infektion überwunden haben. Einfacher formuliert: Impfbereitschaft ist erwünscht, Infektionsbereitschaft ist gefährlich. Und: Eine Unterscheidung zwischen freiwillig und unfreiwillig Infizierten ist nicht möglich.

    Eulengremium-Einschätzung: 2 (= Unentschieden)

    Darf oder muss der Staat zulassen, dass im privaten Bereich – Zugang etwa zu Restaurants, Kinos und Theatern, Beförderungsleistungen im Verkehr – Leistungen nur für Geimpfte erbracht werden? (Oder wäre das eine unzulässige indirekte Impfpflicht für alle?)
    Grundsätzlich: ja.
    Die Anknüpfung an eine Impfung ist keine Diskriminierung im Sinne des unionsrechtlich determinierten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sie ist dem privaten Anbieter im Rahmen der ihm zustehenden Vertragsfreiheit grundsätzlich erlaubt. Ausnahmen im Sinne eines Kontrahierungszwangs können sich ergeben bei existenziellen Leistungen, z.B. bei der Versorgung mit Lebensmitteln, Gesundheitsleistungen und Leistungen der Daseinsvorsorge.

    Eulengremium-Einschätzung: 2 (= Unentschieden)

    Ist ein „Impfangebot an alle“ eine zulässige Voraussetzung für ein Ende des Lockdowns bzw. die Einräumung von „Privilegien für Geimpfte“?
    Nein. Grundrechtsbeschränkungen für alle sind nur soweit und solange verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, wie die staatliche Schutzpflicht dies erfordert. Das ist nicht mehr der Fall,  wenn Herdenimmunität eingetreten ist oder wenn die vulnerablen Gruppen (Alterskohorten ab 60 Jahre und Vorerkrankte) geschützt sind. Diese haben ein signifikant höheres Risiko als der Rest der Bevölkerung, nach einer Infektion schwer zu erkranken und deshalb das Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen oder gar zu versterben. Besteht dieses Risiko bei ihnen nicht  mehr, besteht auch keine – die Grundrechtseinschränkungen für alle rechtfertigende – hinreichende Gefahr mehr, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Anders wäre dies nur dann,  wenn die Impfbereitschaft in den vulnerablen Gruppen sehr gering wäre oder wenn aufgrund der Mutanten auch im Bereich der nicht vulnerablen Gruppen mit einer so hohen Anzahl  Infizierter gerechnet werden müsste, dass die Überlastung des Gesundheitssystems ernstlich zu befürchten wäre.

    Eulengremium-Einschätzung: 2 (= Unentschieden)

    5. RISIKOKOMMUNIKATION

    Warum wird Impfen kontrovers diskutiert?
    Insbesondere bei neuen Impfstoffen hat dies mit der hohen Unsicherheit zu tun: Es existieren zu wenig klare Informationen über die Sicherheit der Impfung; zugleich sind zu viele falsche Informationen in den Medien präsent, die selten richtiggestellt werden. Einzelne Beispiele von Impfrisiken/Gefahren werden leichter erinnert, als der Nutzen für den Einzelnen und die Gesellschaft als Ganzes antizipiert werden kann. Anders als bei einer Krankheit, bei der Medizin akzeptiert wird, um wieder gesund zu werden, existiert bei der Impfung die Wahrnehmung, dass dem gesunden Körper potentiell ein Gesundheitsrisiko zugefügt wird.

    Eulengremium-Einschätzung: 1 (= Konsens)

    Welche Möglichkeiten gibt es, den Mehrwert der eigenen Impfung für die Gesellschaft darzustellen?
    Der wichtigste Punkt ist die Aufklärung, d. h., der Hinweis auf die Sicherheit der Impfung, Fragen zuzulassen und zu beantworten, auf Impfen als sozialen Vertrag sowie auf die Vorteile für alle hinzuweisen, wenn dadurch die Erkrankung zurückgedrängt werden kann und man sich und andere durch die Impfung schützt. Eine zentrale Rolle spielen auch die Hausärzt*innen, die mit gutem Informationsmaterial versorgt sein müssen. Alle sozialen Medien sollten involviert werden, um die unterschiedlichen (Alters-)Gruppen zu erreichen; insbesondere sollten auch  Radio, Fernsehen, Lokalzeitungen, soziale Medien wie Instagram und Facebook genutzt werden ebenso wie Modelle, die zeigen, dass sich als relevant empfundene Personen impfen lassen. Weiterhin sollten einfache Zugänge und niedrigschwellige Angebote geschaffen werden, so dass die positive Einstellung zum Impfen zur Intention und dann zur Handlung werden kann: einfache Termine, einfach zu erreichende Orte (Arbeitgeber, Gemeindezentrum, Hausarzt).

    Eulengremium-Einschätzung: 1 (= Konsens)


    *Die Ursprünge dieser Methode beruhen auf dem Buch “Why Democracies need Sciences“ des Soziologien Harry Collins, das 2017 in Cambridge (polity Verlag) veröffentlicht wurde. Diese Grundidee wurde für die Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats angepasst und zum Instrument für die Beratung formuliert. Der Begriff „Eulengremium“ leitet sich von der Fähigkeit der Eulen ab, ihren Kopf um bis zu 270 Grad drehen zu können und steht als Metapher dafür, Fragestellungen von vielen Seiten betrachten zu können.

