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Gigabit-Konnektivität bis 2030: EU-KOM legt Vorschläge vor


Erstellt von Timo Perlick

Die EU-Kommission (EU-KOM) hat am 23. Februar 2023 ihre Vorschläge zur Gigabit-Konnektivität bis 2030 vorgestellt. Die dreiteilige Strategie sieht unter anderem vor, dass jeder europäische Haushalt bis 2025 an eine leistungsfähige Internetverbindung und bis 2030 an eine Gigabit-Anbindung angeschlossen ist. Die Maßnahme ist Teil des Programms Europas digitale Dekade und besteht zum einen aus einem Vorschlag für ein "Gigabit-Infrastrukturgesetz" und zum anderen aus dem Entwurf einer Gigabit-Empfehlung. Daneben hat die EU-KOM eine Sondierungskonsultation über die Zukunft des Konnektivitätssektors und der Konnektivitätsinfrastruktur eingeleitet. Ziel dieser ist es, Meinungen über die sich wandelnde Technologie- und Marktlandschaft und über mögliche Auswirkungen auf den Sektor der elektronischen Kommunikation einzuholen. Alle interessierten Organisationen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 19. Mai 2023 beteiligen. Das „Gigabit-Infrastrukturgesetz“ ist eine Verordnung, mit der neue Vorschriften zur Förderung eines schnelleren, kostengünstigeren und wirksameren Ausbaus von Gigabit-Netzen in der gesamten EU festgelegt werden sollen. Hintergrund ist die Zunahme fortschrittlicher Digitaltechnik, wie Cloud, künstliche Intelligenz, Datenräume, virtuelle Realität und das Metaversum. Bürokratie soll abgebaut, Genehmigungsverfahren vereinfacht, digitalisiert und damit die Kosten gesenkt werden. Alle Neubauten sowie bestehenden Gebäude sollen bei größeren Renovierungsarbeiten mit Glasfaser ausgestattet werden. Das Gesetz wird die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten (2014) ersetzen. Die Gigabit-Empfehlung sieht Leitlinien für nationale Regulierungsbehörden zu den Bedingungen für den Zugang zu den Telekommunikationsnetzen vor, um mehr Anbietern einen fairen Zugang zur Netzinfrastruktur zu gewähren. So sollen neben dem beschleunigten Ausbau von Gigabit-Netzen auch Anreize für einen schnelleren Ausstieg aus den herkömmlichen Technologien geschaffen werden. Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen (GEREK) wird die Empfehlung nun konsultieren. Sie ersetzt zwei bestehende Richtlinien aus den Jahren 2010 und 2013.

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