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Rat stimmt für 20 Mrd. Euro REPowerEU-Hilfen in nationalen Konjunkturprogrammen


Erstellt von Timo Perlick

Im Zuge der neu ausgerichteten Energiepolitik der Europäischen Union hat der Rat der EU am 21. Februar 2023 bereits die in den Trilog-Gesprächen ausgehandelten Änderungen an der Aufbau- und Resilienzfazilität formal angenommen. Die Verordnung sieht vor, dass Kapitel im Rahmen von REPowerEU in die nationalen Konjunkturpläne aufgenommen werden, die zum Ziel haben, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Russland zu beenden und die europäische Energieversorgung insgesamt zu diversifizieren. Im gleichen Schritt soll die Wirtschaft grüner und digitaler und damit nachhaltig und autark gestaltet werden. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, wichtige Investitionen und Reformen durch ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne vorzunehmen, um den Umstieg auf Erneuerbare und den Ausbau der Speicherkapazität voranzutreiben. Dazu werden 20 Mrd. Euro zusätzliche Finanzhilfen zur Verfügung gestellt, die sich zu 60 % (12 Mrd. Euro) aus Mitteln des Innovationsfonds und zu 40 % (8 Mrd. Euro) aus dem Verkauf von EHS-Zertifikaten zusammensetzen. Die Verteilung an die einzelnen Mitgliedstaaten richtet sich nach deren Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, dem Anstieg der Investitionspreise sowie kohäsionspolitischen Maßnahmen. Die Mitgliedstaaten sollen auch Darlehen im Wert von über 6,8 % ihres Bruttonationaleinkommens beantragen können, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Daneben besteht die Möglichkeit, Mittel aus der Brexit-Anpassungsreserve (BAR) freiwillig zu übertragen. Das Europäische Parlament hatte die Verordnung am 14. Februar 2023 in erster Lesung angenommen. Nach dem Votum des Rates wird sie nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am folgenden Tag in Kraft. Die neuen Regeln gelten – mit wenigen Ausnahmen – rückwirkend ab dem 1. Februar 2022.

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