Impulspapiere

  • IMPULSPAPIER 1:
    Eulengremium

    06. August 2020

    Ausgangssituation. Extremsituationen wie die Coronavirus-Pandemie sind bei politischen Entscheidungsträgern durch große Unsicherheiten und durch einen hohen Druck, weitreichende Entscheidungen, die unter Umständen größere Teile der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen, kurzfristig treffen zu müssen, gekennzeichnet. In solchen Situationen unterliegen politische und administrative Entscheidungen, die vom wissenschaftlichen Konsens abweichen, – z. B. im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung widerstreitender Rechtsgüter – erhöhten Begründungsanforderungen. 

    Gewünschte Situation. Erwünscht ist in derartigen Situationen eine verlässliche Beurteilung des Standes der wissenschaftlichen Debatte zu ausgewählten Fragestellungen, die politischen Handlungsträgern Orientierung in Bezug auf das kurzfristige Treffen weitreichender, ggf. auch unpopulärer Maßnahmen geben kann.

    Intervention. Zur Erreichung dieser Situation kann die innovative Methode des "Eulengremiums" als neuem Instrument der wissenschaftlichen Politikberatung* genutzt werden.

    Ein Eulengremium sieht die Bewertung des Grades der Kontroverse einer wissenschaftlichen Position auf einer Skala von 1 bis 3 und eine schriftliche Erläuterung dieser Einschätzung vor. Dabei bedeutet 1 „Konsens“, 2 „Unentschieden“ und 3 „Kontroverse“. Die Aussage „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung reduziert die Weiterverbreitung des Coronavirus‘ “ ist beispielsweise eine wissenschaftlich unumstrittene Aussage; das Eulengremium bewertet den Grad der Kontroverse, mit der diese Frage behandelt wird, entsprechend mit 1. 

    Politischen Entscheidungsträgern kann mit Hilfe des Eulengremiums rasch verdeutlicht werden, welche Entscheidungen ggf. vom wissenschaftlichen Konsens abweichen und daher einer ausführlicheren Begründung bedürfen.

    Ein Eulengremium ersetzt nicht die wissenschaftliche Arbeit zur Evidenzsicherung von Forschung – es bietet aber eine schnelle Übersicht über den Grad der Kontroverse zur Orientierung für politische Entscheidungen.

     

    * Die Ursprünge dieser Methode beruhen auf dem Buch des Soziologen Harry Collins: „Why Democracies need Sciences“, das 2017 in Cambridge (polity Verlag) veröffentlicht wurde. Diese Grundidee wurde für die Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats abgewandelt und zum Instrument für die Beratung formuliert. Der Begriff des Eulengremiums orientiert sich an der Fähigkeit von Eulen, die bis zu 180 Grad den Kopf drehen können. Dies ermöglicht – im übertragenden Sinne – eine Fragestellung systematisch von vielen Seiten zu beurteilen.  

  • IMPULSPAPIER 2:
    Frühwarnsystem

    06. August 2020

    Ausgangssituation. Das Infektionsgeschehen wird erst sichtbar, wenn Erkrankte in Praxen oder in Krankenhäuser kommen und im Rahmen der Kontaktnachverfolgung weitere Infektionen erkannt werden. Es gibt bisher keine Strategie, die symptomlosen Infektionsträger die symptomlosen Infektionsträger zu identifizieren und es damit zu ermöglichen, Infektionsherde früh zu sehen und schnell einzudämmen.

    Gewünschte Situation. Eine systematische und frühe Erkennung von symptomlosen Infektionsträgern.

    Intervention. Es wird ein Frühwarnsystem vorgeschlagen, das im Sinne eines „Bewegungsmelders“ für Infektionsraten strategisch an drei sensiblen Orten symptomlose Infektionen registrieren kann.

    1. Kindertagesstääten/Schulen,
    2. Pflegeheime und
    3.  Superspreading-Events (z.B.  Chorproben, Gottesdienste, größere Familienfeiern in geschlossenen Räumen, Arbeiten in klimatisch und sozial prekären Verhältnissen wie Schlachthöfen, Vertriebshäusern, etc.).

    An diesen drei „Orten“* werden regelmäßig (z.B. wöchentlich) biostatisch sinnvolle Mengen an Proben (Rachen- oder Mundspülwasser) genommen (z.B. 1200 Proben/100.000 Einwohner), die gepoolt werden (z.B. 10er Pools), um die Testkapazitäten (PCR-Testung auf eine akute Infektion) effektiv und Ressourcen schonend zu nutzen. Mit diesen Angaben zur Anzahl der Testungen und den positiven Ergebnissen kann man sowohl früh einen Anstieg von Infektionsraten (Bewegungsmelder) erkennen und Infektionen schnell eindämmen, als auch einen biostatisch sinnvollen Wert über symptomfreie Infektionen gewinnen.

     

    *„Ort“ meint einen systematischen Ort in Gesellschaften, z.B. Teilnahme in Superspreading-Events.

  • IMPULSPAPIER 3:
    Risikoatlas

    06. August 2020

    Corona Risikoatlas Thüringen

    Ausgangssituation. Aktuell ist unbekannt, welche Teilräume (z. B. Landkreise und kreisfreie Städte) in Thüringen einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, sich künftig zu Coronavirus-Clustern zu entwickeln, die lokale Lock-Down-Maßnahmen begrenzter Dauer erfordern. Ebenso ist unklar, wie die Kapazitäten dieser Teilräume ausgeprägt sind, Mechanismen zur erfolgreichen Bewältigung von Infektionsausbrüchen und Lock-Down-Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig lassen Analysen aus verschiedenen Disziplinen und in unterschiedlichen Ländern darauf schließen, dass bestimmte Räume nicht nur in besonderer Weise gefährdet sind, sich zu Coronavirus-Hotspots zu entwickeln (z. B. Schlachthöfe), sondern auch unterschiedlich ausgeprägte Resilienzen und Ressourcen im Hinblick auf die Bewältigung des Ausbruchs und der sozio-ökonomischen Folgen örtlich beschränkter Lock-Downs aufweisen.

