Thüringen im Ausschuss der Regionen

Die Rolle der Regionen innerhalb der Europäischen Union ist in den letzten Jahren zunehmend wichtiger geworden. Der Ausschuss der Regionen ist die jüngste EU-Institution. Sie wurde 1992 durch den Maastricht-Vertrag gegründet und hat sich erstmals 1994 konstituiert. Der Ausschuss der Regionen hat derzeit 329 Mitglieder (sowie die gleiche Zahl an Stellvertretern). Er setzt sich aus Politikern der regionalen und lokalen Ebene zusammen, da seit dem Nizza-Vertrag die AdR-Mitglieder über ein Wahlmandat verfügen oder einer gewählten Versammlung gegenüber rechenschaftspflichtig sein müssen.
Die AdR-Mitglieder werden auf Vorschlag ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten vom Europäischen Rat auf fünf Jahre ernannt. Deutschland verfügt über 24 AdR-Sitze.
Der AdR hat in der kurzen Zeit seines Bestehens politisches Gewicht gewonnen und seine Möglichkeiten genutzt, die Anliegen der kommunalen und regionalen Ebene, die oft für die Umsetzung von EU-Recht vor Ort zuständig ist, in den europäischen Entscheidungsprozess einzubringen. In bestimmten Bereichen (Struktur- und Regionalpolitik, Transeuropäische Netze, Bildung, Kultur, Jugendpolitik, Gesundheit, Kohäsion, Beschäftigung, Soziales und Umwelt) muss der AdR von der Europäischen Kommission zwingend gehört werden, bevor Rechtsakte erlassen werden. Kommission und Europäischer Rat können zudem auch den AdR in anderen Fragen anhören, wenn dies nützlich erscheint. Und schließlich kann sich der AdR auch auf eigene Initiative mit Themen befassen und Stellungnahmen dazu abgeben.