    Gewünschte Situation. Wünschenswert ist eine Situation, in der größtmögliche Transparenz über die aktuelle Gefährdungslage von Regionen und deren Kapazitäten besteht, auf Infektionsausbrüche und potenzielle Lock-Down-Maßnahmen kurzfristig reagieren zu können. Eine solche Kenntnis von potenziellen Risiken und Reaktionskapazitäten gestattet es, im Falle eines lokalen Coronavirus-Ausbruchs gezielte Maßnahmen zur raschen Beilegung dieses Ausbruchs und der zeitlich und örtlich begrenzten Corona-Krise zu ergreifen. Gleichzeitig geben die identifizierten regionalen Unterschiede der Reaktionskapazitäten im Zusammenhang mit der identifizierten Risikosituation einen Hinweis darauf, an welchen Stellen die Kapazitäten im Vorfeld einer möglichen Krise verbessert werden sollten. 

    Intervention. Vor diesem Hintergrund schlägt der Wissenschaftliche Beirat vor, auf Basis vorliegender Studien wichtige Einflussfaktoren auf Coronavirus-Infektionen und Ausbreitungsmuster systematisch herauszuarbeiten, in eine Rangfolge zu bringen und die Verteilung dieser Einflussfaktoren in einem zweiten Schritt für verschiedene Thüringer Teilräume festzustellen. Hierbei soll das Risiko einer Region, einen Coronavirus-Ausbruch und potenziellen Lock-Down zu erfahren, über die Bildung eines synthetischen Index („Risikoindex“) graduell abgestuft werden (z. B. Hochrisikoräume, Risikoräume, "Normalräume"). Ferner wird vorgeschlagen, Indikatoren zu entwickeln, die Rückschlüsse auf die Kapazität eines Teilraums zulassen bzw. auf deren Grundlage es möglich ist, kurzfristig geeignete Maßnahmen zur Bewältigung eines möglichen Coronavirus-Ausbruchs und eine Ausbruch bedingten Lock-Down zu ergreifen. Auf Basis solcher Indikatoren gilt es ebenso, einen nach Dauer des zu erwartenden Ausbruchs und eines Lock-Downs differenzierten „Reaktionsindex“ zu erstellen und die räumliche Verteilung der diesem Index zugrundeliegenden Variablen anschließend für die Teilräume Thüringens zu ermitteln. Durch den Vergleich von Risikoindex und Reaktionsindex wird es möglich, diejenigen Räume schneller zu identifizieren, die Schwachstellen hinsichtlich ihrer Fähigkeit aufweisen, auf einen Coronavirus-Ausbruch und einen Lock-Down zu reagieren. Ferner wird vorgeschlagen, die Indizes mittels Geoinfinformationssystemen in einem Coronavirus-Risiko-Atlas für Thüringen zu veranschaulichen.

     

  • Impulspapier 4:
    Pädagogischer Score – Impulse zum Diskurs über das öffentliche Leben in der Pandemie

    25. August 2020

    Ausgangssituation:

    Im neuen Schuljahr sind Schulen und Kindertageseinrichtungen in den Vollbetrieb zurückgekehrt. Dies ist solange möglich, wie es das Infektionsgeschehen zulässt. Ein erhöhtes lokales bzw. einrichtungsbezogenes Infektionsgeschehen kann jedoch dazu führen, dass Einrichtungen schnell wieder teilweise oder ganz geschlossen werden müssen. Das Betreuungsangebot muss dann erneut reduziert werden, möglicherweise bis auf ein unerlässliches Minimum, die sog. Notbetreuung. Damit  kann schulisches Lernen nur noch im Präsenz-Distanz-Wechsel oder ausschließlich auf Distanz stattfinden. Denkbar sind sowohl kurze Schließungen zur schnellen Eindämmung von lokalen Ausbrüchen, als auch längere Schließzeiten, wenn das Infektionsgeschehen anhaltend hoch bleibt. Diese Perspektive lässt Eltern und Kinder in einem hohen Maß in Unsicherheit, insbesondere, wenn mit einem erneuten Wegfall des kontinuierlichen betreuten Bildungsangebots sowie der außerhäuslichen Betreuung besondere psycho-soziale, gesundheitliche, bildungsbezogene oder materielle Belastungen verbunden sind.

    Gewünschte Situation:

    Sollte der Vollbetrieb in Kindertagesstätten und Schulen temporär nicht mehr möglich sein, sind neben der sog. Notbetreuung und der Angebote von Kitas auch die Verfahren des Präsenz- bzw. Distanzlernens in Schulen zu klären. Wenngleich die benannten Unsicherheiten nicht aufgehoben werden können, sollten die Kriterien für die Notbetreuung und schulische Präsenz- bzw. Distanzlerngruppen vorab transparent gemacht und einheitlich gestaltet werden, um so für alle Familien die Unsicherheiten auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Familien und Kinder, für die der Wegfall außerhäuslicher Betreuung eine besondere Härte darstellt, brauchen eine verlässliche Perspektive, wie sie im Modus der Notbetreuung Unterstützung erfahren können. Die erste Welle der SARS-CoV-2-Pandemie hat gezeigt, dass es im Interesse des Wohlergehens der Kinder ist, bei der Konzeptionierung der Notbetreuung nicht allein gesellschaftliche Bedarfe (im Sinne des Erhalts der Arbeitsfähigkeit von Personen, die in systemrelevanten Berufen tätig sind) zu fokussieren, sondern auch familien- und kindsbezogene Aspekte zu berücksichtigen.

    Intervention:

     Vorgeschlagen wird die systematische Entwicklung eines Kriterienkatalogs zur Bestimmung von Familien, für die der Wegfall des kontinuierlichen und betreuten Bildungsangebots und der außerhäuslichen Betreuung eine besondere Härte darstellt. Dabei ist sowohl die Perspektive der Kinder als auch die der Eltern zu berücksichtigen. Um die allgemeine Akzeptanz der damit verbundenen Entscheidungen zu erhöhen, bedarf es der empirischen Begründung und transparenten Kommunikation dieser Kriterien. Zugleich sind die Kriterien abzuwägen mit der Anforderung, das Infektionsgeschehen durch eine deutliche Reduzierung der Anzahl der in den Einrichtungen anwesenden Personen sicherzustellen. Der regelmäßige Kontakt der Familien mit den pädagogischen Akteuren der Schulen, Kitas oder der Kinder- und Jugendhilfe muss auch bei einer zeitweisen Schließung der Einrichtungen gewährleistet werden.

    Zu den kindsbezogenen Faktoren, die bezüglich des Bedarfs außerfamiliärer Bildung, Erziehung und Betreuung relevant sind, zählen:

    • Selbsteinschätzung der Schüler*innen zum Unterstützungsbedarf
    • Festgestellte kognitive Entwicklungsstufe
    • Besondere Förderbedarfe und erhöhte Vulnerabilität (Liegt eine Behinderung vor? Sprachkompetenz? Schul-/Kitabesuch im Interesse des Kindeswohls?)
    • Individuelles Lernverhalten (Wie hoch ist der Bedarf an methodischer Strukturierung und Instruktion?)
    • Bildungsbezogene Lebensphase (Befindet sich das Kind in der Phase eines Bildungsübergangs?)

    Zu den familienbezogenen Faktoren, die bezüglich des Bedarfs außerfamiliärer Bildung, Erziehung und Betreuung relevant sind, zählen:

    • Häusliches Anregungsniveau
    • Berufliche Einbindung der Eltern
    • Betreuungssituation (z. B. Alleinerziehende)
    • Anzahl der Kinder in der Familie
    • Räumliche und technische Ressourcen
    • Selbsteinschätzung der familiären Belastung

    Diese Aspekte sollten von den politischen Entscheidungsträgern aufgenommen und in Kooperation mit den relevanten Wissenschaften zu einem validen Score entwickelt werden, der als Basis für Entscheidungen und zur Kommunikation genutzt werden kann.

  • Impulspapier 5:
    Pandemiemanagement in Schulen und Kindertageseinrichtungen

    27. September 2020

    Ausgangssituation:

    In den zurückliegenden Monaten wurde das Infektionsgeschehen an getesteten Personen nach epidemiologischen Maßstäben klassifiziert. Die Beurteilung zur Gefährdung einer Region erfolgte nach zwei Cut-off-Kriterien, die der sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner*innen zugrunde liegen: Bei 35 Neuinfizierten in den letzten sieben Tagen sollte die Region beobachtet werden; ab 50 Neuinfizierten wurde die Region zum Hotspot erklärt, in dem verschärfte Maßnahmen zum Infektionsschutz angeordnet werden konnten. Mit dieser „Handlungsanweisung“ konnten die Träger von Schulen und Kitas allerdings kaum rationale Entscheidungen treffen, wie sie verfahren sollten. Der bisherige Pandemieverlauf hat außerdem Defizite in der Abstimmung der beteiligten Akteure offengelegt; das Vorgehen der Einrichtungen in Bezug auf die Hygiene erfolgte teilweise unabgestimmt und chaotisch.

    Gewünschte Situation:

    Es sollten konkrete und abgestimmte Anweisungen zum Schul- und Kitabetrieb im Verhältnis zum aktuellen Infektionsgeschehen vorgegeben werden. Dabei soll die gezielte, punktgenaue und effiziente Isolierung von Clustern vor der undifferenzierten Schließung ganzer Einrichtungen stehen. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen/ Kindertageseinrichtungen, Gesundheitsämtern und Arztpraxen soll abgestimmt und reibungslos erfolgen.

    Intervention:

    Struktur und Kommunikation: Entscheidend für die Herausforderung der kommenden Saison sind klare lokale Strukturen und Verantwortlichkeiten. Die Leitung der Einrichtung oder Träger sollen mit Hygienemaßnahmen beauftragte Mitarbeiter*innen benennen, die in enger Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsämtern Hygienepläne erstellen. Beabsichtigt ist, dass sich die  Hygienebeauftragten unter Leitung des örtlichen Gesundheitsamtes miteinander vernetzen; dies erlaubt die Nutzung von Synergien in der Erstellung der Hygienepläne, gewährleistet transparente und abgestimmte Hygienepläne, durch deren Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit sich die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen kann.

    Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Regelbetriebs: Der Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften hat hierzu ein Positionspapier publiziert. Dieses Papier enthält aus Sicht des Beirates sinnvolle und konkrete Handlungsanweisungen, die entsprechend dem lokalen Infektionsgeschehen eskaliert werden können und das Alter der Kinder berücksichtigen (z.B. Klassenteilungen, Stoßlüften, Händedesinfektion, Intensivierung des Digitalunterrichtes etc. ). Außerdem schlägt das „Impulspapier 4 Pädagogischer Score“ des Wissenschaftlichen Beirats in Thüringen eine Rationale vor, wie die Veränderungen des Regelbetriebs sinnvoll vorgenommen werden können.

    Clusterisolierung statt Schließung der Einrichtung: Um Infektionscluster frühzeitig zu erkennen und die Schließung ganzer Einrichtungen zu vermeiden, soll ein Frühwarnsystem eingeführt werden, das in regelmäßigen Abständen asymptomatische Kinder und Betreuungspersonen vor Ort auf SARS-CoV2 testet und bei Nachweis nur für den jeweiligen Gruppenverband Quarantäne zur Folge hat. Schüler*innen und Lehrende werden ermutigt, die Corona-Warn-App zu nutzen.

  • Impulspapier 6:
    „Score“ zur infektiologischen Lagebeurteilung

    27. September 2020

    Ausgangssituation:

    In den zurückliegenden Monaten wurden die Eskalationsstufen des Pandemiemanagements nach epidemiologischen Kennzahlen festgelegt. Diese Beurteilung zur Gefährdung einer Region erfolgte nach zwei Cut-off-Kriterien, die der Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern zugrunde liegt: bei 35 Neuinfizierten in den letzten sieben Tagen sollte die Region beobachtet werden; ab 50 Neuinfizierten wurde die Region ein Hotspot, in dem verschärfte Maßnahmen zum Infektionsschutz angeordnet werden sollten. Dadurch entstehen zwei Handlungs-Unsicherheiten: Erstens gibt das epidemiologische, quantitative Kriterium allein (35 oder 50/100.000) wenig Aufschluss über die Dynamik eines Pandemiegeschehens, weil eine Angabe über die Wucht der Welle, die auf eine Region schwappt, fehlt. Zweitens eignen sich diese allgemeinen epidemiologischen Kriterien nicht als alleinige Grundlage für lokale Entscheidungen zum Pandemiemanagement, z. B. in Schulen und Kitas oder in anderen Einrichtungen mit Gruppen und Gemeinschaften, weil nichts über die räumliche Verteilung bzw. Konzentration der Neuinfizierten innerhalb einer Region abgelesen werden kann.

    Gewünschte Situation:

    Es sollte ein auf medizinischem Wissen und auf Rechtsgrundlagen basiertes Set von Kriterien geben, welches es erlaubt, entsprechend dem Pandemiegeschehen Entscheidungen auf lokaler (für Schulen und Kitas, Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen) und regionaler Ebene (Gesundheitsämter) konkret zu treffen.

    Intervention:

    Es wird die Entwicklung eines Scores vorgeschlagen, der mehrere Parameter und Variablen erfasst und im Zusammenhang miteinander bewertet. Mithilfe dieses Scores können Entscheidungen für den lokalen Betrieb, z. B. von Schulen und Kitas, getroffen werden. Damit kann eine an Ausmaß, Dynamik und Konzentration ausgerichtete stratifizierte Reaktion erfolgen.

    Parameter des angedachten Scores, die miteinander eine Beziehung stehen, können sein:

    I. Beurteilung des lokalen Infektionsgeschehens
    a. Integration der epidemiologischen Kennzahlen;
    b. Art und Anzahl von Testungen, insbesondere Anzahl von strategischen Testungen an
    lokal sensiblen Orten, so dass eine Aussage über das lokale Infektionsgeschehen
    getroffen werden kann (möglich über die Integration in ein Frühwarnsystem);
    c. Qualitäten der Infektionsentwicklung, wie z. B. Dynamik (Zeit), Ort (begrenzt,
    gestreut). Zuordenbarkeit (epidemiologischer Zusammenhang).

    II. Beurteilung der Kapazität der Beantwortung
    a. Kapazität der Kontaktnachverfolgung:
    i. Anzahl und aktuelle Auslastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur
    Kontaktnachverfolgung;

    ii. Existenz und Schnelligkeit von mobilisierbarer Unterstützung, z. B. aus
    anderen Gesundheitsämtern in der Region über Netzwerke (horizontal) oder
    über Amtshilfeverfahren (vertikal, z.B. Bundeswehr, RKI).

    b. Ressourcen des Pandemiemanagements:
    i. Gemeinsam abgestimmte Strategie zum Pandemiemanagement mit den
    jeweiligen Akteuren;
    ii. Abgestufte Maßnahmenpläne, priorisiert nach Wirksamkeit zur Eindämmung
    des Infektionsgeschehens und dem Ausmaß des Eingriffs in das Öffentliche
    Leben;
    iii. Eine informierte und handlungskompetente Bevölkerung;
    iv. Transparente Risikokommunikation;
    v. Aktuelle und verfügbare Informationen über die Auslastung des
    Gesundheitssystems.

    Dieser Score ist zunächst ein Entwurf des Wissenschaftlichen Beirats, der zur Veranschaulichung eines konzeptionellen Vorschlags dient und in den Wissenschaften, der Politik und der Öffentlichkeit weiter diskutiert werden kann.

     

  • Impulspapier 7:
    Risikokommunikation

    27. September 2020

    Ausgangssituation:

    Die Maßnahmen zur Pandemiebewältigung und deren fortwährenden Veränderungen werden oft nur unzureichend und z.T. erst spät in konventionellen Einbahnstraßen-Formaten kommuniziert (z.B. Plakate), die die Menschen in die Situation versetzen, lediglich Aufforderungen zu befolgen (z.B. “Hände waschen“). Insbesondere werden die Gründe für Entscheidungen oft nicht ausreichend dargelegt, so dass sich Menschen den Entscheidungen ausgeliefert fühlen, die „die da oben“ getroffen haben. Gleichzeitig werden in verschiedenen Medien- und Kommunikationsformaten Erklärungen offeriert, die dieses Vakuum nur unzureichend und fehlleitend ausfüllen.

    Gewünschte Situation:

    Es soll kontinuierlich eine transparente, proaktive und konsistente Risikokommunikation der Pandemiemaßnahmen erfolgen, die auf der Strategie eines partizipativen und rationalen Pandemiemanagements beruht.

    Intervention:

    Um eine transparente, proaktive und konsistente Risikokommunikation zu ermöglichen, ist es notwendig, die Kriterien, die den Entscheidungen zugrunde liegen, in einer sichtbaren und anschaulichen Weise zu kommunizieren. Hierzu gehören insbesondere die gesellschaftlichen und politischen Abwägungsprozesse, also die Fragen, welche Maßnahmen der Eindämmung des Infektionsgeschehens (z.B. Maske tragen) Eingriffe in das Öffentliche Leben (z.B. einkaufen nur mit Maske) und die Freiheit des Einzelnen rechtfertigen. Wichtig ist hierbei zu betonen, dass es in der Pandemie keine Risikoeinschätzung gibt, die nur individuell ist, sondern dass Maßnahmen und individuelle Verhaltensweisen gleichzeitig sozial motiviert sind und das Risikomanagement für die gesamte Gemeinschaft begründen. Dies erfordert ein grundlegend anderes Narrativ in der Kommunikation als bei lediglich individuell relevantem Risikoverhalten (z.B. Sicherheitsgurt im Auto).

    Eine Begründung der Priorisierung der Kriterien ist wichtig. Risikokommunikation sollte die Priorisierung bei den Abwägungsprozessen thematisieren und Gegenüberstellungen („trade-offs“) sinnvoll verwenden. Damit ist Risikokommunikation politisch. So sollte z. B. eine Landesregierung, die Kindern und Bildung einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft einräumt, dieses auch in den Abwägungsprozessen als Priorität deutlich kennzeichnen durch z. B. “Wir möchten, dass Schulen und Kindertageseinrichtungen so lange wie möglich im Regelbetrieb bleiben, deswegen reduzieren wir das Infektionsrisiko z.B. im Bereich von Freizeitveranstaltungen (z. B. Fußballstadien).” Oder Wir möchten, dass Bewohner*innen in Alten- und Pflegeheimen weiterhin besucht werden können. Deswegen reduzieren wir das Infektionsrisiko durch Karnevalsveranstaltungen.” Diese Art von Risikokommunikation, die stärker das, was mit den Maßnahmen ermöglicht wird, in den Vordergrund stellt, ist zugleich rational und wissenschaftlich begründet  und damit politisch und reflexiv. 

    Gleichzeitig sollte man die Menschen nicht als Teil des Problems, sondern eher als Teil der Lösung sehen, d.h. auf grundlegende psychologische und soziale Prozesse bauen. Unterstützt wird dies u.a. durch Informationen, die darauf hinweisen, dass die meisten Menschen sich im Sinne des Infektionsschutzes verhalten. Auch positive Rollenmodelle können eingesetzt werden, mit denen sich unterschiedliche Menschen identifizieren (Diversität der Modelle beachten). Die Identifikation spielt eine zentrale Rolle in der Risikokommunikation. Menschen schätzen das eigene persönliche Risiko zu erkranken als relativ gering ein, deshalb ist es wichtig, sie in ihrer Funktion als Mitglied einer Gemeinschaft zu adressieren. Das gelingt, wenn Führungspersonen in ihren jeweiligen Einrichtungen (Politik, Schulleitungen, etc.) als auch im öffentlichen Leben das ‘Wir’ und dessen Fähigkeit, Herausforderungen erfolgreich zu meistern („group efficacy“), betonen. Gleichzeitig sollen keine moralischen Kategorien von gutem oder schlechtem Verhalten eröffnet werden; statt einer Emotionalisierung und Moralisierung sollten wie oben genannt, stets die Sachargumente und die gemeinsame Zielerreichung vorgebracht werden. Verordnungen und neue Regelungen sollten proaktiv und in einfach verständlicher Sprache sowie, wenn möglich, visualisiert kommuniziert werden. Viele wollen sich richtig verhalten, es sollte ihnen so einfach wie möglich gemacht werden. Dafür sollten “Übersetzer” beschäftigt werden, die Infografiken (nicht nur Fallzahlen), Schaubilder zu Entscheidungsregeln (z.B. Mit welchen Symptomen darf mein Kind in die Schule?) und Erklärtexte einfach verständlich verfassen; Diese Informationen sollen in für Thüringen relevanten Fremdsprachen verfügbar sein.

    Partizipative Kommunikationsformate werden benötigt, in denen gesellschaftliche Teilnahme, Dialog und Austausch tatsächlich stattfinden können - Stichwort: Zuhören. Hier bieten verschiedene wissenschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Foren schon Formate an (Lab Design), die genutzt werden können. Außerdem stehen klassische Bürgerdialogformate zur Verfügung. Diese Ansätze erlauben zum einen, Ängste, Sorgen und Missstände zu erfragen, aber auch gemeinsam an Lösungsansätzen zu arbeiten. Die Leitidee im Dialog ist es, gemeinsam eine bessere Lösung zu finden, z.B.  wenn das Risiko nicht ganz auf Null reduziert werden kann, wie können wir gemeinsame Regeln finden, die das Risiko minimieren? Wie können z. B. Familienfeiern oder kulturelle und religiöse Gemeinsamkeit mit einem hohen Infektionsschutz ermöglicht werden (Weihnachten, Karneval, Fußball)? Partizipative Formate sollten mit Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, um dort den öffentlichen Diskurs weiter zu ermöglichen. 

    Risikoreduktion ist ein Aufgabenbereich von Public Health und sollte dabei nicht nur in die Verantwortung von Einzelnen und ihrem individuellen Verhalten im Befolgen der Regeln gegeben werden. Wichtig ist auch eine programmatische und sinnvolle Gestaltung der Umgebung („risk communication by design“): So sollten z.B. Straßenbahntüren automatisch öffnen, ohne dass sie per Knopfdruck bedient werden müssen. Öffentliche Einrichtungen (Schulen, Behörden, Kliniken, etc.) und Orte mit viel Publikumsverkehr (Supermärkte, Züge, etc.) sollten systematisch so umgestaltet werden, dass Infektionsschutzmaßnahmen erleichtert werden. Barrieren an den Supermarktkassen waren eine erste, schnelle Reaktion. Hier sollten nun systematisch Expert*innen herangezogen werden (Architekten, Designer, Hygieniker, etc.), die gemeinsam neue Lösungen für Gemeinschafts- und öffentliche Räume entwickeln.

    Ressourcen für die Risikokommunikation sind allgemein eher knapp bemessen. Ebenso gibt es gesellschaftliche Bereiche, die durch die Pandemie und das Pandemiemanagement stark beeinträchtigt wurden, wie z. B. der Veranstaltungs- und Kulturbereich. Hier könnte ein Synergieeffekt genutzt werden, wenn die Akteure des Kulturbereichs stärker in die gesundheitspolitische Kommunikation eingebunden werden, um proaktive Risikokommunikationsformate zu gestalten und nachhaltig zu beleben. Insbesondere die Innovationskraft und die Kommunikationsstärke der Berufsgruppen im Kulturbereich sollten gezielt für die Risikokommunikation im Pandemiemanagement eingeworben und eingebunden werden.

     

Mitglieder

PD Dr. Dr. Petra Dickmann

Vorsitzende - Universitätsklinikum Jena
Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin

Petra Dickmann ist Ärztin und Sozialwissenschaftlerin und leitet den Bereich Public Health an der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin (KAI) des Uniklinikums Jena (UKJ). Sie hat langjährige Erfahrung im globalen Pandemiemanagement, sowohl im Ausbruchsmanagement in Zusammenarbeit mit Internationalen Organisationen (WHO, IFRC) wie auch zu strategischen Fragen der Risikokommunikation im Pandemiemanagement mit Regierungen und Regierungszusammenschlüssen (z. B. G7-Global Partnership). Nach Stationen am Robert Koch-Institut (RKI) im Zentrum Biologische Sicherheit, der Uniklinik Frankfurt am Main im Bereich Infektiologie/Hochinfektiöse Erkrankungen und der London School of Economics and Political Science (LSE) forscht Dickmann zur Governance von Risikomanagement und Risikokommunikation.

Porträt PD Dr. Dr. Petra Dickmann
PD Dr. Dr. Petra Dickmann, Foto: A. Günther (FSU Jena)

Prof. Dr. Silke Übelmesser

stellv. Vorsitzende

Friedrich-Schiller-Universität Jena
Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre Finanzwissenschaft

Silke Übelmesser hat seit 2012 den Lehrstuhl für Allgemeine Volkswirtschaftslehre/ Finanzwissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena inne. Ihre Hauptforschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Öffentlichen Finanzen, Sozialpolitik, Bildungsökonomie und Migration mit dem Fokus auf empirische Forschung. 2018 wurde Übelmesser in den unabhängigen Beirat des Stabilitätsrates berufen.

 

Prof. Dr. Silke Übelmesser
Prof. Dr. Silke Übelmesser

Prof. Dr. Dr. Karlheinz Brandenburg

Technische Universität Ilmenau
Institut für Medien und Mobilkommunikation

Karlheinz Brandenburg war seit 2000 Fachgebietsleiter für Elektronische Medientechnik sowie Gründungsdirektor der Fraunhofer-Instituts für Digitale Medientechnologie in Ilmenau. Seit 2020 ist er Senior Professor an der TU Ilmenau und CEO der neugegründeten Firma Brandenburg-Labs GmbH. Er ist bekannt für Arbeiten an der Audiocodierung (insbesondere das Format mp3). In diesem Zusammenhang ist er insbesondere gefragt zu Auswirkungen der Digitalisierung auf Industrie und Handwerk (z.B. Auswirkungen neuer Technik auf die Musikindustrie).

Prof. Dr. Dr. Karlheinz Brandenburg
Prof. Dr. Dr. Karlheinz Brandenburg, Foto: Fraunhofer IDMT

Prof. Dr. Nicole Harth

Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Fachbereich Sozialwesen

Nicole Harth ist seit 2015 Professorin für Psychologie an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Als Sozialpsychologin setzt sie sich gleichermaßen für Theorieentwicklung als auch für die Lösung praxisrelevanter Probleme ein. Sie beschäftigt sich mit sozialer Ungleichheit, sozialen Konflikten und der Bedeutung emotionaler und sozialer Kompetenz in einer zunehmend komplexen Gesellschaft. Aktuell ist sie als Projektleiterin im Bereich Evaluation und Schulentwicklung (Sozialpädagogisches Teamteaching, ESF-Förderung) tätig. An der EAH entwickelt sie den Masterstudiengang Civic Education und ist im wissenschaftlichen Beirat des "Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft", IDZ, aktiv.

 

Poträt von Prof. Dr. Nicole Harth
Prof. Dr. Nicole Harth

Prof. Dr. Sebastian Henn

Friedrich-Schiller-Universität Jena
Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie

Sebastian Henn ist seit 2014 Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsgeographie am Institut für Geographie der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Seine Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte sind Urbane Ökonomien und Quartiersentwicklung, wissensbasierte Regionalentwicklung sowie globale Unternehmensverflechtungen und räumliche Entwicklungsdynamiken. Prof. Henn setzt sich mit den sozioökonomischen Implikationen der Covid-19-Pandemie in räumlicher Perspektive auseinander.

Poträt von Prof. Dr. Sebastian Henn
Prof. Dr. Sebastian Henn

Prof. Nikolaus Knoepffler

Friedrich-Schiller-Universität Jena
Lehrstuhl für Angewandte Ethik

Nikolaus Knoepffler hat Doktorate in Philosophie, Theologie und Staatswissenschaften. Seit 2002 ist er Lehrstuhlinhaber für Angewandte Ethik an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) und leitet den Bereich „Ethik in den Wissenschaften“ der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, deren Dekan er seit 2019 ist, und das fakultätsübergreifende Ethikzentrum der FSU. Knoepffler ist zudem kommissarischer Institutsdirektors des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin in der Medizinischen Fakultät. Er ist u. a. Vertreter Thüringens bei der per Staatsvertrag von sechs Ländern eingerichteten Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der LÄK Baden-Württemberg.

Porträt von Prof. Dr. mult. Nikolaus Knoepffler
Prof. Dr. mult. Nikolaus Knoepffler

Prof. Dr. Barbara Lochner

Fachhochschule Erfurt
Lehrstuhl Pädagogik der Kindheit

Barbara Lochner ist Dipl.-Sozialpädagogik (MA) und seit April 2020 Professorin für Pädagogik der Kindheit an der Fachhochschule Erfurt. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, die außerschulische Bildungsinfrastruktur, pädagogische Professionalität und Organisations- und Personalentwicklung in pädagogischen Einrichtungen. In ihren Forschungsarbeiten setzt sie sich insbesondere mit den Handlungsfeldern und Akteur*innen der Kindertagesbetreuung auseinander. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Thüringen und hat im April die Studie "Thüringer Familien in Zeiten von Corona" initiiert.

 

 

Poträt von Prof. Dr. Barbara Lochner
Prof. Dr. Barbara Lochner

Prof. Dr. Mathias Pletz

Universitätsklinikum Jena
Institut für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene

Mathias Pletz ist Direktor des Instituts für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Jena. Der Internist, Pneumologe, Infektiologe und 2011 zum Professor für klinische Infektiologie nach Jena berufen. Zuvor hatte er an Universitätskliniken in Basel, Berlin und Hannover sowie in Atlanta an der US-Gesundheitsbehörde (CDC) gearbeitet und geforscht. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte sind Pneumonie, Antibiotikaresistenzen und Impfungen. Er ist Mitglied des Expertenbeirats Influenza und des Wissenschaftlichen Beirates am Robert Koch-Institut sowie der internationalen CoVID-19 Expertengruppe der WHO und arbeitet im Vorstand verschiedener Fachgesellschaften und Forschungsnetzwerke. Er leitet u.a. die Studie zur Häufigkeit von Menschen mit CoVID-19 Antikörpern in Neustadt am Rennsteig.

 

 

Porträt von Prof. Dr. Mathias Pletz
Prof. Dr. Mathias Pletz, Foto: Anna Schroll, FSU Jena

Prof. Dr. Benno Stein

Bauhaus Universität Weimar
Lehrstuhl Web Technology and Information Systems

Benno Stein ist Professor für Informatik und leitet die Forschergruppe Web Technology and Information Systems (Webis) an der Bauhaus-Universität Weimar. Er betreibt Grundlagen- und angewandte Forschung in der Wissens- und Informationsverarbeitung, insbesondere auf den Gebieten des Information Retrieval, des Natural Language Processing und des Maschinellen Lernens. Er ist Mitgründer und Sprecher des Digital Bauhaus Lab.

 

 

Prof. Dr. Benno Stein
Prof. Dr. Benno Stein

Prof. Leisner-Egensperger

Anna Leisner-Egensperger ist seit 2002 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, insbesondere im Bereich der Grundrechtsdogmatik, des öffentlichen Dienstrechts, des Kommunal- und Polizeirechts, des Bau-, Planungs- und Klimaschutzrechts sowie des Gesundheitsrechts. Seit Ausbruch der Pandemie ist sie laufend als öffentlich-rechtliche Sachverständige sowie in wissenschaftlichen Vortrags- und Publikationsprojekten mit dem Infektionsschutzrecht befasst, insbesondere mit Problemen des Parlamentsvorbehalts und der Grundrechte.

 

 

 

Friedrich-Schiller-Universität Jena Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht

Prof. Dr. Ing. Viktor Wesselak

Hochschule Nordhausen
Lehrstuhl für regenerative Energiesysteme

Viktor Wesselak hat seit 2003 die Professur "Regenerative Energiesysteme" an der Hochschule Nordhausen inne. Seine Schwerpunkte in Forschung und Lehre liegen insbesondere in systemtechnischen Fragestellungen regenerativer Energiesysteme sowie auf allen Aspekten des elektrischen Energiesystems. Er ist Mitglied im Thüringer Nachhaltigkeitsbeirat sowie im Beirat für die Thüringer Energiewende.

 

 

Prof. Dr. Ing. Viktor Wesselak
Prof. Dr. Ing. Viktor Wesselak

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